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Montabaur

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Nr. 7 »

Fortsetzung von Seite 16!

Heilberscheid: Hundesteuersatzung erlassen Bisher war die Erhebung der Hundesteuer landesgesetzlich ge­regelt. Das entsprechende Gesetz wurde allerdings zum 31.12.1987 aufgehoben. Gleichzeitigerhielten die Gemeinden die Ermächtigung, durch eine Satzung die Voraussetzungen für die weitere Erhebung der Hundesteuer zu schaffen. Die Verwal­tung empfahl, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen, d.h. eine entsprechende Satzung zu erlassen, um zum einen nach wie vor die Steuern verreinnahmen zu können und zu manderen aus ordnungspolitischen Gründen. Mit der Erhebung der Steu­er soll die Hundehaltung und die damit verbundene Belästi­gung und Gefahr für die Allgemeinheit eingedämmt werden.

Der den Mitgliedern des Rates vorgelegte Satzungsentwurf ent­spricht im wesentlichen einer vom Ministerium des Inneren und für Sport erarbeiteten Mustersatzung. Diese Satzung wieder­um greift auf die Regelungen des bislang gültigen Hundesteuer­gesetzes zurück.

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1988 beschlossen Nach Erläuterungen durch den zuständigen Sachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Claus Reu sch, er­klärte der Rat einstimmig sein »Ja» zum Haushaltsplan bzw. zur Haushaltssatzung 1988. Die Haushaltssatzung- diese stellt die sumarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes dar - weist folgendes aus:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben. je 629.000,- DM

Vermögenshaushalt EinnahmeniAusgaben.

je 187.000,- DM.

Kredite sind nicht veranschlagt.

Die Steuersätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert und betragen:

Grundsteuer A. 220 %

Grundsteuer B. 240 %

Gewerbesteuer. 280 %

Hundesteuer

für den 1. Hund. 36,- DM

für den 2. Hund. 64,- DM

für jeden weiteren Hund. 72,- DM

Aussagen zum Verlauf des Haushaltsjahres 1987 sowie Progno­sen für das Haushaltsjahr 1988 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige In­formationen zur Kenntnis gegeben:

Rückblick auf das Haushaltsjahr 1987 Im Haushaltsjahr 1987 waren planmäßig ca. 66.800,- DM ver­anschlagt, die der allgemeinen Rücklage (Guthabenansamm­lung) zugeführt werden sollen. Diese Zuführung erhöht sich nach den derzeitigen Erkenntnissen auf 70.000,- DM. Mehrein­nahmen im Steuerbereich ließen diese positive Entwicklung zu. Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde zum Jahresende 1987 beträgtca. 19.060,'-DM. Damit war für die Aufstellung des Haushaltsplanes 1988 eine solide Basis gegeben.

Haushalt 1988

Verwaltungshaushalt

Eine deutliche Volumenszunahme gegenüber dem Vorjahr (+ 60.000,- DM) im Verwaltungshaushalt wird fast ausschließlich hervorgerufen durch den erwarteten Einnahmezuwachs im Forstetat. Zudem erwartet die Gemeinde Einnahmen aus dem Verkauf der Dorfchronik. Keine Einahmeverbesserungen sind insbes. im Steuersektor erkennbar. Während zunächst Mehrein­nahmen bei der Grundsteuer B und beim Einkommensteueran­teil feststellbar sind, werden diese jedoch durch den Rückgang bei den Schlüsselzuweisungen kompensiert. Auch der Ausga­benzuwachs im Verwaltungshaushalt ist im Vergleich zum Vor­jahr sehr deutlich. Dieser überwiegt sogar den Einnahmenzu­wachs, so daß der Überschuß, der dem Vermögenshaushalt zu­geführt wird, sich um 6.000,- auf 61.000,- DM verringert. Fin­den Verwaltungshaushalt endet die Betrachtung der Verwal­tung mit der Feststellung, daß sich die finanzielle Situation der Gemeinde nur unwesentlich verschlechtert hat. Der errechnete Überschuß garantiert der Ortsgemeinde auch weiterhin insbes. mit Blick auf die anstehenden Investitionen eine dauernde Lei­stungsfähigkeit.

Vermögenshaushalt:

Bedingt durch das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investi­tionsprogramm ist es notwendig, mehr Haushaltsmittel bereit­zustellen als im Vorjahr. Folgende Maßnahmen sollen verwirk­licht werden:

01. Zuschüsse für Dorfemeuerungsmaßnahmen. 1.000,-ni

02. Erwerb von Straßenflächen . 1.000-n

03. Gnmderwerb beim Ausbau der K 166. 5 . 000. j!

04. Ausbau der Bürgersteige

- Durchgrünungsanteil . 3-600,-Di

06. Erschließung Brunnenstraße

einschL Straßenbeleuchtung. 80.000,- m

06. Ausbau »Am Gäßchen:

einschL Straßenbeleuchtung. . 26.000-m

07. Straßenoberflächenentwässerungs- *

anteil Brunnenstr.. 17.000,- ßii

08. Straßenoberflächenentwässerungsanteil ' *

»Am Gäßchen«. 3.000,- ra

09. Bau eines Dorf gemein schaftshauses. 6.00 o'-d2

10. Ausbau von Wirtschaftswegen. 2.30 o|-d3

11. Haus-und Kanalanschlußkosten. 4.00 o|-Du

12. Zuführung zur allgemeinen Rücklage. 39.947p DU

13. Tilgung von Krediten an Kreditmarkt ... . 263pDu

. 187.000,-Dl|

Finanziert wird dieses Programm durch die folgenden Eim men:

1. Erschließungs- und Ausbaubeiträge . 102.500,- Dl]

2. Zuweisung des Landes zum Ausbau

der Bürgersteige in der K 166 . 22.000,-Dj

3. Zuweisungen von Ortsgemeinden

zum Wirtschaftswegebau. 1.600,-Dil

4. Zuführung vom Verwaltungshaushalt. 61.000,-DU

.. 187.000,-D«

Ausblick 1989 -1991 Der Schwerpunkt der Investitionen liegt beim Ausbau derft meindestraßen sowie dem Bau eines Dorf gemeinschaftshaua Die Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung ergd eine Finanzierung sämtlicher Vorhaben, wenn auch in 1990a hohe Neuverschuldung einkalkuliert werden muß.

Die Aussage, daß die Finanzierung gesichert ist, untermal» die für das jeweilige Haushaltsjahr ermittelten freien 1 spitzen:

1988-Ü. 61.000,-;

1989 -Ü. 61.000,-Dl

1990- Ü. 56.000,-D|

1991- Ü. 27.000,-:

Ü = Überschuß.

Weitere Entscheidungen des Rates In vereinfachter Form soll laut Beschluß des Rates ein Verfall zur Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« durchgi werden mit dem Inhalt, daß zwischen der Sespenroder Ste und dem Weg Nr. 86 eine 4 m breite Stichstraße ausg wird. Diese Stichstraße soll der Erschließungnochnicht bebi ter Grundstücke dienen. Derzeit stellt sich die Situation soij daß das noch imbebaute Flurstück Nr. 6 über einen ca 2 breiten Wirtschaftsweg an die Sespenroder Straße angeb wird. Dieser Weg ist jedoch nicht geeignet, die verke Erschließung zu gewährleisten. Auch der Bebauungsplan» eine solche Erschließung nicht vor. Mit den von der Bebauin planänderung betroffenen Grundstückseigentümern konnltj ne Einigung dahingehend erzielt werden, daß der Weg zu ei Tbil eingezogen und an die Grundstückseigentümer veräul wird. Aus diesem Grunde wurde in einem nachfolgenden H zugleich die Einziehung eines Tfeiles des Wirtschaftswegesj 86 südlich der Sespenroder Straße vom Rat beschlossen Zudf wurde das Katasteramt als Umlegungsbehörde beauftragt] Rahmen eines Grenzregelungsverfahrens die eingezogener fläche des Weges Nr. 86 den angrenzenden Grundstücks "* mem zuzuteilen.

Zu dem geplanten Ausbau der Brunnenstraße entschied? Rat, diese mit Verbundsteinpflaster zu befestigen. ZunäcMJ diese Straße jedoch lediglich als Baustraße ausgebaut * Zusätzliche Begrünungsmaßnahmen im Straßenkörper* den vom Rat nicht befürwortet.

Entscheidungen des Rates zum Bau eines Dorfgemeinschaftshauses

Einstimmig plädierte der Rat für den Umbau der altenS in ein Dorfgemeinschaftshaus mit dem Ausbau des Feuer gerätehauses unmittelbar an der alten Schule Näheret® Seiten bzgL des Baukostenvolumens u.ä. sollen nach V<m nes Planes festgelegt werden.