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I underläuterte die ihm zugrunde liegenden Konzeptionen. In der I anschließenden Diskussion wurde auf Anregung aus der Mitte Ides Rat® 3 di® Planung insoweit geändert, als die Überbaubar- Leit in einem Tbil bereich eine Erweiterung erfahren soll Lach Abschluß der Beratungen wurde der am 17.11.1983 vom |flat gefaßte Auf Stellungsbeschluß des Bebauungsplanes »Dorf- | „ritte" einstimmigneu gefaßt. Gleichzeitig stimmte der Ortsge- Imeinderat dem Bebauungsplanentwurf in der Form zu, wie er [dem Rat in der Sitzung vorlag unter Berücksichtigung der in der ■Sitzung vorgenommenen Änderung. Der Otsgemeinderat be- Lhloß ferner die Durchführung der vargezogenen Bürgerbetei- lligungnaeb § 3 Abs. 1 BauGB in der Form, daß der Planentwurf lauf hie Dauer von 2 Wochen bei der Verbandsgemeindeverwal- jtungund in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während r ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden kann. Der |vom Rat einstimmig gefaßte Beschluß enthält weiter den Auftrag an die Kreisplanungsstelle, das Beteiligungsverfahren der 1 Mger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Haushaltsrechnung 1986 und Entlastungserteilung |Nach voraufgegangener Prüfung durch den Rechnungsprü- jgsausschuß, die zu keinen Beanstandungen führte, beschloß fder Ortsgemeinderat die von der Verbandsgemeindeverwaltung yiontabaur für das Haushaltsjahr 1986 auf gestellte Jahres- ichnung und erteilte dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeige- aeten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der [Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1986 Entlastung.
Hundesteuersatzung beschlossen ch Landesgesetz vom 27.03.1987 ist das bisher geltende kundesteuergesetz zum 31.12.1987 aufgehoben worden. Die Gemeinden wurden jedoch gleichzeitig durch das vorgenannte pandesgesetz ermächtigt, durch eine Satzung die Vorausset- agen für die weitere Erhebung der Hundesteuer zu schaffen. q der dem Rat vorliegenden Beschlußvorlage wurde aus f iskali- henund ordnungspolitischen Gründen empfohlen, von der Er- Jnächtigungzur satzungsrechtlichen Erhebungder Hundesteuer Gebrauch zu machen, um die Hundehaltung und die damit ibundenen Belästigungen und Gefahren für die Allgemeinheit einzudämmen.
Nach Aussprache entschied sich der Ortsgemeinderat einstmalig für den Erlaß der Hundesteuersatzung. Sie entspricht im amtlichen der vom Ministerium des Innern und für Sport herlusgegebenen Mustersatzung, die wiederum auf die Bestimmungen des alten Hundesteuergesetzes und seine Durchfüh- ugsbestimmungen zurückgreift. Die Hundesteuersätze müs- i jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt wanden.
I, Zustimmung zu außer- und überplanmäßigen Ausgaben lachder von der Verbandsgemeindeverwaltunggefertigten Ko- " naufstellung und -Verteilung hatte die Ortsgemeinde Neu- [äusel für den Grunderwer b und das Stuhllager der Mehrzweck- lle an der Augst-Schule an die Ortsgemeinde Eitelborn, über )ren Haushalt diese Kosten abgewickelt wurden, noch einen Betrag von 29.274,87 DM zu zahlen. Hierfür reichten die im [Haushalt 1987 bereitgestellten Mittel nicht aus. Der Ortsge- Heinderat stimmte deshalb einer überplanmäßigen Ausgabe r das Haushaltsjahr 1987 in Höhe von 14.774,87 DM zu. Die kung erfolgt durch Mehreinnahmen (Erstattung der Ver- udsgemeinde aufgrund der Endabrechnung der Mehrzweck- lle = 13.428,05 DM) und durch Entnahme aus der allgemei- ßn Rücklage.
üas ursprüngliche Konzept zum Bau einer Sportanlage mit pundbahnen an der Augst-Schule sah vor, daß die Anlage von Per Verbandsgemeinde errichtet wird und die Ortsgemeinde anteilmäßig an den Kosten beteiligt. Deshalb waren ent- Jrechende Haushaltsmittel für die Planungskosten nicht im |aushaltsplan der Ortsgemeinde sondern bei der Verbandsge- >mde veranschlagt. Thtsächlicb baut nunmehr die Ortsge- pndedie Sportanlage aus Mitteln des »Goldenen Planes« un- ” fm anzieller Beteiligung der Verbandsgemeinde eta Damit Jf ü^Planungskosten aus dem Haushalt der Ortsgemeinde «streiten. Der Ortsgemeinderat stimmte der Leistung einer [Perplanmäßigen Ausgabbe für das Haushaltsjahr 1987 in r? v ° n 30.000,- DM zu diesem Zweck zu. Die Deckungerfolgt Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
^“^ßegfundBtück oberhalb des Dorf- und Festplatzes r. werterer Punkt der Erörtenmgen im Ortsgemeinderat war wünsch der Kinnesgesellschaft, eine Tbilfläche des oberhalb wf- und Festplatzes liegenden Gemeindegrundstückes zu | «gen. Dieses Grundstück wird in den letzten Jahren bei e3v eranstaltungen mitbenutzt. Es kommen dort Zelt und
Wein- bzw. Bierbrunnen eta zur Aufstellung. Als Ergebnis der Beratungen erteilte der Ortsgemeinderat dem Bauausschuß den Auftrag, die Angelegenheit zu prüfen und dem Rat einen Vorschlag mit Angabe der etwaigen Kosten zu unterbreiten.
Kirmeskrone
Alle Neuhäuseler Hausfrauen und Hausmänner werden gebeten wie auch in den vergangenen Jahren wieder kräftig Eier auszublasen und zu sammeln. Die Kirmesjugend wird in den kommenden Wochen mit dem Einsammeln der Eier beginnen.
Verloren - gefunden
Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurden in letzter Zeit folgende Fundsachen abgegeben: verschiedene Schlüssel (einzeln und in Etui),
1 Etui mit 1 Schlüssel und Geldbetrag 1 Armbanduhr 1 Armreif (Modeschmuck)
1 Ohrring (Modeschmuck)
1 Herrenbrille.
Die Verlierer können die Fundsachen bei entsprechendem Eigentumsnachweis bei der Ortsgemeinderverwaltung abholen. Hümmerich, Ortsbürgermeister
Simmern
Herzlichen Glückwunsch
Den Thg der Goldenen Hochzeit begangen die Ehelute Georg und Josef ine Schneider, Kleringstraße 15, am 01.03.1988. Zu diesem Anlaß gratulieren wir dem Jubeipaar recht herzlich und wünschen alles Gute, insbesondere Gesundheit und Wohlergehen.
Die Gratulation der Ort sgemeinde und der Ort s vereine, mit dem üblichen Ständchen, wurden bereits am vergangenen Samstag überbracht.
Schneider, Ortsbürgermeister
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Fahrrad-Freizeit
entlang der romantischen Straße
Eingeladen sind alle 15-18jäbrige, die Lust haben vom 18. • 28.7. auf ihrem Drahtesel von Jugendherberge zu Jugendherberge zu radeln.
Die T&gestouren betragen zwischen 10 und 40 km, also eine Radtour nicht nur für Sportskanonen!
Der Tteilnehmer beitrag beläuft sich auf 270,00 DM.
Anmelden könnt Ihr Euch bis zum 30.4. beim Kath. Pfarramt Eitelbora, Gartenstraße 31 oder beiden Gruppenleitern:
Anne und Michaele Kilian, Hauptstr. 17, Neuhäusel; Ute und Elke Weisbrod, Freiherr-vom-Stein-Straüe 12, Kadenbach.
Der CDU-Gemeindeverband Montabaur veranstaltet am 19.3.1988 ab 14.00 Uhr in der Vogelsanghalle in Heiligsnroth seinen traditionellen Seniorennachmittag.
Hierzu laden wir Sie recht herzlich ein und bitten um Ihre Anmeldung bis zum 12.3.1988 an:
Walter Gombert, Kadenbach, TfeL 02620/2366 Günter Frodermann, Eitelbom, TbL 02620/8198 Fritz Roggenbach, Neuhäusel, TbL 02620/374 Eduard Schoenau, Simmern, TbL 02620/8406.
Dort erfahren Sie auch Einzelheiten über den Fahrdienst zu der Veranstaltung.

