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Montabaur

Seite 14

Nr.

Tennis-Club 1982 Simmern e.V.

Ordentliche Mitgliederversammlung Hiermit laden wir alle Mitglieder zur ordentlichen Mitglieder­versammlung am Freitag, dem 19.2.1988, um 20.00 Uhr im Ho­tel Waldhof in Simmern ein.

Anträge zur Tagesordnung sindbis zum 17.2.1988an den Vorsit­zenden, Norbert Paul, Schloßstraße 50, zu richten.

BUCHFINKENLAND

Gackenbach öl- und Gasheizungsüberprüfung in der Ortsgemeinde Gackenbach, Dies und Kirchähr

Wie der zuständige Bezirksschomsteinfegermeister Herrn Her­mann Solbach, mitgeteilt hat, werden ab März 1988 alle öl- und Gasheizungen in der Ortsgemeinde Gackenbach, mit den Orts­teilen Dies und Kirchähr überprüft.

Um Beachtung wird gebeten.

Wilhelmi, Ortsbürgermeister

Hübingen

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen vom 28.01.1988

Erlaß einer Hundesteuersatzung beschlossen Durch einstimmigen Beschluß verabschiedete der Ortsgemein­derat eine im Entwurf von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur vorgelegte Hundesteuersatzung. Zur Begründung für diese Entscheidung ist auf folgendes hinzuweisen:

Bisher war die Erhebung der Hundesteuer landesgesetzlich geregelt. Durch Landesgesetz wurde dieses Hundesteuergesetz zum 31.12.1987 aufgehoben. Gleichzeitig wurden die Gemein­den jedoch ermächtigt, durch eine Satzung die Voraussetzungen für die weitere Erhebung der Hundesteuer zu schaffen. Die Ver­waltungriet sämtlichen Ortsgemeinden eine solche Hundesteu­ersatzung zu erlassen, um nach wie vor Hundesteuer erheben zu können. Abgesehen von dem der Gemeinde zu gute kommenden Steueraufkommen besteht auch aus ordnungspolitischen Grün­den kein Anlaß, die Hundesteuer abzuschaffen - so die Argu­mentation der Verwaltung-. Mit der Erhebung der Hundesteuer sollten die Hundehaltung und die damit verbundenen Belästi­gungen und Gefahren für die Allgemeinheit eingedämmt wer­den. Dieser Argumentation schloß sich auch der Rat an.

Der verabschiedete Satzungsentwurf entspricht im wesentli­chen der Mustersatzung, die vom Ministerium des Innern und für Sport herausgegeben wurde Diese Mustersatzung wieder­um greift auf die Regelungen des bislang gültigen Hundesteuer­gesetzes und seine Durchführungsbestimmungen zurück.

Haushaltssatzung/Haushaltsplan 1988 beschlossen Auch der von der Verwaltung im Entwurf vorgelegte Haus­haltsplan einschließlich der Haushaltssatzung für das Haus­haltsjahr 1988 fand die einstimmige Zustimmung des Rates. Die Haushaltssatzung diese stellt die summarische Zusam­menfassung des Haushaltsplanes dar - weist folgende Ansätze aus:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben. je 443.000,-DM

Vermögenshaushalt

EinnahmenlAusgaben. je 94.000,-DM

Kredite sind nicht veranschlagt.

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert und betragen:

Grundsteuer A. 220 %

Grundsteuer B. 240 %

Gewerbesteuer. 280 %

Hundesteuer für den 1. Hund. 36,- DM

Hundesteuer für den 2. Hund.. 54,- DM

für jeden weiteren Hund. 72,-DM.

Aussagen über die Finanzsituation sowie Prognosen zum Haus­haltsjahr 1988 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vor­bericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.

Rückblick auf das Haushaltsjahr 1987 Für das Haushaltsjahr 1987 bleibt festzustellen, daß die Oi gemeinde zum Jahresende über Rücklagenmittel (Guthai) von ca. 1 54.000,- DM verfügen wird. Der Gesamtschuldensti zum gleichen Zeitpunkt beträgt 102.302,63 DM. Es war mit, eine solide finanzielle Basis für die Aufstellung des Etats i< gegeben.

Haushalt 1988 Vferwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes ändert sich gw Uber dem Vorjahr nicht. Allerdings ergeben sich Verändenua innerhalb der Einnahmen und Ausgaben. Während sichdieE nahmenseite des Forstetats um ca. 23.000,- DM erhöht, van gern sich die Einnahmen der Ortsgemeinde im Sektor »Steile Zuweisungen und Umlagen« in der gleichen Größenordmn Auf der Ausgabenseite sind insges. ca. 6.000,- DM weniger im Vorjahr bereitzustellen. Insbes. entfallen hohe Planungal sten. Zudem sind geringere Personal- und Sachkosten für d Kindergarten bereitzustellen. Die zusammenfassende Betrat tung der Verwaltung endet für den Verwaltungshaushalt] der Bemerkung, daß sich zwar der Zuführungsbetrag zumi mögenshaushalt (Überschuß des Verwaltungshaushaltes) t 17.000,- DM gegenüber 1987 verringert und somit ledigli 35.000,- DM beträgt, jedoch die finanzielle Leistungsfähig der Ortsgemeinde nicht beeinträchtigt wird.

Vermögenshaushalt

Einen nur geringen Ausgaben- und Einnahmenumfang« 94.000,- DM weist der Vermögenshaushalt der Ortsgemeh Hübingen auf. Gegenüber dem Vorjahr verringert sich das Vd men um 334.000,- DM. Dies erklärt sich dadurch, daß Artig Umfang der Investitionen einen gegenüber 1987 weitaus niei getan Ausgabebedarf erfordern.

Für folgende Investitionen und Ausgaben sind entspreche^ Haushaltsmittel bereitgestellt:

1. Ortsverschönerungsmaßnahmen. 6.000,- Dl

2. Ausbau van Wanderwegen. 10.000,- Dl

3. Zuschüsse für Dorfemeuerungsmaßnahmen 3.000,-Dl

4. Erwerb von Straßenparzellen. 1.000,-DI

5. Ausbau von Wirtschaftswegen. 20.000,-Dl

6. Ausbau der Gemeindewohnung. 10.000,- Dl

7. Zuführung zur allgemeinen Rücklage. 43.645,-Dl

8. Tilgung von Krediten an Kreditmarkt. 1.365,-Dl

Finanziert wird dieser Ausgabenkatalog durch die nachfcu den Einnahmen: j

1. Erschließungsbeiträge »Ober dem Dorf« .... 69.000,-Dj

2. Zuführung vom Verwaltungshaushalt. 35.000,-Dl

Ausblick 1989 1991 I

Die Ortsverschönerung, der Ausbau von Wanderwegen, \ schüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen und der Wirtschq Wegebau bilden die Investitionsschwerpunkte der kommai J ahne. Aufgrund der guten finanziellen Lage wird in 1989 (toj eine Sondertilgung die Ortsgemeinde Hübingen schuldet! sein. j

Ausweislich der mittelfristigen Finanzplanungist die Fmal rung sämtlicher Vorhaben gesichert. 1

Ein weiterer Garant dieser Aussage ist die freie Finanzspij die in den kommenden J ahnen folgende Entwicklung nifflfll

1988 - Ü = Überschuß. 34.000,-0

1989 - Ü =. 32.000,-fl

1990 - Ü =. 38.000,-fl

1991 - Ü =. 34.000,-fl

Zuschuß an MGV Hübingen bewilligt Einstimmig beschloß der Rat, dem MGV Hübingen füri Kauf eines neuen Klaviers einen anteiligen Zuschuß von® 3.000,- DM zu gewähren. Für die Gemeinde wurde die Ba 1 Schaft erklärt, 70 % des Kaufpreises zu übernehmen, wovon' ab der zu vereinnahmende Kreiszuschuß in AbzuggebracM den soll.

-Aufstellung einer zusätzlichen Leuchte im Hallenberdd schlossen

Gleichfalls einstimmig entschied der Rat, um eine besseKj leuchtung zu erreichen, eine weitere Leuchte im Hallen^ aufzustellen.