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[ontabaur

Seite 19

Nr. 7/88

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N entershausen öffentliche Bekanntmachung

r Hausbai tsreehmmg 1986 und des Entlastungsbeschlusses 8 Ortsgemewderates vom 10.12.1987 der Ortsgemeinde Nen* hausen für das Haushaltsjahr 1986.

I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

Stellung des gebnisses:

|.Einnahmen 1.697.966,63 689.361,88 2.287.318,61

000,-Dl 000,-Di 300,-Dl .000,-Dl 947,-Dl 263,-Dl

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12.614,48

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12.614,48

Lame bereinigte EjjÜinnahinen

1.686.462,16

589.361,88

2.274.804,03

ill-Ausgaben fr Neue Haush. jjsgabereste

1.686.452,16

667.933,36

2.263.386,61

0,00

21.418,62

21.418,62

Lame bereinigte pÄusgaben

1.686.462,16

689.361,88

2.274.804,03

Jerechuß/Fehlbetrag -,-

V V

jstgestellt:

[(ontabaur, 13.4.1987

[rbandsgemeindeverwaltung Montabaur lisch, I. Beigeordneter

II. Entlastungsbeschluß r Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein- wwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1986 aufge- llte J ahresrechnung gern. § 114GemO. Gleichzeitig wird be­lassen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, i Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­linde für das Haushaltsjahr 1986 Entlastung zu erteilen. Auf |e Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehr- ' laben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh- t worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 no erteilt.

ader Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürger- fister sowie der 1. Ortsbeigeordnete nicht teilgenommen, i Vorsitz führte der 3. Ortsbeigeordneta

III.

[ie Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt Einsichtnahme vom 22.2. - 2.3.1988 während der allgemei- i Dienst stunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öf- [tlich aus.

itershausen, 10.2.1988 Jsgemeindeverwaltung Nentershausen P-) Ferne, Ortsbürgermeister

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Nomborn

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn

vom 09.02.1988 [Hat stimmte dem Erlaß einer Hundesteuersatzung zu |Ja-Stimmen, 1 Enthaltung, so lautete das Abstimmungser- s n s über den Erlaß einer Satzung zur Erhebung von Hunde- jgtier. Ein entsprechender Satzungsentwurf wurde dem Rat in "Taitzung am 09.02.1988 vorgelegt, gemeinsam mit einer Be- luöempfehlung. In dieser gab die Verwaltung zur Kenntnis, J bislang die Erhebung der Hundesteuer landesgesetzlich ge- pt war. Dieses Gesetz wurde jedoch zum 31.12.1987 aufgeho- t Zugleich wurden die Gemeinden ermächtigt, durch eine fzung die Voraussetzung für die weitere Erhebung der Hun- * uer zu schaffen.

^Auffassung der Verwaltung sollte von dieser Ermächti- IK 1 Gebrauch gemacht werden, um zum einen nach wie vor das feraufkommen vereinnahmen zu können und um zum ande- DiStfu or ^ nu ngspolitischen Aspekte zu berücksichtigen.

Erhebung der Hundesteuer soll die Hundehaltung und die

damit verbundene Belästigung und Gefahr für die Allgemein­heit eindämmen.)Dieser Argumentation schloß sich der Rat an und befürwortete den Erlaß der Satzung. Der Inhalt dieser Sat­zung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öf­fentlich bekanntgegeben.

Haushaltssatzung/Haushaltsplan 1988 beschlossen Der im Entwurf vorgelegte Haushaltsplan sowie die Haushalts­satzung wurden vom Rat einstimmig verabschiedet. Eine Var- abentscheidung bezog sich auf die Neufestsetzung der Hunde­steuer, die durch Mehrheitsbeschluß des Rates erhöht werden soll.

Die beschlossene Haushaltssatzung-diese stellt die sumarische Zusammenfassung der Ansätze des Haushaltsplanes dar und enthält darüber hinaus die Steuerhebesätze weist folgendes aus:

Verwaltungshaushalt:

Einnahmen/Ausgaben. je 490.000,- DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben. je 880.000,- DM

Der Gesamtbetrag der Kredite wurde auf 119.000,- DM, der Ge­samtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 72.000,- DM festgesetzt.

Die Steuersätze betragen:

Grundsteuer A. 220 %

Grundsteuer B. 240 %

Gewerbesteuer. 300 %

Hundesteuer

für den 1. Hund. 30,- DM

für den 2. Hund. 40,- DM

für jeden weiteren Hund. 60,- DM

Aussagen zur Haushaltssituatian bzw. Prognosen zum Verlauf des Haushaltsjahres 1988 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Infor­mationen zur Kenntnis gegeben.

Rückblick auf das Haushaltsjahr 1987 Das Haushaltsjahr 1987 schließt mit einem Rücklagenbestand (Guthaben) vonca. 160.000,-DM ab. Ausgabeverlagerungen bei Dorfemeuerungsmaßnahmen und beim Straßenbau sind die Ursache für die Ansparung dieses Guthabenbetrages. Mithin war eine solide Ausgangsbasis für den Haushalt 1988 gegeben.

Haushalt 1988 Verwaltungshaushalt:

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes liegt um 26.000,- DM über dem des Vorjahres. Allein verantwortlich für diese Ent­wicklung zeichnet der Forstetat. Insgesamt zeigt die Gegenü­berstellung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes, daß der Ausgabenanstieg etwas höher ausfällt. Dementsprechend reduziert sich der Uberschuß im Vergleich zum Vorjahr von 62.000,- DM auf 68.000,- DM.

Die abschließende Betrachtung der Verwaltung zum Verwal­tungshaushalt endet mit der Feststellung, daß sich zwar gegen­über 1987 eine etwas imgünstigere Entwicklung abzeichnet, die dauernde Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde aber nicht we­sentlich beeinträchtigt wird.

Vermögen shaush alt:

Bedingt durch die 1988 beabsichtigten Maßnahmen erhöht sich das Volumen gegenüber dem Vorjahr von 843.000,- DM um 37.000,- DM auf 880.000,- DM.

In 1988 stehen für die nachfolgenden Maßnahmen die entspre­chenden Mittel bereit.

01. Ausbau der Kirchstraße und des Vorplatzes

zum Gemeindehaus -Restfinanzierung-. 33.307,- DM

02. Gestaltung des Lindenplatzes

-Restfinanzierung- . 38.239,-DM

03. Gestaltung des Brunnenplatzes im Hohlweg

Restfinanzierung- . 46.034,-DM

04. Ausbau eines Dorfplatzes. 227.162,- DM

05. Errichtung eines Bildstockes. 14.000,- DM

06. Gestaltungsmaßnahmen am Borakasten.... 2.600,- DM 07. Zuschüsse für Dorfemeuerungsmaßnahmen . 5.000,- DM 08. Grunderwerb beim Ausbau der Ortsdurchfahrt 6.808,- DM 09. Aubau der Bora- und Mittelstraße. 300.000,- DM

10. Ausbau der Brunnenstraße einschL

Staßenbeleuchtung und Straßenoberflächenent­wässerungsanteil . 46.250,-DM

11. Ausbau der Stichstraße (Parz. 96) einschL

Straßenbeleuchtung und Straßenoberflächenent­wässerungsanteil . 53.750,-DM