Einzelbild herunterladen

M ontabaur

Seite 21

Nr. 6/88

Daubach

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach vom 3.2.1988

Erlaß einer Hundesteuersatzung beschlossen i Den Mitgliedern des Rates wurde der Entwurf einer Satzung i z ur Erhebung von Hundesteuer vorgelegt mit der Empfehlung der Verwaltung, diese zu verabschieden. Zur Begründung für y diesen Beschlußvorschlag wurde von der Verbandsgermeinde- ;i Verwaltung Montabaur dargelegt, daß bisher die Erhebung der Hundesteuer landesgesetzlich geregelt war. Dieses Landesge- jsetz ist jedoch zum 31.12.1987 außer Kraft getreten.

Zugleich wurden die Gemeinden ermächtigt, durch eine Sat- | zungdie Voraussetzungen für eine weitere Erhebungder Hunde- I Steuer zu schaffen. Nach Auffassung der Verwaltung besteht imit Blick auf das zu vereinnahmende Steueraufkommen und ]aus ordnun gspolitischen Gründen kein Anlaß, die Hundesteuer Lbzuschaffen. Mit der Erhebung der Hundesteuer sollte die EjHundehaltung und die damit verbundene Belästigung und Ge- Ifahr für die Allgemeinheit eingedämmt werden.

Ißer im Rat vorgelegte Satzungsentwurf entsprach im wesentli­chen der Mustersatzung, die das Ministerium des Innern und IfUr Sport herausgegeben hat. Diese Satzung wiederum greift lauf die Regelung des bislang gültigen Hundesteuergesetzes zu-

tick.

ilit 6 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme entschied der Rat Ir den Erlaß der vorgenannten Satzung. Zugleich wurdeei- ne Aussage über die Höhe der Hundesteuer für die Zukunft ge­troffen. Der Rat kam überein, diese wie folgt festzusetzen:

: den 1 . Hund = 60,- DM

r den 2. Hund = 130,- DM

r jeden weiteren Hund = 160,- DM.

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt nach wie vor mit dem Erlaß der Haushaltssatzung.

Weitere Entscheidungen des Rates Entgegen der Bezeichnung des Punktes 2 der Tagesordnung in Ber Sitzung am 3.2.1988 wurden hinsichtlich des Ausbaues des |Gartenweges keine Entscheidungen getroffen.

'lach Aussage des Rates soll hier zunächst die Klärung einiger "ragen, die von den Anliegern vorgetragen wurden, erfolgen.

Jm die Eigentumsverhältnisse in zwei Gemeindestraßen hin- lichtlich der für den Bürgersteigebau beanspruchten Flächen klären, wurde ein Ingenieurbüro mit der Vermessung beauf- . Nach Ausführung dieser Arbeiten werden evtl, an die An­leger zu zahlende Entschädigungsbeträge festgesetzt.

etztlich entschied der Rat noch, nichtamtliche Ortseingangs- tafeln mit einem Schindeldach an den Ortseinfahrten der Lan- Oesstraße und an der Kreisstraße Stahlhofen/Daubach aufzu- Itellen. Auf diesen Täfeln soll neben dem Gemeindenamen auch Bas Gemeindewappen zu sehen sein.

Holler

Verkauf von Baugrundstücken in Holler

Pie Ortsgemeinde Holler kann im Baugebiet »Unter der itruth« mehrere Baugrundstücke zum Verkauf anbieten.

Interessenten werden gebeten, sich mit Ortsbürgermeister dolsberger während der Sprechstunden in Verbindung zu set-

Stahlhofen

Notizen aus der Sitzung des Msgemeinderates Stahlhofen vom 29.1.1988

HaushaltsUberschreitung genehmigt i U DM 8 , 379 .. belief sich eine außerplanmäßige Ausgabe für ^^chirurgische Maßnahmen an den Wendulinuslinden, die c Jahre 1987 verausgabt wurden und einer nachträglichen Ge- bedurften. Ursprünglich standen für die Durchfüh- S dieser Maßnahme keine Haushaltsmittel zur Verfügung.

Im Verlaufe des Jahres 1987 bewilligte das Land jedoch für die Ausführung der Arbeiten an den Wendulinuslinden eine Zuwei­sung von 8.000,- DM. Im Anschluß hieran wurde dieMaßnahme ausgeführt. Die nun durch den Rat genehmigte Haushaltsüber­schreitungwird also weitgehendst abgedeckt durch die Landes­zuweisung. Der eigentliche noch von der Gemeinde aufzubrin- gende Kostenanteil belief sich dementsprechend nur auf 397- DM.

Ehrlaß einer Hundesteuersatzung beschlossen Durch einstimmigen Beschluß verabschiedete der Ortsgemein­derat eine im Entwurf von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur vorgelegte Hundesteuersatzung. Zur Begründung für diese Entscheidung ist auf folgendes hinzuweisen:

Bisher war die Erhebung der Hundesteuer landesgesetzlich ge­regelt. Durch Landesgesetz wurde dieses Hundesteuergesetz zum 31.12.1987 aufgehoben. Gleichzeitig wurden die Gemein­den jedoch ermächtigt, durch eine Satzungdie Voraussetzungen für die weitere Erhebung der Hundesteuer zu schaffen. Die Ver­waltungriet sämtlichen Ortsgemeinden eine solche Hundesteu­ersatzung zu erlassen, um nach wie vor Hundesteuer erheben zu können. Abgesehen von dem der Gemeinde zugute kommenden Steueraufkommen besteht auch aus ordnungspolitischen Grün­den kein Anlaß, die Hundesteuer abzuschaffen - so die Argu­mentation der Verwaltung-. Mit der Erhebung der Hundesteuer sollten die Hundehaltung und die damit verbundenen Belästi­gungen und Gefahren für die Allgemeinheit eingedämmt wer­den. Dieser Argumentation schieß sich auch der Rat an.

Der verabschiedete Satzungsentwurf entspricht im wesentli­chen der Mustersatzung, die vom Ministerium des Inneren und für Sport herausgegeben wurde. Diese Mustersatzung wieder­um greift auf die Regelungen des bislang gültigen Hundesteuer­gesetzes und seine Durchführungsbestimmungen zurück.

Untershausen Verloren - gefunden

Auf dem Bütgersteig an der Ecke Hauptstraße und Straße »Zum Röthchen« ist ein Sicherheitsschlüssel mit einem Ring zum Aufhängen desselben gefunden worden.

Der Eigentümer kann die Fundsache bei mir abholen.

Müller, Ortsbürgermeister

was^^f^wo

Daubach

Deutsches Rotes Kreuz OV Daubach Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung!

Am Freitag, dem 19.2.1988, um 20 Uhr, findet in Holler, in da Gastwirtschaft Heibel die ordentliche Mitgliederversammlung des DRK - OV Daubach statt.

D azu sind alle aktiven und fördernden Mitglieder herzlich einge­laden.

Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.

Stahlhofen/Daubach

österliche Basteleien

Am Montag, 7.3. und Dienstag, 15.3.1988, jeweils 20 Uhr, findet im Pfarrhaus Stahlhofen ein Bastelkurs statt.

Unter Anleitung von Frau Nickenig wird österlicher Schmuck hergestellt. Mitzubringen sind Schere, Uhucoll oder PonaL Anmeldung bitte bei Ilse Diel, Tbl 2842.

Tbilnehmerbeitrag DM 3,- pro Abend zuzüglich Materialko­sten.

Holler

Neue Jugendgruppen

Die Gruppenstunden der neugebildeten Kinder- und Jugend­gruppen sind:

1 . für das 2. und 3. Schuljahr donnerstags 16.30 Uhr Gruppenleitung: Anke Dahlem und Birgit Schedlitzki

2. für das 4. bis 6 . Schuljahr montags 17.30 Uhr Gruppenleitung: Ute Alzen und Anita Engere

3. für das 7. bis 8 . Schuljahr

Tbrmin nach Rücksprache mit dem Gruppenleiter Mi­chael Vietze.