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Montabaur

Seite 8

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Die Verkehrswacht informiert

Fußgänger Überqueren der Fahrbahn Fußgänger müssen die Fahrbahn unter Beachtung des Fahr­zeugverkehrs zügig und auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrt­richtung überschreiten.

In der Regel soll dies nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Ampelanlagen oder Fußgängerüberwegen geschehen.

Die Absicht des Überquerens soll deutlich gemacht werden.

Hinweis für die Kraftfahrer

Parken auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor ist nicht erlaubt.

Kraftfahrer müssen Fußgängern, die die Fahrbahn erkennbar überqueren wollen, das Überqueren ermöglichen.

Deshalb dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfah­ren; wenn nötig, müssen sie warten.

Kiss me, Kate

Eine musikalische Komödie in zwei Akten Musik von Cole Porter

Text nach Skakespeares »Der Widerspenstigen Zähmung«.

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am Freitag, 11. März 1988, 20.00 Uhr im Haus Mons Tbbor, Montabaur

Eintritt: 25,- DM, 20^- DM, 17,- DM, 10,- DM.

Jugendliche, Wehr- und Zivildienstleistende, Inhaber des So­zialpasses und Gruppen erhalten Ermäßigung.

Der Kartenvorverkauf beginnt am Montag, 08. Februar 1988 bei:

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 206, Tbl. 02602/120.107

Foto Schwaderlapp, Rheinstraße 123, 5412 Ransbach- Baumbach,-TbL 02623/2366

Zigarren Wengenroth, Neustraße 1, 6438 Westerburg, TfeL 02663/3368. f

(früher eingehende Kartenvorbestellungen können nicht be­rücksichtigt werden.)

, Aus den Gemeinden

MONTABAUR

j: öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushalts­jahr 1988 vom 29.1.1988

I.

Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 20.1.1988 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf. 14.090.120,00 DM

in der Ausgabe auf. 14.090.120,00 DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf. 6.276.700,(J

in der Ausgabe auf. 6.276.700,OM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 416.430,d

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf .... 1.660.0

(Nachrichtlich: Gesamtbetrag der

Umschuldungskredite in 1988 rd. 2.192.000,00||

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das hJ haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A). 220vi

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 270t]

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital .

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb meindegebietes gehalten werden (§ 8 Abs. 1 Hundesteuer zungvom 14.1.1988):

für den ersten Hund. 100,00]

für den zweiten Hund. 130,00a

für jeden weiteren Hund . 160,00]

§ 4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrs anlagJ trägt 11,60 DM je qm Verkehrsfläche.

II.

Aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung r. Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVBLS.J hat der Stadtrat am 14.1.1988 das Investition sprogramn] die Jahre 1987 - 1991 beschlossen. Es schließt mit fob Summen ab:

Gesamtinvestitionen . 22.906.000,00]

davon entfallen auf die Haushaltsjahre

1987 . 4.856.000,00]

1988 . 5.041.000,00]

1989 . 4.140.000,00]

1990 . 4.268.000,00]

1991 . 4.611.000,00]

III.

Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-P vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) erforderliche Genehmigung! folgenden Tfeilen der Haushaltssatzung der Stadt Manti für das Haushaltsjahr 1988 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 416.43] DM

II. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtig für die in den Haushaltsjahren 1989 -1991 voraussichtlich] dite in Höhe von 1.650.000,- DM auf genommen werden müi

5430 Montabaur, 20.1.1988 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 In Vertretung:

(S.) Dünnes, Reg.Dir.

IV.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtn ahm e vom 8.! 17.2.1988 während der allgemeinen Dienststunden im RaÜ in Montabaur, Zimmer 112, öffentlich aus.

Montabaur, 29.1.1988 Stadt Montabaur

(Siegel) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Best immun gen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufungund die Tagesordnung von Sitzungen (tat meinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach3 ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Be# nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung! ' den können, gegenüber dem Bürgermeister der Stadt M« baur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur) tend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordn« Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBL S. 419.J 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1] (GVBL S. 31).