Montabaur
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etwas ungünstigeres Bild als im Vorjahr ergibt.
Die voraussichtlich mögliche Zuführung zum Vermögenshaushalt wurde mit 35.000,- DM ermittelt und liegt damit um 1.000,- DM unter dem Vorjahresergebnis.
Als echte freie Finanzspitze - diese dient der Beurteilung der finanziellen Leistungsf änigkei einer Gemeinde - wurde ein Überschuß von 21.000,- DM ermittelt.
Vermögenshaushalt
D as vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm dient zur Koordinierung sämtlicher Investitionen für die kommenden Jahre. Dieses Programm (Zeitraum 1987 -1991) gibt Auskunft über Investitionen und Ausgaben der Qrtsgemeinde und setzt Prioritäten.
Ausweislich dieses Konzeptes werden in 1988 für die nachfolgenden Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben die entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt:
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1.
Erneuerung des Eingangsbereiches im Gemeindehaus
5.000 DM
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2.
Neugestaltung des Kriegerehrenmales
5.000 DM
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3.
Zuschüsse für Dorferaeuerungsmaßnahmeu
1.000 DM
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4.
Bau eines Buswendepiatzes
32.000 DM
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6.
Verlegung einer 20 Kv-Freileitung
8.000 DM
6.
Ausbau des Dorfplatzes an der Dorfgemein-
schaftshalle
5.500 DM
7.
Erwerb von Grundstücken
36.000 DM
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8.
Zuführung zur allgemeinen Rücklage
36.394 DM
9.
Tilgung von Krediten an private Unterneh
men
3.000 DM
10.
Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt
11.100 DM
Die Finanzierung sämtlicher Ausgaben erfolgt durch die Kreiszuweisung für den Kindergartenbau, durch restliche Landeszuweisungen zum Bürgersteigausbau und Bau eines Buswendeplatzes, durch Grundstückserlöse, durch den Zuführungsbetrag vom Verwaltungshaushalt und durch eine als Planabrundung dienende Rücklagfenentnahma
Ausblick 1989 • 1991
Zuschüsse für Dorfemeuerungsmaßnahmen, die Dachgestaltung der Leichenhalle, der Bau einer Grillhütte, die Erschließungsmaßnahme »Auf der Bitz«, der Ausbau einiger Ortsstraßen sowie der Bau eines Bolzplatzes sind Vorhaben kommender Jahre.
Die Finanzplanung weist für die Jahre 1990 und 1991 weitere Neuverschuldungen aus, um alle Maßnahmen verwirklichen zu können.
Die freie Finanzspitze entwickelt sich in dem Zeitraum 1989 bis 1991 wie folgt:
1989 - Überschuß 36.000,- DM
1990 - Überschuß 38.000,- DM
1991 - Überschuß 33.000,- DM
Neue Satzungen zum Friedhofs- und Bestattungswesen erlassen
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur legte dem Rat zum einen den Entwurf einer Friedhofssatzung und zum anderen den Entwurf einer Friedhofsgebührensatzung zur Beschlußfassung vor. Nach Darlegung der Verwaltung war es erforderlich, die derzeit geltende Friedhofssatzung,che aus dem J ahre 1975 entstammt und inzwischen mehrmals geändert wurde anzugleichen an die heutige Rechtslage und die seit Jahren praktizierten Verfahren auf dem Friedhof. Als wesentlichste Änderung ist lediglich zu vermerken, daß künftig Grabgrößen und Gestaltungsvorschriften nicht mehr in der Satzung Sandern in Belegungsplänen festgesetzt werden.
N ach Einarbeitung einer geringfügigen Änderung stimmte der Rat dieser Friedhofssatzuzng mehrheitlich zu. In unveränderter Form wurde die Friedhofsgebührensatzungmehrheitlich befürwortet. Diese Satzung wurde erforderlich, um die derzeit geltende Gebührensatzung, die rechtlich zum Tbil überholt ist, der neuesten Rechtslage und Gebühienkalkulation anzupassen.
Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebührensätze beruhen - soweit dies als vertretbar angesehen wurde - auf einer kostenrechnenden Kalkulation.
Die vorgenannten Satzungen werden nach Vorlage bei der Kreis- verwaltungund Ausfertigung durch den Bürgermeister in einer der nachfolgenden Ausgaben des Wochenblattes zur Kenntnis gegeben.
Teilnahme an dem Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« zugesagt
Durch mehrheitlichen Beschluß entschied der Rat, daß die Gemeinde Görgeshausen auch in diesem Jahr wiederum an dem vom Westerwaldkreis ausgeschriebenen Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« teilnimmt.
Weitere Entscheidungen des Rates An der Stelle der derzeit vorhandenen Müllgrube im des alten Friedhofes soll ein Platz zum Abstellen einesMülwl tainers hergerichtet werden. 011
Entscheidungen über Gestaltungsmaßnahmen am Krieo. denkmal wurden zurückgestellt. Zunächst soll eine OrtsbeJck tigung im Beisein eines Gartenarchitekten durchgefiihrt« den. Gleichfalls vertagt wurde die Entscheidung über die; Schaffung einer elektrischen Läuteanlage für die Kirche Heilberscheid
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid finj det am Donnerstag, 24.3.1988, um 19.30 Uhr in der Schulest^ Tagesordnung:
• I. öffentliche Sitzung •
1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der„.. arbeiten für den Ausbau der Brunnenstraße und der Strafll »Am Gäßchen«
2. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung d@ Schneeräumungsvertrages
3. Wahl der Mitglieder und Stellvertreter für den Umlegun«. ausschuß
4. Verschiedenes - II. Nichtöffentliche Sitzung-
1. Beratung und Beschlußfassung über eine Jubiläu Wendung
2. Verschiedenes
Heilberscheid, 15.3.1988 Reichwein, Ortsbürg Nentershausen öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen fi det am Dienstag, dem 22.3.1988, um 19.30 Uhr in der 1 statt.
Tagesordnung:
• I. öffentliche Sitzung -
1. Beratung und Beschlußfassung über die Einleitung d Umlegungsverfahrens für das Baugebiet des Bebauui
S lanes »In den Wölfen - Äm hohen Rain« fächwahl zur Umbesetzung des Umlegungsausschuss«!
3. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer SaT zung zur Erhebung von Hundesteuer
4. Beratung und Beschlußfassung über die Widmung i Verkehrsflächen (Lahnstraße)
6. Beratungund Beschlußfassungüber die ÄnderungdesB bauungsplanes »Im Strichen«
6. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß ein Nutzungsvereinbarung mit dem Tbnnisclub
7. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe derU mesVeranstaltung in der Tbmhalle für 1988
8. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungspli »Ortsmitte«
9. Verschiedenes - II. Nichtöffentliche Sitzung •
1. Beratungund Beschlußfassungüber die ÄnderungderZ Schußrichtlinien für Jugendfahrten
2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von.4 bauarbeiten für die Tbmhalle
3. Grundstücksangelegenheitan
4. Verschiedenes
Nentershausen, 16.3.1988 Perne, Ortsbürg
Niedererbach
Bürgerversammlung in Niedererbach
öffentliche Bekanntmachung Die gemäß §§ 16 und 64 Abs. 2 der GemeindeordnunfJ Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) 0 2020-1) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung fin» | der Ortsgemeinde Niedererbach am
Dienstag, 29. März 1988, um 20 Uhr in der Dorf gemein sch aftshalle statt.
Tagesordnung:
1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Frag®? dem örtlichen Bereich
2. Bericht des 1. Beigeordneten der Verbandsge
Maßnahmen der Verbandsgemeinde einschL Vorst«“ 1 der Planung für die Kläranlage ..
3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der BürgaJ Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Tbilnahm« 8ll | Bürgerversammlung eingeladen. NiedererbachyMontabaur, 14. März 1988 Ortsgemeinde Niedererbach Verbandsgemeinde Mon« Zey, Ortsbürgermeister DrPossel-Dölken, Bürgern® 1
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