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Montabaur

4. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflich­tige, aber wertsteigemde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigemde Änderungen solcher Anlagen vorge­nommen werden,

5. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.

Vorhaben, die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich geneh­migt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Verfügungs­und Veränderungssperre nicht berührt.

IV. Vorbereitende Maßnahmen

Den Beauftragten der zuständigen Behörden ist gern. § 209 BauGB zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetz zu treffenden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem Verfah­ren unterworfenen Grundstücke zu betreten, um Vermessun­gen, Abmarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeiten aus­zuführen.

Beginn der vorbereitenden Maßnahmen wird rechtzeitig be­kanntgegeben.

V. Auslegung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis, in denen der Nachweis des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters für alle Grundstücke des Umlegungsgebietes auf geführt ist, liegen in der Zeit vom 23. Febr. 1988 bis 22. März 1988 bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8, Zimmer 201, während der Dienststunden öffentlich aus.

Duplikte beider Unterlagen können im gleichen Zeitraum auch beim Ortsbürgermeister während der Sprechstunden eingese­hen werden.

Der Umlegungsbeschluß gilt am 15. Febr. 1988 als bekanntge­macht.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Umlegungsbeschluß kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt, Schloßweg 6,5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Ortsge­meinde Girod schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist beim vorstehend ge­nannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 04. Februar 1988 Der stellvertretende Vorsitzende des Umlegungsausschusses (Siegel) Hachenberg Obervermessungsrat.

(Skizze hierzu auf Seite 17)

Niedererbach

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach vom 29.01.1988

Erlaß einer Hundesteuersatzung beschlossen Durch einstimmigen Beschluß mit 1 Enthaltung verabschiede­te der Ortsgemeinderat eine im Entwurf von der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur vorgelegte Hundesteuersat­zung. Zur Begründung für diese Ent Scheidung ist auf folgendes hinzuweisen:

Bisher war die Erhebung der Hundesteuer landesgesetzlich ge­regelt. Durch Landesgesetz wurde dieses Hundesteuergesetz zum 31.12.1987 aufgehoben. Gleichzeitig wurden die Gemein­den jedoch ermächtigt, durch eine Satzungdie Voraussetzungen für die weitere Erhebung der Hundesteuer zu schaffen. Die Ver­waltungriet sämtlichen Ortsgemeinden eine solche Hundesteu­ersatzung zu erlassen, um nach wie vor Hundesteuer erheben zu können. A bgesehen von dem der Gemeinde zugute kommenden Steueraufkommen besteht auch aus ordnungspolitischen Grün­den kein Anlaß, die Hundesteuer abzuschaffen - so die Argu­mentation der Verwaltung. Mit der Erhebung der Hundesteuer sollen die Hundehaltung und die damit verbundenen Belästi­gungen und Gefahren für die Allgemeinheit eingedämmt wer­den. Dieser Argumentation schloß sich auch der Rat an.

Der verabschiedete Satzungsentwurf entspricht im wesentli­chen der Mustersatzung, die vom Ministerium des Inneren und für Sport herausgegeben wurde Diese Mustersatzung wieder­um greift auf die Regelungen des bislang gültigen Hundesteuer­gesetzes und seine Durchführungsbestimmungen zurück.

Zur Höhe der Hundesteuer merkte der Rat noch an, daß diese unverändert 24,- DM für den 1. Hund, 36,- DM für den 2. Hund und 48,- DM für jeden weiteren Hund betragen soll.

Seite 16 ___

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt wie bisher mit\ schiedung der Haushaltssatzung.

Weitere Entscheidungen des Rates Einstimmig entschied der Rat dem Förderkreis der SchoJ Lernbehinderte (Sonderschule Siershahn) beizutreten. Ein nachfolgender Beschluß hatte die Auf tragserteilung Stellung von 3 Straßenleuchten in der Bahnhofstraße mJj halt. Zugleich mit dieser Maßnahme soll die Demontage». Holzmasten erfolgen.

Anschließend wurden zwei Planungsaufträge erteilt. Zuog für das Neubaugebiet »Am Hehlberg« zwecks Straßen tung und Festlegung der Ausbauart und zum anderen ßenrenovierung der Schule sowie des Schulhofes eins der TVeppe zum Sportplatz.

Letztlich stimmte der Rat noch einem vorgelegten Plan, dg J Anpflanzung von Bäumen in der Obererbacher Straße soeii Versetzungeiner Straßenleuchte zum Inhalt hatte, zu DieR sierung dieser Maßnahme soll für 1989 eingeplant werdeaj Verwaltung erhielt den Auftrag diese Maßnahme in das Dg neuerungsprogramm aufzunehmen um sich um die Erk von Zuschußmitteln zu bemühen.

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Görgeshausen

Auf zur Kinderfastnacht Die kath. Kirchen gemeinde lädt alle Kinder von Görgwlu zur Kinderfastnacht ein.

Ttermin: Fastnachtdienstag, den 16.2.1988.

Treffpunkt 14.45 Uhr bei der Kirche.

Wir wollen gemeinsam zur Gaststätte »Zum Westerwald^ und uns im Helau-Rufen üben. Hier beginnt um 16.11 Ukij Kindersitzung.

Einlaß nur kostümiert (auch für Begleitpersonen) und mit;] guter Laune Helau.

Treffen der Kirmes burschen Am Samstag, dem 13.2.1988 um 19.00 Uhr treffen sichdiij mesburschen 1988 im Gasthaus Vujkov.

Großholbach

Fanfarenzug »Husaren Rot-Weiß« Großholbaci Am 15.2.1988 fahren wir zum Rosenmontagszug nach Hn bach. Da wir im Begriff sind, einen zweiten Bus zu cha ben noch Interessenten die Möglichkeit mitzufahren. AH ab Gaststätte »Weiler« um ca 12.30 Uhr.

Großholbach-Girod

Alte Herren Eisbachtal GjG.

Am Samstag, dem 13.2.88 um 14.00 Uhr spielen wir in dri Sporthalle in Montabaur (Altbau) gegen unsere Spo ' den aus Ettersdorf. Spielkleidung rot.

Am Freitag, dem 19.2.88 findet unsere Jahreshauptv lung statt. Weiteres folgt in der nächsten Ausgabe diew| chenblattes.

Großholbach

SC Großholbach Es ist soweit Am Freitag, dem 12.2.1988 steigt in Großholbach diefj Fastnachts-Disco! Beginn 20.11 Uhr im Saal Weiler.

Nentershausen

Spielmannszug Nentershausen Die Aktiven treffen sich am Fastnachtssonntag umlO, im Gasthaus Ohly um das Prinzenpaar abzuholen. Mit! 13.30 Uhr beginnt die Aufstellung für den Fastnachts; Rosenmontag geht es um 12.30 Uhr vom Gasthaus 01 nach Welschneudorf. Interessierte können gerne mitfalu#

Karnevalsverein Nentershausen Unter dem Motto »60 mal Helau - 60 Jahre komblumen^ den wir ein zu unserer Jubiläumsfastnacht am Fastna tag, den 14.2.1988.

Damit der Höhepunkt unserer Fastnacht, unser tradiwj Fastnachtszug, einen gebührenden Rahmen erhält, t die Häuser an unserer altbewährten Zugstrecke käme 1 zu schmücken.