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Nr. 11/88
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Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen
»tv öffentlichen, zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und - ie °die öffentlichen, aus rechtlichen oder tatsächlichen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanla- ^nnerbalb der Baugebiete (z.B. Fußwege, Wohnwege), Sam- E traßen und Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn remeinde an den erforderlichen Grundstücken Eigentum ! orben hat und die Erschließungsanlagen die nachstehenden «rkmale aufweisen:
Eine Pflasterung, eine Asphalt-, Tber-, Beton- oder ähnliche Decke neuzeitlicher Bauart,
Straßenentwässerung und Beleuchtung sowie Anschluß an eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete
El Gehwege und Radwege sind endgültig hergestellt, wenn sie p Abgrenzung gegen die Fahrbahn und gegeneinander sowie e Befestigung mit Platten, Pflaster, Asphaltbelag oder eine „iliche Decke neuzeitlicher Bauart aufweisen, soweit die Ge- Ude nicht beschließt, daß bei einfachen Wohn wegen und edlungsstraßen auf die Anlegung erhöhter Gehwege verzich- t ffird und diese in einfacher Form angelegt werden.
| Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn die dafür vor- ehenen Flächen als Grünanlagen oder gärtnerisch angelegt
§8a
Immissionsschutzanlagen rt, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale a Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche uwelteinWirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutz- «tzes werden durch ergänzende Satzung im Einzelfall gere-
§9
Beitragsbescheid I Der Beitrag, der auf den einzelnen Beitragsschuldner ent- lt, wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt.
I Der Beitragsbescheid enthält den Namen des Beitragsschuldners, die Bezeichnung des Grundstücks, den zu zahlenden Betrag unter Mitteilung des beitragsfälligen Erschließungsaufwandes (§ 2), des Gemeindean- teils (§ 4) und der Berechnungsgrundlagen (§§ 6 und 6), die Festsetzung des Zahlungstermins, die Eröffnung, daß der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht und eine Rechtsbehelfsbelehrung.
[|3)Der Beitragsbescheid soll ferner den Beitragsschuldner dar- hinweisen, daß er bei der Gemeindeverwaltung Stundung, |itenzahlung oder Verrentung beantragen kann, i solcher Antrag soll die Gründe anführen, aus denen die Zah- ig des Beitrags zum festgesetzten Zahlungstermin für den iitrags8chuldner eine unbillige Härte wäre.
§10
Vorausleistungen |1) Im Fall des § 133 Absatz 3 BauGB können Vorausleistungen _szur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages er- pben werden.
[2) Für den Bescheid über die Vorausleistungen gilt § 9 sinnge-
Ablösung des Erschließungsbeitrages ler Betrag einer Ablösung nach § 133 Abs. 3 Satz 2 BauGB bestaunt sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Jpitrages.
jEin Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.
§12
fl Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Bie,Satzung tritt rückwirkend zum 01. Juli 1987 in Kraft. Bichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Erschlie- sgsbeiträgen vom 26. März 1986 außer Kraft. »ppach-Goldhausen, den 16. Jan. 1988 and, Ortsbürgermeister
Hinweis
rr« n ^s. ® der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - IRemo-vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), BS 2020-1, wird auf fol- i hingewiesen:
1 a) ö' er ^ zun 8 der Bestimmungen über 1 a u ^sschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§22 ib) ?•} Gem O) und
f 8 Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen
des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie
nicht innerhalb eines J ahres nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 6430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen (S.) Ferdinand, Ortsbürgermeister
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J ugendkreozweg
Zu einem Jugendkreuzweg, der vom Gruppenleiterkreis der Kath. Kirchen gemeinde Ruppach-Goldhausen vorbereitet wurde, sind alle Jugendlichen aus Ruppach-Goldhausen und Boden recht herzlich eingeladen. Der Kreuzweg wird am 26.3.1988 um 19.30 Uhr in der Kapelle in Ruppach-Goldhausen gebetet. Der Kreuzweg steht unter dem Thema: »Herausgefordert«.
Ttam- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.
Abteilung Handball
An diesem Wochenende findet folgendes Spiel statt:
Freitag, 18.3.1988, Herren
20.16 Uhr TUS Ahrbach -TUS Mayen II. Spielort: Vogelsanghalle Heiligenroth.
Zuschauer sind zu unserem letzten Heimspiel der Saison 87/88 recht herzlich eingeladen.
Ungamfahrt des TuS Ahrbach
Aufgrund der hervorragenden Resonanz, die der Familienurlaub unseres Vereins im August letzten Jahres in Holland fand, ist auch in diesem Jahr derartiges geplant.
Vom 6. bis 20. August 88 fahren wir für 2 Wochen an den Plattensee nach Ungarn und machen dort Urlaub.
Der Preis für diese 2 Wochen Urlaub in Ungarn beträgt 329,- DM inclusive Fahrt.
Mitfahren können wie im letzten J ahr, auchNichtmitgliederdee Vereins.
Interessenten, sowohl ganze Familien, als auch Einzelpersonen, erfahren Näheres unter der TfeLNr. 02602/8643 (D.TUnk).
TUS Ahrbach - Fußball
Folgendes Programm ist für das Wochenende vorgesehen: Samstag, den 19.3.1988
16.00 Uhr B-Jugend: JSG Rodenbach • JSG Ahrbach
16.00 Uhr A-Jugend JSG Ahrbach • JSG Herschbach/G.
Sonntag, den 20.3.1988
13.00 Uhr II. Mannschaft spielfrei
16.00 Uhr I. Mannschaft: TUS Ahrbach - TUS Niederahr.
Heiligenroth
Seniorennadunittag in Heiligenroth Zur Vogelsanghalle fahren wir am Samstag, dem 19. März pünktlich ab.
Kadenbach: Alte Schule 13.16 Uhr, Neuhäusel: Neue Apotheke
13.16 Uhr, Eitelbom: Gemeindehaus 13.15 Uhr, Simmem: Alter Schulhof 13.16 Uhr.
Für interessierte Mitbürger sind noch einige Plätze frei
SV Heiligenroth e.V.
Vorschau
Sofern der »Wettergott: es zuläßt, finden am Wochenende folgende Spiele statt:
Sonntag, 20.3.88:16.00 Uhr Heiligenroth I • Niedererbach II. Gegen die 2. Mannschaft des SV Niedererbachmüßte eigentlich ein sicherer Sieg gelingen. Zuschauer sind zur Unterstützung unserer Mannschaft herzlich eingeladen.
Abt. Alt« Herren
Samstag, 19.3.88
An diesem TUg fahren wir zu unseren Freunden nach Arzheim. Treffpunkt: Vereinslokal Neuroth. Abfahrt und Spielbeginn bitte erfragen.
Möhnenverein »Heiterkeit« Heiligenroth Der Aktivenabend der Möhnen findet am Mittwoch, den 23.3.1988, 20.00 Uhr im Gasthof »Neuroth« statt.
Eingeladen sind alle Möhnen, die an Schwerdonnerstag aktiv mitgewirkt haben, sei es beim Kreppeiverkauf, Umzug oder bei der Gestaltung des Bunten Abends.

