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Montabaur

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Öfknti. Bekanntmachungen

Abbrennen der Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, ungenutztem Gelände, an Hecken oder Hängen

Durch das Abflämmen als einem drastischen Eingriff in die Na­tur wird besonders in den Monaten von Februar bis April der Na­turhaushalt nachhaltig geschädigt. Abgestimmte Lebensge­meinschaften vor allem in der Kleintierwelt, auch Niederwild, Bodenbrüter sowie Tfeile von Fauna und Flora (Feldgehölze) ge­hen verloren oder werden stark geschädigt. Die Bodendecke wird lückig und an den Hängen wächst die Gefahr der Bodenero­sion. Diese Auswirkungen zeigen, daß das Abflämmen nicht nur aus ökologischer Sicht gesehen, viele Nachteile bringt. Durch das Feuer werden nicht nur die Lebensräume der auch für die Landwirtschaft nützlichen Tiere und Kleinstlebewesen, son­dern auch diese Nützlinge (z.B. Schadinsektenvertilger) selbst vernichtet.

Gemäß § 24 Abs. 2 Nr. 13 Landespflegegesetz ist es grundsätz­lich verboten, die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, unge­nutztem Gelände, an Hecken oder Hängen abzubrennen.

Von dem grundsätzlichen Verbot des Abflämmens können von der Kreisverwaltung - untere Landespflegebethörde - in beson­ders begründeten Einzelfällen lediglich in der Zeit vom 01.11. bis einschließlich 01.03. eines jeden Jahres Ausnahmen erteilt werden. Der schriftliche Antrag des Grundstückseigentümers oder Nutzungsberechtigten für ein bestimmtes Flurstück (An­gabe der Flur- und Flurstücksbezeichnung) ist an die Kreisver­waltung - untere Landespflegebehörde - zu richten.

Nach dem 01.03. eines Jahres können Ausnahmegenehmigun­gen wegen Ablauf der gesetzlichen Frist nicht mehr erteilt wer­den.

Verstöße gegen das vor bezeichnete Verbot des Abbrennens wer­den gemäß § 40 Abs. 2 Landespflegegesetz in allen bekanntwer­denden Fällen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000,- DM geahndet.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde -

Vit Verwaltung Informiert

Personenstandsfälle im Februar 1988

Geburten:

Kevin Kruse, Montabaur, Herzog-Adolf-Straße 21 Christina Bauch, Heilberscheid, Baumfeld 1 Mathias Bauch, Heilberscheid, Baumfeld 1 Janine Schmitt, Montabaur, Peterstorstr. 6 Serdar Cangöz, Montabaur, Elisabethenstraße 53 Sven Hinrichsen, Montabaur, Roßbergstraße 15 Andreas Klapthor, Montabaur, Von-Orsbeck-Straße 12 Eheschließungen:

Matthias Mager und Beate Elisabeth Oster, Montabaur, Rhein- Straße 7

Bernd Becker, Dernbach, Sonnenblick 21 und Susanne Kettner, Ruppach-Goldhausen, Bodener Weg 23a Uwe Theo Kexel, HeUigenroth, Bergstr. 16 und Gabriele Margarete Soffner, Siershahn, Goethestraße 6 Thomas Mielke und Jutta Sandkrüger, Horbach, Oberdorfstra- ße 2

Thomas Kurt Rörig und Gabriele Margarete Ludwig, Görges- hausen, Niedererbacher Straße 4

Uwe Gerhard Morawitz und Andrea Heibel, Montabaur, Baum­bacher Straße 36

Harry Schäfer und Sabine Katharina Noll, Montabaur, Buchen­straße 15.

Hohe Geldstrafen bei Leistungsmißbrauch

Wer unberechtigt Leistungen des Arbeitsamtes bezieht (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Kindergeld oder Unterhaltsgeld),

schadet nicht nur der Allgemeinheit, sondern häufig auch api,

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Leistungsmißbrauch durch falsche Angaben in den Anträsm oder durch pflichtwidrig unterlassene Mitteilungen an dasA? beitsamt hat regelmäßig die Rückforderung der zuviel gp^ ' j ten Gelder zur Folge. Oft sind aber auch empfindliche Strafen 1 hinzunehmen. Sehr teuer kann es insbesondere werden, wem!] Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe demAr beitsamt eine Arbeitsaufnahme oder einen Nebenverdi ^ nicht mitteilen. Diese Folgen von unkorrektem Ver halt^ { offenbar - so das Arbeitsamt - zu wenig bekannt.

Im abgelaufenen Jahr 1987 mußte das Arbeitsamt Montabaur in 833 Fällen des Leistungsmißbrauchs Verwarnung e n araeün oder Geldbußen verhängen. Das kostete die betroffenen Bün» insgesamt 42.675,- Mark. In weiteren 135 Fällen bestand deutlicher Betrugsverdacht, daß sie an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden.

Nachfolgend verhängten dann die Gerichte oft empfin dlifln Geldstrafen. Beispielsweise mußte ein Arbeitsloser, der in via Monaten insgesamt 3.400,- Mark Arbeitslosengeld zu Unreell erhalten hattet eine Geldstrafe von 3.000,- Mark hinnah^ j. einem anderen Fall wurde ein Jahr lang das Nebeneinkonuneo verschwiegen, so daß 3.200,- Mark Arbeitslosengeld zuviel» zahlt wurden. Der betreffende Leistungsempfänger erhielt eine Geldstrafe von 1.000,- Mark. Das Arbeitsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die Höhe der Geldstrafe nicht nur vom Umfang des angerichteten Schadens abhängig ist Auch andere Umstände des Einzelfalles (zum Beispiel die wirt schaftliche Lage) spielen dabei ein Rolle.

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Aufruf zur Haussammlung für Kriegs- Zivilblinde

Ich habe gerne wieder die Schirmherrschaft über die Häusl Sammlung für Kriegs- und Zivilblinde, die vom 7. März bislj] März 1988in Rheinland-Pfalz durchgeführt wird, übemomma Ich bitte die Bürger unseres Landes, diese Sammlung durch ihn] Spende zu unterstützen.

Ihre Spende soll es dem Blindenverband für Rheinland-PfaM und seinen Mitgliedsvereinen vor Ort ermöglichen, für eine so ziale und berufliche Eingliederung blinder Menschen in unaen Gesellschaft tätig zu werden. Etwa 4.000 blinde Mitbürgers unserem Land erwarten Betreuung, Beratung und Hilfe m Selbsthilfe Zur Durchführung der notwendigen Maßnahm sind erhebliche finanzielle Mittel erforderlich. Staatliche Hilf! allein genügt nicht.

Eine Unterstützung der blinden Mitbürger ist ein Stück sozii] ler Verantwortung, der wir uns nicht entziehen sollten.

Dr. Bernhard Vogel, Ministerpräsident von Rheinland-Pfali I

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Opfer einer Verschwörung

Autorenleeung in der StadtbUcherei Montabaur Der Autor Theodor Weißenborn liest am 15. März um 20.0019] in der Stadtbücherei Montabaur aus seinem neuesten 1 »Opfer einer Verschwörung«.

Aus organisatorischen Gründen bleibt daher die Stadtbilds Montabaur am Dienstag, dem 15. März geschlossen. Ersatzweise können Sie die Öffnungszeiten, die auf denMooji den 14. März von 16.00 -17.00 Uhr vorverlegt wurden, 1 Ebenso sind natürlich alle herzlich eingeladen die Autoncl sung am 15. März um 20.00 Uhr in der Stadtbüchaei, GJ bachstr. 8, zu besuchen.

Der Autor Theodor Weißenborn wurde 1933 in Düsseldorf? ren und lebt seit 1969 in der Südeifel auf dem Hof I Landscheid. Er ist Träger zahlreicher Literaturpreise, ua « des Förderpreises für Literatur der Stadt Köln, 1969 uflo 19 des Hörspielpreises des Sozialministeriums von Nordrbajf Westfalen, 1971 des Georg-Makkensen-Preises für die W deutsche Kurzgeschichte Seit 1973 ist er Mitglied des PEM

temational bekannt ist er durch die psychiatriekritischeejj

spiele die u.a. ins Englische Französische Italienische W sehe Dänische Niederländische Slowenische Polnische rische und Ikchechische übersetzt wurden.

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