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Nr. 7/88
ontabaur_
nichtöffentliche Sitzung:
Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung von Zuschüssen nach den Dorferneuerungsrichtlinien Personalangelegenheit Verschiedenes jrbach, 16.2.1988 ,11, Ortsbürgermeister
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Horbach
Junge Union Gemeindeverband Montabaur e nächste Sitzung des JU-Gemeindeverbandes Montabaur idet am Donnerstag, 26. Februar, um 19.30 Uhr in der Gastitte »Nostalgie« in der Elisabethenstr. in Montabaur statt, le Mitglieder sind hierzu recht herzlich eingeladen.
Hübingen
Freiw. Feuerwehr Hübingen eshauptversammlung: Samstag, 27. Februar 1988, 20.00 ir| Gasthaus Thim, Hübingen.
Ttennisverein Hübingen e.V.
ä3 Training der Männer für den kommenden Samstag, dem ,2.88 von 17.00 bis 18.00 Uhr fällt aus. sTVaining für Kinder, Jugendhche und Frauen findet zu den lohnten Zeiten (14.00 bis 17.00 Uhr) statt.
Görgeshausen
öffentliche Bekanntmachung
ir Haushaltsrechnung 1986 und des Entlastungsbeschlusses f Ortsgemeinderates vom 13.1.1988 der Ortsgemeinde Gür- pausen für das Haushaltsjahr 1986.
I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Stellung des ibuisses:
I-Einnahmen 631.704,72 345.999,49 977.704,21
E&me bereinigte ^•Einnahmen
631.704,72 345.999,49
977.704,21
■Ausgaben
631.704,72 345.999,49
977.704,21
Eime bereinigte
E'Ausgaben
631.704,72 346.999,49
977.704,21
^schuß/Fehlbetrag -,-
V" V"
■gestellt:
Itabaur, 7.4.1987
Jandsgemeindeverwaltung Montabaur #ch, 1. Beigeordneter
1 II. Entlastungsbeschluß
®jgOrtsgemeinderat beschheßt die von der Verbandsgemein- wwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1986 aufge- «te Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird be- upssen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, j® Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge- Pdefür das Haushaltsjahr 1986 Entlastung zu erteilen. Auf J-Ooage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehr- ®aben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh- °ßteüt * 2 3 4 S * n< ^ hiermit die Genehmigungnach § 100 Ge-
Beratung und Beschlußfassung haben wegen Sonderin- ®. ^Ortsbürgermeister, der 1. und 2. Ortsbeigeordnete 4ünzi ? ^^“ütgüeder Herz (ehern. Ortsbürgermeister) und '®hem. Ortsbeigeordneter) nicht teilgenommen.
III.
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 22.2. - 2.3.1988 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Görgeshausen, 12.2.1988 Ortsgemeindeverwaltung Görgeshausen (S.) IUenseer), Ortsbürgermeister
J Görgeshausen
öffentliche Bekanntmachung Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen
über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 16. Febr. 1988.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13. Jan. 1988 im Rahmen des § 132 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 08. 12.1986 (BGBl. I. S. 2263) LV.m. § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1), die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Erhebung des Erschließungsbeitrages (1) Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen erhebt die Gemeinde Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 127 ff.) und dieser Satzung.
§2
Art und Umfang der Erschließungsanlagen und des Erschließungsaufwandes (1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand 1. für die zum Anbau bestimmten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze
bis zu einer Straßenbreite (Fahrbahnen, einschließlich Standspuren, Rad wege,G ehwege Schutz- und Randstreifen) von
a) Wochenendhausgebieten
Campingplatz gebieten 7,0 m
b) Kleinsiedlungsgebieten 10,0 m
bei einseitiger Bebaubarkeit 8,5 m
c) Dorf gebieten, reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten, besonderen Wohngebieten, Mischgebieten,
Ferienhausgebieten
aa) mit einer Geschoßflächenzahl bis 0,8 14,0 m
bei einseitiger Bebaubarkeit 10,5 m
bb) mit einer Geschoßflächenzahl über 0,8 bis 1,0 18,0 m bei einseitiger Bebaubarkeit 12,5 m
cc) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,0 bis 1,6 20,0 m
dd) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,6 23,0 m
d) Kern gebieten, Gewerbegebieten und sonstigen Sonderge
bieten im Sinne des § 11 der B aunutzungsVerordnung aa) mit einer Geschoßflächenzahl bis 1,0 20,0 m
bb) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,0 bis 1,6 23,0 m cc) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,6 bis 2,0 25,0 m
dd) mit einer Geschoßflächenzahl über 2,0 27,0 m
e) Industriegebieten
aa) mit einer Baumassenzahl bis 3,0 23,0 m
bb) mit einer Baumassenzahl über 3,0 bis 6,0 25,0 m
cc) mit einer Baumassenzahl über 6,0 27,0 m
Erschließt die Erschließungsanlage Gebiete mit unterschiedlicher Ausnutzung, so gilt die größere Breite; für die Geschoßflächenzahl gelten die Regelungen des § 5 (3) entsprechend.
2. Für die öffentlichen, aus rechtlichen oder tatsächlichen
Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete (z3. Fußwege, Wohnwe- ge; § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) 5,0 m
3. für die nicht zum Ausbau bestimmten Sammelstraßen (§
127 (2) Nr. 3 BauGB) 27,0 m
4. Für Parkflächen,
a) die Bestandteile der Verkehrsanlage im Sinne von Nr. 1 bis Nr. 3 sind, bis zu einer zusätzlichen Breite von 5 m
b) soweit sie nicht Bestandteil der in Nr. 1 bis Nr. 3 genannten Verkehrsanlagen sind, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung

