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BerHundebaltung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Ta-
] anzuzeigen.
Die Verbandsgemeinde kann in Abständen von mindestens ^ Jahr im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen Muhren. Dabei können folgende Daten erhoben werden:
06 und Anschrift des Hundehalters,
^ghl der gehaltenen Hunde sowie «tpunkt der Anschaffung des Hundes.
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VERSTEIGERUNG La für die vom Halter die Steuer nicht beigetrieben werden n können eingezogen und versteigert werden. Ein Über- i des Versteigerungserlöses über die Steuerschuld und die L 9 ten des Verfahrens wird dem Hundehalter ausgezahlt. |bt die Versteigerung erfolglos, so kann die Gemeinde über |Hund nach freiem Ermessen verfügen.
§ 12
ORDNUNGSWIDRIGKEITEN ktöQe gegen die Anzeigepflicht nach § 10 Abs. 1 bis 3 und die ftspflicht nach § 10 Abs. 4 sind Ordnungswidrigkeiten j| 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung.
§ 13
INKRAFTTRETEN le Satzung tritt am 1.1.1988 in Kraft.
;h, 16. Febr. 1988 las, Ortsbürgermeister
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laß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz hO- vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), BS 2020-1, wird auf folgte hingewiesen:
(Verletzung der Bestimmungen über |e Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs.
nO) und
^Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ra- §34 GemO)
^beachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach die- Jffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich- |g der Tätaachen, die eine solche Rechtsverletzung begrünten, gegenüber der Verbandsgemeinde, Konrad- |iauer-Platz, 6430 Montabaur,geltend gemacht worden ist. pmeinde Heüigenroth irfas, Ortsbürgermeister
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Ihm- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.
Abteilung Handball
|esem Wochenende findet folgendes Spiel statt:
, Samstag, 20.2.1988 10 Uhr HSG Oberbieber/Rengsdorf - TUS Ahrbach, lort: Sporthalle Blindenschule, Neuwied-Feldkirchen, jiunkt Vogelsanghalle Heiligenroth um 16.00 Uhr. ngezeiten:
: Montag 20.30 - 22.00 Uhr. (Vogelsanghalle H eilig en-
■ 18.00 - 20.00 Uhr (Türnhalle Ruppach-Goldhausen)
: Montag 18.00 - 20.00 Uhr (Kreissporthalle Neubau,
jabaar)
»ierte Spielerinnen und Spieler sind recht herzlich singe-
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Heiligenroth
SV Heiligenroth e.V.
»g, 21.2.1988
|®Uhr Heiligenroth II - ItaL Ransbach II. jtdelt sich um die Nachholung des am 13.12.87 ausgefallenes. Vielleicht gelingt nach der langen Erholungspause ^ 2 . Mannschaft wieder mal ein Sieg. Zuschauer sind herz- kommen.
Pt* Herren
pttwoch, dem 24.2.88, 20.00 Uhr findet im Vereinslokal unsere Jahreshauptversammlung statt. Alle AH- öer sind zur Teilnahme recht herzlich eingeladen.
Musikverein Heiligenroth e.V.
, ^ em ^ e ^ )ruar 1988, um 20.00 Uhr findet im | 0f Neuroth unsere Jahreshauptversammlung statt, pgüeder sind hierzu recht herzlich eingeladen.
Bilder von den Kappensitzungen Die Bilder von den Kappensitzuungen sind ausgestellt im Schaufenster der KSK-Filiale.
Bestellungen nimmt entgegen:
Herr Hans!
Limburger Straße
Spätester Abgabetermin für Bildbestellungen: Samstag, 27.2.1988.
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AUGST
Eitelborn
öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung 1986 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 15.12.1967 der Ortsgemeinde Eitelbora für das Haushaltsjahr 1986
I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des Ergebnisses:
Soll-Einnahmen 1.714.626,84 254.683,83 1.969.210,67
+ Neue Haush.
einnahmereste 0,00 262.000,00 262.000,00
i Abgang alter
Kasseneinnahmereste 36,00 0,00 36,00
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen 1.714.690,94 606.683,83
2.221.174,67
Soll-Ausgaben 1.714.690,84 606.683,83
2.221.174,67
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 1.714.690,84 606.683,83
2.221.174,67
Überschuß/Fehlbetrag -,-
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Fest gestellt:
Montabaur, 7.4.1987
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reu sch, I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein- deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1986 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1986 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigungnach § 100 Ge- mo erteilt.
An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürgermeister sowie die Ortsbeigeordneten und darüber hinaus Ratsmitglied Berthold Isbert, der zugleich 2. Beigeordneter der Verbandsgemeinde ist, wegen Sonderinteresse gern. § 22 GemO nicht teilgenommen.
III.
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 22.2. - 2.3.1988 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Eitelborn, 12.2.1988 Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn (S.) Hümmerich, Ortsbürgermeister

