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Nr. 7/88

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BerHundebaltung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Ta-

] anzuzeigen.

Die Verbandsgemeinde kann in Abständen von mindestens ^ Jahr im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen Muhren. Dabei können folgende Daten erhoben werden:

06 und Anschrift des Hundehalters,

^ghl der gehaltenen Hunde sowie «tpunkt der Anschaffung des Hundes.

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VERSTEIGERUNG La für die vom Halter die Steuer nicht beigetrieben werden n können eingezogen und versteigert werden. Ein Über- i des Versteigerungserlöses über die Steuerschuld und die L 9 ten des Verfahrens wird dem Hundehalter ausgezahlt. |bt die Versteigerung erfolglos, so kann die Gemeinde über |Hund nach freiem Ermessen verfügen.

§ 12

ORDNUNGSWIDRIGKEITEN ktöQe gegen die Anzeigepflicht nach § 10 Abs. 1 bis 3 und die ftspflicht nach § 10 Abs. 4 sind Ordnungswidrigkeiten j| 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung.

§ 13

INKRAFTTRETEN le Satzung tritt am 1.1.1988 in Kraft.

;h, 16. Febr. 1988 las, Ortsbürgermeister

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laß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz hO- vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), BS 2020-1, wird auf fol­gte hingewiesen:

(Verletzung der Bestimmungen über |e Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs.

nO) und

^Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ra- §34 GemO)

^beachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach die- Jffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich- |g der Tätaachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­ten, gegenüber der Verbandsgemeinde, Konrad- |iauer-Platz, 6430 Montabaur,geltend gemacht worden ist. pmeinde Heüigenroth irfas, Ortsbürgermeister

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Ihm- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

Abteilung Handball

|esem Wochenende findet folgendes Spiel statt:

, Samstag, 20.2.1988 10 Uhr HSG Oberbieber/Rengsdorf - TUS Ahrbach, lort: Sporthalle Blindenschule, Neuwied-Feldkirchen, jiunkt Vogelsanghalle Heiligenroth um 16.00 Uhr. ngezeiten:

: Montag 20.30 - 22.00 Uhr. (Vogelsanghalle H eilig en-

18.00 - 20.00 Uhr (Türnhalle Ruppach-Goldhausen)

: Montag 18.00 - 20.00 Uhr (Kreissporthalle Neubau,

jabaar)

»ierte Spielerinnen und Spieler sind recht herzlich singe-

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Heiligenroth

SV Heiligenroth e.V.

»g, 21.2.1988

|®Uhr Heiligenroth II - ItaL Ransbach II. jtdelt sich um die Nachholung des am 13.12.87 ausgefalle­nes. Vielleicht gelingt nach der langen Erholungspause ^ 2 . Mannschaft wieder mal ein Sieg. Zuschauer sind herz- kommen.

Pt* Herren

pttwoch, dem 24.2.88, 20.00 Uhr findet im Vereinslokal unsere Jahreshauptversammlung statt. Alle AH- öer sind zur Teilnahme recht herzlich eingeladen.

Musikverein Heiligenroth e.V.

, ^ em ^ e ^ )ruar 1988, um 20.00 Uhr findet im | 0f Neuroth unsere Jahreshauptversammlung statt, pgüeder sind hierzu recht herzlich eingeladen.

Bilder von den Kappensitzungen Die Bilder von den Kappensitzuungen sind ausgestellt im Schaufenster der KSK-Filiale.

Bestellungen nimmt entgegen:

Herr Hans!

Limburger Straße

Spätester Abgabetermin für Bildbestellungen: Samstag, 27.2.1988.

Kd

AUGST

Eitelborn

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung 1986 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 15.12.1967 der Ortsgemeinde Eitel­bora für das Haushaltsjahr 1986

I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des Ergebnisses:

Soll-Einnahmen 1.714.626,84 254.683,83 1.969.210,67

+ Neue Haush.

einnahmereste 0,00 262.000,00 262.000,00

i Abgang alter

Kasseneinnahmereste 36,00 0,00 36,00

Summe bereinigte

Soll-Einnahmen 1.714.690,94 606.683,83

2.221.174,67

Soll-Ausgaben 1.714.690,84 606.683,83

2.221.174,67

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben 1.714.690,84 606.683,83

2.221.174,67

Überschuß/Fehlbetrag -,-

V" V"

Fest gestellt:

Montabaur, 7.4.1987

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reu sch, I. Beigeordneter

II. Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein- deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1986 aufge­stellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO Gleichzeitig wird be­schlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­meinde für das Haushaltsjahr 1986 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehr­ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh­migt worden sind, wird hiermit die Genehmigungnach § 100 Ge- mo erteilt.

An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürger­meister sowie die Ortsbeigeordneten und darüber hinaus Rats­mitglied Berthold Isbert, der zugleich 2. Beigeordneter der Ver­bandsgemeinde ist, wegen Sonderinteresse gern. § 22 GemO nicht teilgenommen.

III.

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 22.2. - 2.3.1988 während der allgemei­nen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öf­fentlich aus.

Eitelborn, 12.2.1988 Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn (S.) Hümmerich, Ortsbürgermeister