Montabaur
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Die Verkehrswacht informiert
Fußgänger • Überqueren der Fahrbahn Fußgänger müssen die Fahrbahn unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig und auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung überschreiten.
In der Regel soll dies nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Ampelanlagen oder Fußgängerüberwegen geschehen.
Die Absicht des Überquerens soll deutlich gemacht werden.
Hinweis für die Kraftfahrer
Parken auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor ist nicht erlaubt.
Kraftfahrer müssen Fußgängern, die die Fahrbahn erkennbar überqueren wollen, das Überqueren ermöglichen.
Deshalb dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
Kiss me, Kate
Eine musikalische Komödie in zwei Akten Musik von Cole Porter
Text nach Skakespeares »Der Widerspenstigen Zähmung«.
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am Freitag, 11. März 1988, 20.00 Uhr im Haus Mons Tbbor, Montabaur
Eintritt: 25,- DM, 20^- DM, 17,- DM, 10,- DM.
Jugendliche, Wehr- und Zivildienstleistende, Inhaber des Sozialpasses und Gruppen erhalten Ermäßigung.
Der Kartenvorverkauf beginnt am Montag, 08. Februar 1988 bei:
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 206, Tbl. 02602/120.107
Foto Schwaderlapp, Rheinstraße 123, 5412 Ransbach- Baumbach,-TbL 02623/2366
Zigarren Wengenroth, Neustraße 1, 6438 Westerburg, TfeL 02663/3368. f
(früher eingehende Kartenvorbestellungen können nicht berücksichtigt werden.)
, Aus den Gemeinden
MONTABAUR
j: öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1988 vom 29.1.1988
I.
Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 20.1.1988 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf. 14.090.120,00 DM
in der Ausgabe auf. 14.090.120,00 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf. 6.276.700,(J
in der Ausgabe auf. 6.276.700,OM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 416.430,d
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf .... 1.660.0
(Nachrichtlich: Gesamtbetrag der
Umschuldungskredite in 1988 rd. 2.192.000,00||
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das hJ haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A). 220vi
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 270t]
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital .
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb meindegebietes gehalten werden (§ 8 Abs. 1 Hundesteuer zungvom 14.1.1988):
für den ersten Hund. 100,00]
für den zweiten Hund. 130,00a
für jeden weiteren Hund . 160,00]
§ 4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrs anlagJ trägt 11,60 DM je qm Verkehrsfläche.
II.
Aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung r. Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVBLS.J hat der Stadtrat am 14.1.1988 das Investition sprogramn] die Jahre 1987 - 1991 beschlossen. Es schließt mit fob Summen ab:
Gesamtinvestitionen . 22.906.000,00]
davon entfallen auf die Haushaltsjahre
1987 . 4.856.000,00]
1988 . 5.041.000,00]
1989 . 4.140.000,00]
1990 . 4.268.000,00]
1991 . 4.611.000,00]
III.
Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-P vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) erforderliche Genehmigung! folgenden Tfeilen der Haushaltssatzung der Stadt Manti für das Haushaltsjahr 1988 wird hiermit erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 416.43] DM
II. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtig für die in den Haushaltsjahren 1989 -1991 voraussichtlich] dite in Höhe von 1.650.000,- DM auf genommen werden müi
5430 Montabaur, 20.1.1988 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 In Vertretung:
(S.) Dünnes, Reg.Dir.
IV.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtn ahm e vom 8.! 17.2.1988 während der allgemeinen Dienststunden im RaÜ in Montabaur, Zimmer 112, öffentlich aus.
Montabaur, 29.1.1988 Stadt Montabaur
(Siegel) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis
Eine Verletzung der Best immun gen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufungund die Tagesordnung von Sitzungen (tat meinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach3 ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Be# nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung! ' den können, gegenüber dem Bürgermeister der Stadt M« baur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur) tend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordn« Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBL S. 419.J 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1] (GVBL S. 31).

