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Nr. 9/88

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O^neinde Horbach nimmt 1988 nicht am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« teil «n vielfältiger im Jahre 1988 anstehenden Baumaßnahmen hi e d der Rat, auf eine Teilnahme am Kreiswettbewerb »Un-

Dorf soll schöner werden« zu verzichten.

Der CDU-Gemeindeverband Montabaur janataltet am 19.3.1988 ab 14.00 Uhr in der Vogelsanghalle in eiligenroth seinen traditionellen Seniorennachmittag, ierzu l adnn wir Sie recht herzlich ein und bitten um Ihre An­tidung bis zum 12.03.1988 an die bekannten Stellen, ort erfahren Sie auch Einzelheiten über den Fahrdienst zu der nstaltung.

Horbach

Mannschaftsausflug

ie Teilnehmer am diesjährigen Ausflug der I. und II. Mann­haft vom 2. bis 5. Juni nach Prag benötigen ein Visum. Es wird iran erinnert, den ausgefüllten Antrag bis spätestens 27. März silbni Fischbach oder Uli Schmidt abzugeben. Bitte auch an neu gültigen Reisepaß denken.

MGV »Cäcilia« Horbach

ie nächste Chorprobe findet am Sonntag, dem 6. März 88, j.15 Uhr statt. Wir bitten um Beachtung.

Hübingen

Treffen der Vereinsvorstände n künftige Iferminüberschneidungen bei den vielen in Hübin- a vertretenen Vereinen zu vermeiden, schlägt der MGV Froh- i Hübingen eine Zusammenkunft dar Vereinsvorstände am esbeginn vor.

ie Vertreter der Vereine treffen sich bitte hierzu am Montag, 7. [ärz 1988, um 20.15 Uhr in der Buchfinkenlandhalle, i eigenen Interesse sollten alle Vereine vertreten sein.

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EISBACHGEMEINDEN

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Girod

öffentliche Bekanntmachung

r Haushaltsrechnung 1986 und des Entlastungsbeschlusses ? Ortsgemeinderates vom 18.2.1988 der Ortsgemeinde Girod r das Haushaltsjahr 1986.

I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

Stellung des

öll-Einnahmen lleue Haush. pahmereste

864.124,71 344.474,43

0,- 319.000,--

1.208.599,14

319.000,-

pme bereinigte öll-Einnahmen

864.124,71 663.474,43

1.627.599,14

il-Ausgaben

864.124,71 760.944,26

1.625.068,97

Pme bereinigte [Ausgaben

864.124,71 760.944,26

1.626.068,97

Elbetrag

-,- 97.469,83

97.469,83

f gestellt:

Ptabaur, 7.4.1987

Jafsgemeindeverwaltung Montabaur I1- Beigeordneter

Der Ort ff- Entlastungsbeschluß

"%rJ jP^btdwat beschließt die von der Verbandsgemein- äitung Montabaur für das Haushaltsjahr 1986

aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsheigeordne- ten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbands­gemeinde für das Haushaltsjahr 1986 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage dar Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht ge­nehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigungnach § 100 Gemo erteilt.

An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürgar­meister sowie die Ortsbeigeordneten nicht teilgenommen.

Den Vorsitz führte das an Lebensjahren älteste Ratsmitglied.

III.

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 7.3. -16.3.1988 während der allgemei­nen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öf­fentlich aus.

Girod, 26.2.1988 Ortsgemeindeverwaltung Girod (s.) Hannappel, Ortsbürgermeister

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters am Dienstag, dem 8. März und am Donnerstag, dem 10. März 1988 fällt aus. Nächste Sprechstunde ist am Samstag, dem 12.3.1988 von 10.00 bis 12.00 Uhr. In wichtigen Angelegenheiten bitte den ersten Orts­beigeordneten Herrn Fend, Kirchstraße in Girod an sprechen. Hannappel, Ortsbürgermeister

Görgeshausen

öffentliche Bekanntmachung

Die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am Dienstag, 8. März 1988 um 19.30 Uhr im Rathaus statt.

Tagesordnung:

I. öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der Haus­haltssatzung/des Haushaltsplanes 1988

2. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf einer Friedhofssatzung

3. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf einer Friedhofsgebührensatzung

4. Beratung und Beschlußfassung über die 'Ifeilnahme an dem diesjährigen Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner wer­den«

5. BeratungundBeschlußfassungüber Maßnahmen zur Her­richtung eines Platzes für den Müllcontainer

6. Beratung und Beschlußfassung über Gestaltungsmaß­nahmen am Kriegerdenkmal

7. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung ei­ner elektrischen Läuteanlage für die Kirche

8. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung einer Jubiläumszuwendung

2. Verschiedenes Görgeshausen, 1.3.1988 Illen seer, Ortsbürgermeister

Bezirksregierung Koblenz

Rechtsverordnung

über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes zugunsten des Verbandsgemeindewer kes Montabaur in den Gemarkungen Heilberscheid und Nomborn.

Aufgrund des § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaus­halts vom 23.09.1986 (BGBL IS. 1529) - WHG - und der §§ 13, 122,123 und 105 Abs. 2 des Landeswassergesetzes Rheinand- Pfalz vom 04.03.1983 (GVBL S. 31) - LWG- wird durch die Be­zirksregierung Koblenz als obere Wasserbehärde folgendes ver­ordnet:

§1

Zum Schutz des Grundwassers für die Wassergewinnungsan­lage

Tiefbohrung III

wird das nachstehend beschriebene Wasserschutzgebiet festge­setzt.

Es wird in den Gemarkungen, Fluren Heilberscheid, Fluren 2 und 7, Nomborn Flur 3

durch drei Schutzzonen gebildet, die in den dazugehörenden La­geplänen, die über die Lage und die Ausdehnung des