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Nr. 9/88
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Juni die •essentei Metz Ko- melden.
I per Unkostenbeitrag pro Person beträgt 100,00 DM. Nichtmit- »lieder zahlen einen Unkostenbeitrag von 144,00 DM. Die Anmeldegebühr beträgt 60,00 DM.
Pie nächste Übung findet am Sonntag, 6. März 1988, um 9.00 r statt. Es wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.
»theaterfreunde niedererbach»
Vorhang auf zu einem neuen Spiel Am Samstag, 12. März öffnet sich um 20.00 Uhr in der Dorfge- meinschaftshalle Niedererbach der Vorhang zu einem neuen Hieaterstück der »theaterfreunde: »Liebling, ich bin da!«ist der dtel einer turbulenten Komödie mit karrieresüchtigen Ehefrau- o, schreienden Babys und unzufriedenen Hausmännern. Eine fitere Aufführung ist am Samstag, 19. März, ebenfalls um 20 _r in der Niedererbacher Dorf gemein schaftshalle, jrten zu 6,00 Mark gibt es ab Freitag, 4. März, im Kartenvor- irkauf bei der Bäckerei Rudi Theis, Mittelstr. 8, Niedererbach, jy. 06486/365 sowie an der Abendkasse.
SV 1920 Niedererbach e.V.
Am 6.3.88 beginnen die Meisterschaftsspiele Die I. Mannschaft spielt am Sonntag in Niedererbach um 16.00 Uhr gegen laynbachtaL
Pie 2. Mannschaft fährt zum Auswärtsspiel nach Horbach, iiielbeginn 13.00 Uhr.
Bereits am Samstag spielt die C-Jugend in Niedererbach gegen i VfL Neuwied. Das Spiel beginnt um 16.00 Uhr.
Nomborn
Super Disco in Nomborn
I m Samstag, dem 12.3.88 veranstaltet der FCK-Club in der A1- n Schule eine »Super-Disco« mit fetziger Musik. Beginn 20.00
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FCK-Club Nomborn
I m Freitag, dem 4.3.88, um 20 Uhr findet in der Gaststätte itudentenmühle« eine Versammlung statt, ir bitten alle Mitglieder um pünktliches und zahlreiches Er- iheinen.
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Oberelbert
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert vom 29.01.1988
Fortführung des Ausbaues der Ortsdurchfahrt machendes Thema in der letzten Ratsitzung waren die Ent- leidungen im Zusammenhang mit der Abstufung der K 169 IdK 170 d.h., die Übertragung dieser Verkehrsflächen ins Ei- ptum der Ortsgemeinda Um einer teilweise bestehenden Versicherung bei den von diesen Maßnahmen betroffenen Bür- t&entgegenzu wirken und um den bisherigen Verhandlungslauf sowie die daraus resultierenden Ergebnisse dem Rat daregen, nahm auch der I. Beigeordnete der Verbands gemeinde Bntabaur, Heinz Reusch, an der Sitzung teil, den Gesprächen zwischen dem Ort gemeinderat und der Ver- ldsgemeinde waren drei Ziele festgelegt worden, die es in Verdungen mit dem Kreis, dem Straßenbauamt und der Stra- iverwaltung zu erreichen galt.
| Es muß für die Anlieger des 1. Ausbauabschnittes (von Jagdhausstraße bis Straße am Weickert) bei der bisher vorgesehenen Abrechnung verbleiben.
Beim Ausbau des 2. Abschnittes der Ortsdurchfahrt in Richtung Welschneudorf muß sichergestellt werden, daß die Anlieger dieser Strecke nur in etwa gleich hoch belastet j werden.
[Die für die Ortsgemeinde bestehende Restbelastung muß durch die Gewährung von Zuschüssen Dritter möglichst Iniedrig sein.
b mehrmonatigen Verhandlungen konnte dem Ortsgemein- JS m der Sitzung durch den I. Beigeordneten Reusch schrift- ick mjj ißte^des Ergebnis unterbreitet werden: einem | I- Auabauabschnit wird in der bisherigen Art abge- ^hnet. Nach den vorliegenden Schlußrechnungen
bedeutet dies, daß der Beitrag je qm unter 6,- DM verbleibt, (zum Vergleich Baugebiet Festerling 16,88 DM/qm).
b) Für den 2. Bauabschnitt in Richtung Welschneudorf konnten die Weichen für den Weiterbau durch die Mitfinanzierung von Kreis, Land und Bund gestellt werden, so daß für die Anlieger dieses Abschnittes ebenfalls Beiträge vca weniger als 6,- DM/qm anfallen.
c) Der Gemeindeanteil wird sich durch Zuschüsse von 120.000,- DM durch Bund und Land und 76.000,- DM vom Kreis auf 61.000,- DM ermäßigen.
d) Vom Ortsausgang zum Friedhof wird ein neuer Bürgersteig gebaut. Diese Kosten sind in dem Gemeindeanteil von 61.000,- DM bereits enthalten.
e) Die Straße nach Untarshausen wird vom Abzweig Bläser bis zur Mühle asphaltiert. Diese Kosten trägt der Kreis.
f) Die Wiederherstellung der wassergebundenen Decke im Wald wird gemeinsam von den Gemeinden Oberelbert, Daubach und Untershausen vorgenommen. Diese Kosten trägt der Kreis.
g) Die in der freien Flur ausgewiesenen Flächen für die neue Kreisstraße die jetzt nicht mehr benötigt werden, werden der Gemeinde kostenlos vom Kreis übertragen.
h) Der Umbau der Kreuzung Jagdhausstraße/Hauptstraße erfolgt durch die Gemeinde Die Kosten trägt der Kreis.
i) Für die Zurverfügungstellung von Flächen und sonstigen Änderungen erhält (Ue Gemeinde weitere 14.000,- DM.
Ortsbürgermeister Wey and dankte dem Beigeordneten Reusch, Montabaur, für dieses Ergebnis und stellte fest, daß er eigene Erkundigungen angestellt habe, ob andere Lösungen, etwa der Ausbau durch den Kreis möglich wären. Dies sei aber, da mehr als 36 Anträge auf den Ausbau einer Ortsdurchfahrt beim Kreis registriert sind und der Kreis in Oberelbert bereits erhebliche Investitionen vorgenommen habe, nicht zu erwarten. Außerdem könne mit diesem Ergbnia die Dorferneuerung einen wesentlichen Schritt weitergebracht und zugleich ein artsgerechter Ausbau auch in diesem Tfeil der Gemeinde gewährleistet werden.
Nach eingehende r Erörterungfaßte der Rat die zur Realisierung dieser Maßnahmen erforderlichen Beschlüsse:
1. Der Abstufung der K169 und der K170 unter gleichzeitiger Zahlung eines Ablösebetrages von 148.000,- DM durch den Kreis Westerwald wird zugestimmt
2. Der Anteil der Ortsgemeinde Oberelbert am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Hauptstraße (Abschnitt von Jagdhausstraße bis Straße »Am Weickert«) Parzelle 106 bzw. 117, wird auf 60 % festgesetzt.
3. Die Bürgersteige entlang der Hauptstraße (K169) vonPar- zelle 1 bzw. 214 bis Parzelle 4 bzw. 226 werden dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Welschneudorf Bezirksregierung Koblenz Rechtsverordnung
über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes zugunsten des Verbandsgemeindewerkee Montabaur in der Gemarkung Welschneudorf.
Aufgrund des § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts vom 23.09.1986 (BGBL IS. 1529) - WHG - und der §§ 13, 122,123 und 105 Abs. 2 des Landeswassergesetzes Rheinland- Pfalz vom 04.03.1983 (GVBL S. 31) - LWG- wird durch die Bezirksregierung Koblenz als obere Wasserbehörde folgendes verordnet:
§1
Zum Schutz des Grundwassers für die Wassergewinnungsan- läge
Tiefbrunnen I
wird das nachstehend beschriebene Wasserschutzgebiet festgesetzt.
Es wird in der Gemarkung, Flur Welschneudorf, Fluren 3 und 4 durch drei Schutzzonen gebildet, die in den dazugehörenden Lageplänen, die über die Lage und die Ausdehnung des Wasserschutzgebietes und der einzelnen Zonen genaue Auskunft geben, dargestellt sind als Zone I = Fassungsbereich (blaue Umrandung),
Zone II = Engere Schutzzone (grüne Umrandung)
Zone III = Weitere Schutzzone (rote Umrandung).
Das Wasserschutzgebiet hat eine Größe von 59,20 ha.

