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Nr. 4/88

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|g Stadion erhält den Namen:

»Mons-Thbor-Stadion:

neue Stadion im Schul- und Sportzentrum soll »Mons- f-Stadion« heißen.

ermeiater Dr. Possel-Dölken hatte die Bevölkerung anläß- ler Stadioneinweihung gebeten, Vorschläge zur N amensge- ] vorzubringen. Nahezu übereinstimmend wurde der Vor­ig gemacht, das Stadion »Mons-Thbor-Stadion« zu benen- pieser Vorschlag fand auch die Zustimmung der Fachaus- Fse.

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rtsetzung der Berichterstattung über die Sitzung des Stadtrates vom 14.01.1988

azend zu der in der vorangegangenen Ausgabe des Wochen- 9 S bereits veröffentlichten Berichterstattung über die Ver- biedung des Haushaltsplanes 1988 werden nachstehend [weitere Entscheidungen des Rates vom 14.01.1988 zur |tnis gegeben.

Hundesteuersatzung erlassen

1 Vorschlag der Verwaltung entsprechend, stimmte der rat einstimmig dem Erlaß einer Hundesteuersatzung zu. l Entwurf vorgelegte Mustersatzung wurde vorab auf An­her SPD-Fraktion in einer Passage geringfügig geändert. Erlaß der Satzung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ir war die Erhebung der Hundesteuer landesgesetzlich ge­lt. Dieses Landesgesetz trat zum 31.12.1987 außer Kraft. ISjhzeitig wurde jedoch den Gemeinden die Ermächtigung fragen, durch'eine Satzung die Voraussetzungen für die wei- bie^rhebung der Hundesteuer zu schaffen. Auf Anraten der ' altung entschied sich der Rat, von dieser Ermächtigung buch zu machen, um auch für die Zukunft eine Ermächti- jjgrundlage zu schaffen für die Erhebungder Hundesteuer.

rde ausordnungspolitischen Gründen (Begrenzung der Jehaltung) und darüber hinaus auch mit Blick auf das dar- sultierende Steueraufkommen befürwortet. Die Höhe der dich zu erhebenden Hundesteuer wird nach wie vor in der haltssatzung festgelegt.

[ Uber geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in der

I ige Horressen an den Ausschuß zurückverwiesen PD-Fraktion legte einen Antrag vor, nach dem in der ratsitzung über geschwindigkeitsreduzierende Maßnah­in

rtslage Horressen entschieden werden sollte. Für die an- ellende Fraktion begründete Ratsmitglied Bächer den Jgund verwies auf einen folgenschweren Unfall in jüngster i Bereich der Ortsdurchfahrt Horressen sowie auf eine L von sog. Beinah-Unfällen, die belegten, daß geschwin- Jitsreduzierende Maßnahmen erforderlich seien. Die von adesstraßenverwaltung vorgelegte Planungf ür eine Stra- engung am Ortseingang (aus Richtung Montabaur kom- I) vorsieht, wurde allein als imzureichend erachtet. Solche pahnVerengungen sollten zumindest an beiden Ortsein- i vorhanden sein. Darüber hinaus müßten auch innerhalb |rtslage Maßnahmen ergriffen werden. Ergänzend wurde darauf verwiesen, daß sich die gleiche Problematik auch > Stadtteile Eschelbach und Eigendorf ergebe.

( anschließenden Diskussion zeigte sich der Themenkom- ls zu umfangreich, um noch in gleicher Sitzung konkrete heidungen zu treffen. Namens der CDU-Fraktion stellte i Ratsmitglied Manns den Antrag, den Sachverhalt an Ausschuß zu verweisen. Der Rat stimmte dem einstimmig ndkam überein, bereits in der Haupt- und Finanzausschuß- "bg am 19.01.1988 die Fachausschußberatung hierzu fort- «n (der Haupt- und Finanzausschuß und Bauausschuß |te sich bereits in der Dezember-Sitzung 1987 mit einer von adesstraßenverwaltung vorgelegten Planung.)

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Änderung von Bebauungsplänen pi nacheinander anstehenden Tagesordnungspunkten ent- 1 der Rat über die Änderung der Bebauungspläne aelfeld«,

«re Köppelstraße«, ndchen«.

Mderungsverfahren zum Bebauungsplan »Himmelfeld« feitet die Freistellung hinsichtlich de Farbauswahl für die pindeckung sowie Änderungen im Bereich der Grund- i Mondring 20 und 22.1m Verlaufe dieses Änderungsver- Ps waren Bedenken und Anregungen im Rahmen der Of- ä eingegangen. Durch einstimmigen Beschluß erklärte

der Rat, daß den insgesamt drei Eingaben, jeweils stattgegeben werde. Daran anschließend wurde der Zustimmungs- und Sat­zungsbeschluß gefaßt, so daß dieses Verfahren im Hinblick auf die Mitwirkungspflicht des Rates seinen Abschluß gefunden hat.

Ein gleicher Verfahrensstand ergab sich zum Verfahren für die Änderung des Bebauungsplanes »Obere Köppelstraße«. Auch hier war über Eingaben im Rahmen der Offenlage zu entschei­den. Auf Empfehlung der Verwaltung wurden hierzu die vorge­tragenen Bedenken zurückgewiesen. Daran anschließend er­klärte der Rat zu dem vorgelegten Änderungsentwurf die Zu­stimmung. Abschließend erging der Satzungsbeschluß.

Eröffnet wurde das Verfahren zur Änderung des Bebauungspla­nes »Lindchen«. Nachdem im Rat zu der vorgeschlagenen Be­bauungsplanänderung kontroverse Auffassungen dargelegt wurden, ergingmehrheitlich ein Beschluß entsprechend dem für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes die Bau­nutzungsverordnung in ihrer geltenden Fassung Anwendung finden soll. Zudem wurden für einzelne Grundstücke Nutzungs- einschränkungen festgesetzt, nach denen nur noch Gewerbebe­triebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, sowie Lagerhäu­ser, Lagerplätze und Anlagen gern. § 8 Abs. 2 Ziffer 2 und 3 sowie Abs. 3 BauNVO zulässig sind. Als einer der Gründe, die die vor­stehenden Entscheidungen erforderten, wurde darauf verwie­sen, daß der Bebauungsplan »Lindchen«, der in den 60er Jahren von der ehemals selbständigen Gemeinde Horressen erstellt wurde, bislang noch nicht an die BaunutzimgsVerordnung 1977 angepaßt wurde Gemäß Verwaltungsvorschrift der Obersten Landesplanungsbehörde ergebe sich jedoch für die Gemeinden grundsätzlich die Verpflichtung zu einer Anpassung ihrer Be­bauungspläne an die Bauutzungs Verordnung.

Sanierungsgebiet »Altstadt I« erweitert Durch den Erlaß zweier gesonderter Satzungen entschied der Rat, das Sanierungsgebiet »Altstadt I« durch eine 3. und 4. ein­fache Erweierung auszudehnen. Durch den Erlaß der Satzun­gen werden in das Sanierungsgebiet die Grundstücke Wilhelm- Mangels-Straße 25 und 27 sowie Freiherr-vom-Stein-Straße 2 ergänzend in das Sanierungsgebiet einbezogen. Die Erweite­rung soll notwendige Sanierungsmaßnahmen ermöglichen, die zum einen aus städtebaulichen Gründen und zum anderen aus verkehrstechnischen Gründen als notwendig erachtet werden.

Beschlußfassung Uber Ausschußneubesetzungen Der Ausschuß von Ratsmitglied Reinhard Lorenz aus der Freien Wählergruppe erforderte entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung, daß insgesamt vier der sieben laut Haupt­satzung vom Stadtrat gebildeten Ausschüsse neu zu besetzen waren. Gemäß § 45 Abs. 3 GemO sind die Ausschußmitglieder neu zu wählen, wenn sich das Stärkeverhältnis der im Gemeinde­rat vertretenen politischen Gruppen ändert und sich aufgrund des neuen Stärkeverhältnisses nach dem Höchstzahlverfahren eine andere Verteilung der Ausschußsitze ergeben würde Für den Haupt- und Finanzausschuß, Hospitalausschuß, Sozi­alausschuß und Rechnungsprüfungsausschuß ergab sich bis­lang folgende Sitzverteilung:

CDU-Fraktion = 5 Ausschußsitze, SPD-Fraktion = 2 Aus­schußsitze, FWG-Fraktion = 2 Ausschußsitze.

Nach dem neuen Stärkeverhältnis im Stadtrat ergibt sich ent­sprechend dem Höchstzahlverfahren folgende Sitzverteilung-. CDU-Fraktion - 6 Ausschußsitze SPD-Fraktion - 2 Ausschuß­sitze FWG-Fraktion -1 Ausschußsitz.

Aus Gründen der Vereinfachung empfahl die Verwaltung den Fraktionen, sich auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag zur Neubesetzung der v.g. Ausschüsse zu einigen. Dem entsprach der Rat einstimmig und wählte folgende Personen und Mitglie­der und Stellvertreter der unten jeweils angegebenen Aus­schüsse:

a) Haupt- und Finanzausschuß:

Mitglieder Stellvertreter

Kram, Albert CDU Dr. Hütte, Paul CDU Manns, Hans-Josef CDU Schwind, Fritz CDU Wahl, Wilhelm CDU Burth, Joachim CDU Widner, Paul SPD Bächer, Karl-Heinz SPD Schweizer, Paul Heinz FWG

Keil, Jochen Müller, Paul Hannappel, Hubert Böckling, Oswald Diehl, Hildegard Marx, Christoph Drenkelfort, Wolfgang Friemel, Monika

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Diel, Werner