Montabaur
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Änderung zum Bebauungsplan »Im Strichen« beschlossen Einstimmig entschied der Rat, den Bebauungsplan »Im Strichen« für den Bereich des Flurstückes Nr. 10 (Flur 13) wie folgt zu ändern:
a) das bisher als Spielplatz ausgewiesene Grundstück wird für eine Bebauung vorgesehen; es wird eine überbaubare Fläche festgesetzt, im übrigen gelten die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes.
b) der im Bebauungsplan von der Westerwaldstraße zu dem benannten Grundstück führende Fußweg wird in eine Straßenfläche umgewandelt. Nach Auffassung des Rates besteht für die Anlegung des bislang geplanten Spielplatzes kein Bedarf, weil in nicht allzu ferner Umgebung bereits Spielplätze vorhanden sind.
Da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, soll das Verfahren in vereinfachter Form durchgeführt werden.
Erlaß einer Hundesteuersatzung beschlossen Dem Vorschlag der Verwaltung entsprechend stimmte der Rat einstimmig dem Erlaß einer Hundesteuersatzungzu. Dieser Beschlußfassung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Bisher war die Erhebung der Hundesteuer durch Landesgesetz geregelt, welches jedoch zum 31.12.1987 aufgehoben wurde Zugleich erhielten die Gemeinden die Ermächtigung, durch eine Satzung die Voraussetzungen für die weitere Erhebung der Hundesteuer zu schaffen. Den Gemeinden wurde empfohlen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen, da abgesehen von dem Steueraufkommen auch aus ordnungspolitischen Gründen kein Anlaß bestehe, die Hundesteuer abzuschaffen. Mit der Erhebung dieser Steuer sollten die Hundehaltung und die damit verbundenen Belästigungen und Gefahren für die Allgemeinheit eingedämmt werden.
Nachdem die Zustimmung zu dem vorgelegten Satzungsentwurf erklärt war, entschied der Rat noch über die Erhöhung der Hundesteuer, die nach wie vor im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung festgesetzt wird. Künftig sollen folgende
Sätze erhoben werden:
Für den 1. Hund. 60,- DM
für den 2. Hund. 76,- DM
für jeden weiteren Hund. 100,- DM
Heilberscheid
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Jahr 1988 vom 22.2.1988
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 96 ff. der Gemeinde- Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 16.2.1988 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988
wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 629.000,- DM
in der Ausgabe auf. 629.000,- DM
im VERMOGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 187.000,- DM
in der Ausgabe auf. 187.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.. 0,- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf. 0,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftL Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.
Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund. 36,00 DM
für den zweiten Hund. 64,00 DM
für jeden weiteren Hund 72,00 DM
Nr.f
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für trägt 11,60 DM pro qm Verkehrsfläche.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Gegen vorstehend 24 Abs. 2 GemO).
6430 Montabaur, 16.2.1988 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (S.) LA. Mies
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.2.1 9.3.1988während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus jü Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Heilberscheid, den 22.2.1988 OrtsgBmeindeverwaltung Heilberscheid (S.) Reichwein, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. dieEinberufungunddielägesordnungvon Sitzungen desGe-] meindarates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nachdie- | ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Oltsbürgermeister von Heilberscheid oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur; geltend gemacht worden ist.
(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz-GemO-1 vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert | durch das Landesgesetz vom 16.3.1983 (GVBL S. 31).
Niedererbach Tferminvorankündigung
Bürgerversammlung In Niedererbach Entgegen ursprünglichen Planungen findet die diesjährigeBiir-1 gervers ammlun g in der Gemeinde Niedererbach nicht am| 10.3.1988 sondern am Dienstag, 29. März 1988 statt. Versammlungsort sowie Inhalt der Tagesordnung werden zupl gebener Zeit noch durch besondere öffentliche Bakanntmackii- ( gen zur Kenntnis gegeben.
Zey, Ortsbürgermeister
Verloren - gefunden
Im Gemarkungsbereich wurde eine Geldbörse mit Inhalt beinl Bürgermeisteramt abgegeben. Der Verlierer kann sich bei ent-1 sprechendem Eigentumsnachweis bei dem Ortsbürgermeistaj
mfllritm
Zey, Ortsbürgermeister
Der CDU-Gemeindeverband Montabaur veranstaltet am 19.3.1988 ab 14.00 Uhr in der VogelsanghaMl Heiligenroth seinen traditionellen Seniorennachmittag. Hierzu laden wir Sie recht herzlich ein und bitten um IhreAJr| meldung bis zum 12.3.1988 an:
Wolfgang Müller, Niedererbach, TteL 06486/204 Rolf Pickart, Heilberscheid, TfeL 06486/1306 Bernhard Steinebach, Girod, TbL 06486/662 Dort erfahren Sie auch Einzelheiten über den Fahrdienst zu ®| Veranstaltung.
Girod
Sch ü tzenverein Punkt 12 e.V. Kleinholbach Am Samstag, dem 12. M ärz 1988 um 20.00 Uhr findet im S#I zenhaus unsere diesjährige Generalversammlung statt. I Alle Mitglieder sind dazu recht herzlich eingeladen. Es wiruii>| zahlreiche Beteiligung gebeten, da Neuwahlen anstehen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, 2. Tbtenehrung, 3. Bericht Schriftführer, 4-J rieht Festausschußvorsitzender, 6. Bericht Kassierer, 6. B# 1 der Kassenprüfer, 7. Entlastung des Vorstandes und d«^ ausschusses, 8. Bericht Schießwart, 9. Ehrungen, 10."" Jugendwart, 11. Neuwahlen, 12. Verschiedenes.

