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Nr. 11/88
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ÄL-So. 18 . 11-88 ■ 0 . 11.88 " 17.12.88 i 07.01.89
Konzert der Reichenweinchöre in Elz MGV Frohsinn, Freundschaftssingen Eschelbach
MGV Frohsinn, Chorkonzert MGV Gackenbach
Ausflug Mitarbeiter Farn. Feriendorf Freiw. Feuerwehr, Weihnachtsfeier Freiw. Feuerwehr, Maskenball
Horbach
Spvgg. Horbach
■ Mannschaften finden am Wochenende Fnntag, 20. März 1988:
Lshahn I • Horbach I um 15.00 Uhr, Horbach II - Elbert II um iOO Uhr
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Girod
laushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Jahr 1988 vom 10.3.1988
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|er Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- nungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) fol- ide Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung th die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde i 23.2.1988 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
r Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988 wird *VERWALTUNGSHAUSHALT
der Einnahme auf 852.000,- DM
jder Ausgabe auf 852.000,- DM
ERMÖGENSHAUSHALT
der Einnahme auf 328.000,- DM
der Ausgabe auf 328.000,- DM
tzt.
§2
[werden festgesetzt
'der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,- DM
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
170.000,- DM
! Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus- gtsjahr wie folgt festgesetzt: jrunds teuer:
die land- und forstwirtschaftL Betriebe [(Grundsteuer A) 220 v.H.
' for Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
iewerbes teuer:
th Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.
pie HUNDESTEUER beträgt für Hunde,
(innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
‘.den ersten Hund 36,00 DM
(den zweiten Hund 54,00 DM
( jeden weiteren Hund 72,00 DM
§4
Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be- * 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.
II.Genehmigung der Haushaltssatzung:
™t,en die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das jjpnaitsjahr 1988 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeinde- ""Ung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419)kei-
S an» en * en We ® en Rechtsverletzung erhoben.
J) Montabaur, 23.2.1988
^Verwaltung des Westerwaldkreises - Abt. 1 Az. 029/901-10 I (S.) LA. Meckel
t , jjj
l^g^altsplän liegt zur Einsichtnahme vom 21.3.1988 bis u Wahrend der allgemeinen Dienststunden im Rathaus ,j , a “® ur > Zimmer 110, öffentlich aus. u’ ® u *0.3.1988 Ortsgemeindeverwaltung Girod
aaaa Ppel, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Best immun gen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Girod oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist.
(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBL S. 31).
Bei Feueralarm
Nochmaliger dringender Hinweis an alle!
Wählen Sie bei Feueralarm unbedingt die Nr. 110 oder 112. Von dort aus wird dann die Sirene und was sehr wichtig ist, die Funkmeldeempfänger der einzelnen Feuerwehrmänner in Alarm versetzt.
Nur so kann verhindert werden, daß wichtige Minuten verloren gehen.
Hannappel, Ortsbürgermeister
Görgeshausen Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 8.3.1988 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1988 beschlossen Nach erläuterndem Sachvortrag durch den zuständigen Sach- berarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Herrn Rausch, stimmte der Rat einstimmig dem im Entwurf vorgelegten Haushaltsplan bzw. der Haushaltssatzung 1988 zu.
Die Haushaltssatzung - diese stellt u.a. die summarische Zusammenfassung der Einzelansätze des Haushaltsplanes dar, weist folgende Festsetzungen aus:
VERWALTUNGSHAUSHALT:
Einnahmen/Ausgaben je 547.000,- DM
VERMÖGENSHAUSHALT:
Einn ahmen/Ausgaben je 141.000,- DM.
Kredite sind nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern betragen: Grundsteuer A 220 %
Grundsteuer B 240 %
Gewerbesteuer 280 %
Die Hundesteuer für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, beträgt:
- für den 1. Hund 60,- DM
- für den 2. Hund 76,- DM
- für jeden weiteren Hund 100,- DM
Ergänzend zu dem vom Haushaltssachbearbeiter vorgetragenen Erläuterungen konnten die Mitglieder des Rates Aussagen zur Finanzsituation sowie Prognosen für das Haushaltsjahr 1988einem dem Haushaltsplan beigefügten Vorbericht entnehmen.
Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.
Rückblick auf das Haushaltsjahr 1987
Der im April 1987 verabschiedete Haushalt mußte, um diesen den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen, bereits im Juli 1987 durch einen Nachtragshaushaltsplan korrigiert werden. Nach diesen Korrekturen zeigte sich die Situation des Verwaltungshaushaltes als deutlich verbessert, so daß dem Vermögenshaushalt aus Überschüssen 19.000,- DM mehr als zunächst veranschlagt zugeführt werden konnten. Nach bisherigen Erkenntnissen wird darüber hinaus auch auf die im Nachtrag ausgewiesene Neu Verschuldung verzichtet werden können, da einige zunächst geplante Investitionen zurückgestellt wurden.
Für das Jahresende 1987 ergibt sich damit ein Gesamtschulden- stand von ca. 370.000,- DM. Dies entspricht einer Pro-Kopf- Verschuldung von 553,61 DM.
Haushalt 1988 / Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich gegenüber dem Vorjahr um 5.000,- DM. Beim Vergleich zwischen den Einnahmen und Ausgaben ist festzustellen, daß sich hier ein

