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Montabaur

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Für die Meisenstraße wird nur ein einseitiger Bürger­steig - und zwar auf der Westseite - ausgewiesen. Die auf der Ostseite vorgesehene Bürgersteigfläche wird als öf­fentliche Grünfläche dargestellt.

Für das bisher als »landwirtschaftliche Fläche« ausge­wiesene Flurstück Nr. 129 (Flur 17) wird festgesetzt, als Art der baulichen Nutzung = Dorfgebiet (MD) als Maß der baulichen Nutzung = Grundflächenzahl (GRZ) 0,3, Geschoßflächenzahl (GFZ) 0,6 Der Änderungsbeschluß des Stadtrates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Montabaur, 21.1.1988

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Hemchen« der Stadt Monta­baur im Stadtteil Horressen

Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 26.11.1987 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Hem­chen« zu ändern (Änderungspunkte s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).

Der Stadtrat hat gleichzeitig den Beschluß gefaßt, auf die vorge­zogene Bürgerbeteiligungnach § 3 Abs. 1 BauGB zu verzichten, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbarge- biete nur imwesentlich auswirkt.

Der Änderungsplan einschließlich Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 08.02.1988 bis 08.03.1988 (einschl.) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 6430 Montabaur wäh­rend der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 -12.46 und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 12.46 und 13.30 18.30 Uhr) öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich »Hemchen« umfaßt - grob dargestellt - das Ge­biet zwischen den Straßen L 312, »Im Hemchen«, Thlweg, »Im Wiesengrund« und Meisenstraße.

Montabaur, 21.01.1988

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen« der Stadt Monta­baur;

Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung aml4.1.1988 beschlossen, den Bebauungsplan »Lindchen« wie folgt zu än­dern:

1.

2.

Für den gesamten Geltungsbereich findet die Baunut- zungsVerordnung (BauNVO) in ihrer geltenden Fassung Anwendung.

Für die Flurstücke 2101/8 und 2101/6 (tlw.) sowie die südli­chen Grundstücksteile der Flurstücke 2101/6, 2093/9, 2083/9 und 2083/3 wird gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO ein Ge­werbegebiet mit folgender Nutzungseinschränkung fest­gesetzt.

Zulässig sind:

»Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören so­wie Lagerhäuser, Lagerplätze und Anlagen gern. § 8 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 sowie Abs. 3 BauNVO«

Der Änderungsbeschluß des Stadtrates wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Montabaur, 19.1.1988 Dr. Possel-Dölken Bürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurf sskia währt in der Zeit

vom 8.2.1988 bis 22.2.1988 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, B» Zi mm er 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 6430 Montabaur! rend der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstagi freitags von 7.30 -12.46 und 13.30 -16.00 Uhr sowie di®J von 7.30 -12.46 und 13.30 -18.30 Uhr).

Das Plangebiet »Lindchen« ist aus der nachstehend abg ten Skizze ersichtlich.

Montabaur, 19.1.1988 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen« der Stadt Monta­baur

Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung aml4.1.1988 beschlossen, den Bebauungsplan »Lindchen« zu ändern ^.vor­stehende öffentliche Bekanntmachung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; es ist ihnen Gelegenheit zur Äußerung und

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Aus der Sitzung des Haupt-, und Finanzaj Schusses der Stadt

Auftragsvergaben für Straßenbauarbeiten Jeweils an die billigstbietende Firma wurden Auftri^ Durchführung von Straßenbauarbeiten vergeben

- für die laufende Unterhaltung der städt. Staßen

- den Ausbau der Oberen Plötzgasse

Gewährung eines Zuschusses ftir FacherkfreüegungJ Ein Grundstückseigentümer am Thlwegim Stadtteil Hon beabsichtigt die Freilegung von Fachwerkfassaden. Gemi] Schluß der Ausschüsse wird diese Maßnahme mit einer schuß entsprechend den Richtlinien unterstützt.

Ausbau der Pfarrer-Fein-Straße im Stadtteil Elgendorf j der Eichendorffstraße stehen an:

Im Frühjahr soll mit dem Ausbau der Pfarrer-Fein- undc chendorff straße begonnen werden. Den Anliegern soll inj gerversammlungen die vorgesehene Ausbauform, Kost« dgl.. vorgestellt werden, und zwar

- für die Anlieger der Eichendorffstraße am Montag, und

- für die Anlieger der Pfarrer-Fein-Straße am 9.2.1988 Die Anlieger werden hierzu noch persönlich eingeladen.

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