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tfn ntabaur

Seite 19

Nr. 11/88

III.

Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt Einsichtnahme vom 21.3. - 30.3.1988 während der allgemei- :ur pienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öf-

iSeSdorf, 16.3.1988 vtsgemeindeverwaltung Welschneudorf J Heiden. Ortsbürgermeister

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

[m Journal für den Arzt entnehme ich folgende Veröffentli-

Hohe Ehre für den Westerwald: Bundesfamilienministerin Dr. fütaSüssmuth würdigte die Leistungen der Gemeinde Welsch- Udorf und des Landhotels Rückerhof. Im Rahmen des Wettbe­werbes »Familien-Ferien in Deutschland« wurde die Wester- Waldgemeinde Welschneudorf sowie das Landhotel Rückerhaf de beispielhaft ausgezeichnet, da dort Eltern ihre partner- ichaftliche Beziehung neu erleben und die Erziehung der Kin- ler als gemeinsame Aufgabe begreifen, weil das beispielhafte ngebot im Westerwald Möglichkeiten zu neuen Aktivitäten Schafft«.

,s freut einen sehr, daß auch an anderer Stelle die Leistungen j ^ Gemeinde anerkannt und gewürdigt werden.

(ielmut Heiden, Ortsbürgermeister

Verkehrssicherungspflicht: Schneeräumen

tus gegebener Veranlassung weise ich erneut auf die durch Orts­satzung bestehende Verpflichtung zur Reinigung der Straßen nd zur Beseitigung des Schnees durch die Grundstückseigen- limer hin.

Die der Ortsgemeinde teilweise obliegenden Pflichten werden Jon Herrn Josef Höhn vorbildlich erledigt. Den persönlichen Einsatz unseres Gemeindearbeiters darf ich an dieser Stelle ein- kalheraussteilen. Sicherlich ist es bei allem Engagement nicht löglich, an jeder Stelle einmal heraussteilen. Sicherlich ist es jei allem Engagement nicht möglich, an jeder Stelle mit der jchneeräumung zur gleichen Zeit zu beginnen. Man sollte auch pe Schwierigkeiten anerkennen, die Schneemassen Verkehrsge­rät unterzubringen. Ich kann es in diesem Zusammenhang Echt akzeptieren, wenn man einem bewährten Mitarbeiter in lilweise unsachlicher Form Vorhaltungen macht. Herr Höhn |t bemüht, jedem nach Möglichkeit gerecht zu werden.

Helmut Heiden, Ortsbürgermeister

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Niederelbert

Blau-Weiß Niederelbert, Abt. Tfennis J9.3.1988 Winterwanderung. Treffpunkt 11.00 Uhr Clubhaus, pmeldungen an Kerstin Hübinger, Tbl. 4624.

Platzwart gesucht

lenten bitte melden bei: Harald Zbinden, TfeL 1602/16211.

SV Blau-Weiß Niederelbert, Abt. Alte Herren 19-3-88 haben wir ein Auswärtsspiel gegen die AH- laanschaft von Meudt. Abfahrt 16.16 Uhr.

RassegeflUgelzuchtverein »Horressen und Umgebung« reshauptversammlung am Samstag, dem 26. März 1988 im

.«äl KeuL (Fohr-Pils-Stuben). Interessenten sind herz- KU Willko mmen

Oberelbert

Amiwu ® Un( f Gartenbauverein Oberelbert Mittwoch, dem 23. März spricht Herr Birkenbeil über Fra­get e L neuzeitlichen Obst- und Gartenbaus. Der Redner ver- ten 1 aU3 S e2e i (; buete theoretische imd praktische Kennt- lad ^ en d w b ( ^ sicher sehr lehrreich werden.

«tun ttl D Mitglieder und auch gemgesehene Gäste für

I«hr m die Dorfschänke ein.

»op t u Oberelbert, Abt.Tbnnis

»3 19 fta~^ sa bschluß 1987 wird am Donnerstag, dem b* 1 Sportlerheim durchgeführt. Zu dieser i wir alle Mitglieder der Tbnnisabteilung ein

undbitten an dieser VBra ammlnn gtoil^mift hTnfl n DiftTb ilnahmn an diesen Veranstaltvmgen dokumentiert Ihr Interesse an dieser Abteilung und Sportart.

Gleichzeitig sollen für die Medenspiele 1988 die »Namentlichen Mannschaftsmeldelisten« geschrieben werden.

Für eine T eilnahm e bedanken wir uns bereits schon jetzt.

SG Elbert

Folgende Spiele finden am Sonntag, dem 20.3.1988 statt:

SG Elbert I - Stahlhofen um 16.00 Uhr in Oberelbert Horbach II - Elbert II um 13.00 Uhr in Horbach.

Welschneudorf

Freiwillige Feuerwehr Welschneudorf Spät, aber dennoch: Am Freitag, 26.3.1988 findet unsere dies­jährige Generalversammlung statt. Der Beginn ist um 20.30 Uhr im Vereinslokal »Zum Hannes«. Da es gilt wichtige Punkte zu besprechen, wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.

Möhnenverein Welschneudorf

Zu unserem Essen treffen wir uns am Mittwoch, 23. März 1988 um 19.30 Uhr auf dem Rückerhaf.

GELBACHHÖHEN

Daubach

öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalender­jahr 1988

(Festsetzung der Grundsteuer gern. $ 27 Abs. 3 des Grundsteu­ergesetzes vom 7.8.1973 - BGBL I ß. 966, der Hundesteuer ge­mäß § 9 Abs. 2 der Hundesteuersatzung vom 16.2.1988 sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gemäß § 18 des Landes­gesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 jeweils in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Daubach erhebt im Kalenderjahr 1988 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1987.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Hö­he zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen Thge durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem läge ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechts behelfsbelehrung:

Gegen die dprch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 108, 6430 Montabaur, zu erheben.

6431 Daubach, 18.3.1988 Poggemann, Ortsbürgermeister

Stahlhofen

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »>Rauzengarten«

der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Grundstück Flur 29, Flur­stück 9 gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB). Bekanntmachung gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB).