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Nr. 5/88
öffentliche Bekanntmachung
u^gapjan »In den Rödern« der Stadt Montabaur im
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Safttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB). ivom Stadtrat Montabaur am 29.10.1987 als Satzung be- sene Bebauungsplan »In den Rödern « wurde der Kreis- -altung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB ange-
u aisVerwaltung hat am 20.1.1988 (Az. 6A/60, 610-13) er- t^daß der Bebauungsplan Rechtsvorschriften nicht versetzt' Gleichzeitig wurde die Aufnahme von gestalterischen igetzungen in den Bebauungsplan gern. § 86 Abs. 6 der Lan- jauordnung (LBauO) genehmigt.
_k * 1 Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsge- Bindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer- 8 Zimmer 219,5430 Montabaur während der Dienststun- .'(montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.46 id 13.30 - 18.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden, ermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Aus-
it verlangen.
(dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft, drd darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. [Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor- tiften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines »seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der leinde geltend gemacht worden ist. igel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie it innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung eniiber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. [Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form- zhriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist biegen.
[die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 lGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan jtenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche hingewiesen.
|44 Abs. 3 BauGB (Auszug)
f|Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan- (wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnacheein getreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dach herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung gütlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
lAbs. 4 BauGB:
(Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb [drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten |d, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
fAbs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Aus-
1.2.1988l| un Rat!
jr Be« ngl idtM® tabaurj •dnung3 3. 419, a 15.311]
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i Verletzung der Bestimmungen über usschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und pieEinberufungund dieTägesordnung von Sitzungen des Ge- «inderates (§ 34)
^Unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der ntlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter jeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung ründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung gel- ttd gemacht worden ist.
pPlmbereich ist aus der rechts oben abgedruckten Skizze er-
ntabaur, 26.1.1988 rossel-Dölken Igermeister
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Die Erziehungszeiten in der Rentenversicherung nemsammit dem Kneipp-Verein Montabaur veranstaltet die
I o zum Thema »Die Erziehungszeiten in der Rentenversiche- W ä® Dienstag, 09.02.1988,19.30 Uhr in der Bürgerhalle, maus Montabaur einen Vortragsabend.
^Vortragende ist Bernd Schrupp, Rentensachbearbeiter bei ad ^^dsgemeindeverwaltung Montabaur. Interessenten
esem sicherlich interessanten Thema recht herzlich “geladen.
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TSV Eigendorf 1904 e.V. Abt. Volleyball Herren II: Heimspiele am Sonntag, dem07.02.1988 in der Kreis- . Sporthalle Montabaur, Neubau gegen Hillscheid und LützeL
Hallen Öffnung 13.00 Uhr, Spielbeginn um 14.00 Uhr.
Frauengein einschaf t Horressen Die Frauengemeinschaft Horressen trifft sich am Mittwoch, dem 10.02.1988 um 15.00 Uhr im Pfarrheim bei Kaffee und Kuchen. Bringt zur Fastnacht gute Laune mit.
Meßdiener Horressen
Am Mittwoch, dem 10.2.1988 treffen sich alle Meßdiener um 17.00 Uhr im Pfarrheim zur Meßdienerstunde.
Narrenfahrplan des Eschelbacher-Carnevalvereins-ECV- Wir geben unseren Fahrplan für die »Tbllen läge« bekannt und laden alle- ob groß, ob klein • zu unseren Veranstaltungen ein. Samstag, 6.2.1988,20.11 Uhr
II. G alakappensitzungin der Waldbachhalle (für viele« leider total ausverkauft)
Samstag, 13.2.1988,14.00 Uhr
Närrisches Fastnachtstreiben in der Waldbachhalle für alle Eschelbacher Kinder bis 14 Jahre mit unserem Kinderprinzenpaar. Für alle Kinder gibt es Kakao und Kuchen.
Sonntag, 14.2.1988,16.00 Uhr
Kinderprinzenbankett. Einladungsveranstaltung des Prinzenpaares.
Montag, 15.2.1988,14.11 Uhr
Traditioneller Rosenmontagszug unter Beteiligung aller Orts- vereine und des Fanfarenzuges Staudt.
Hinweis: Der Zugweg wird geändert. Aufstellung am oberen Ende der Lilienstraße (Höhe Heibels, Erich), durchs Dorf und dann die Asterstraße (»Eck«) hoch zur Waldbachhalle).
Im Anschluß an den Zug eine kleine Kinderkappensitzung und für die Erwachsenen gemütliches Beisammensein.
Dienstag, 16.2.1988,10.00 Uhr
Katerfrühstück für alle ECV-Aktiven in der Waldbachhalle. Handelt an den »Tbllen lägen« nach der Aufforderung unseres Kinderprinzenpaares: »Freut Euch des Lebens, seid froh und lacht, bei ECV heißt‘s hinein und mitgemacht.«
6.2.1988 Bunter Abend in Ettersdorf Helau zur Fassenacht im Saal,
Bunter Abend ist wieder im GelbachtaL Im Saale der Gaststätte »Zum Wiesengrund, da geht es wieder einmal rund.

