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Montabaur

Seite 8

Nr. 3/8i

MONTABAUR

Aus den Gemeinden

öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Feldchen« der Stadt Montabaur für die Grundstücke Flur 7, Flurstücke 1591/2,1590/2,1589/2,1588/6 tlw. gemäß § 13 des Baugesetzbu­ches (BauGB)

Bekanntmachung gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 24.9.1987 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Feldchen« gemäß § 13 BauGB beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

daß die überbaubare Grundstücksfläche im östlichen Ibil der vorgenannten Grundstücke erweitert wird.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach­ten Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zuge­stimmt.

Die Bebauungsplan/-änderungs/-erweiterungsunterlagen kön­nen bei der VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 219, während der Dienst­stunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 -12.46 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.46 und 13.30 -18.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden.

Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bz w. der Bebauungsplanänderung/-erweiterung Auskunft verlangen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzungder in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor­schriften dann imbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls imbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des §§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er k ann die Fälligkeit des Anspruchs da­durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführtwird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pf alz (GemO) (Aus­zug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung gel­tend gemacht worden ist.

Montabaur, 12.8.1988

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Bericht über die Sitzung des Stadtrates vom|

14 . 01.1988

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1988einstimmig verabschitj det

Nach Eröffnung der öffentlichen Stadtratssitzung 14.01.1988 übermittelte Bürgermeister Dr. Possel-Dölken z«j nächst den Mitgliedern des Rates Neujahrsgrüße verbünde! mit dem Wunsch, daß man auch in diesem J ahr wiederum wicW tige Entscheidungen gemeinsam treffen möge. Als eine d@| wichtigsten bezeichnet^ er die in dieser Sitzung anstehend Entscheidung über den Haushaltsplan 1988. Bevor dieser' gesordnungspunkt aufgerufen wurde, vollzog der Vorsitzendi zunächst noch die Verpflichtung von Ratsmitglied Heinz Tfev (FWG), der als Nachfolger für das aus dem Rat ausgeschiedeneJ Mitglied Franz-Josef Eschenauer (FWG) in den Stadtrat bert] fen wurde

Haushaltsrede des Bürgermeisters Dr. Possel-Dölken Vorangestellt wurde diesen Ausführungen, daß die Verwaltung auch in diesem Jahr wiederum einen ausgeglichenen Haushai vorlege, dessen Volumen im Verwaltungshaushalt mit 14,Ol Mill. DM um 1,54 % geringer abschließe als im Vorjahr. Ursache hierfür sei gewesen, daß der Haushalt 1987 durch den Nacbi tragsplan um 1,2 Mill. DM insbesondere wegen Gewerbesteuer^ mehreinnahmen erhöht wurde Die Minderung des Volumens g genüber dem Vorjahr sei Beleg dafür, daß man das überdurdJ schnittlich gute Ergebnis der Gewerbesteuer 1987 nicht zunj Maßstab für den Haushalt 1988 gemacht habe. Mit 4,1 Mill. DK sei das Gewerbesteueraufkommen 1988 vorsichtig geschätzt] um damit »auf der sicheren Seite« zu liegen. Man erhoffe sicbl daß ein günstiger Haushaltsverlauf noch Möglichkeit biete, d Reserven zu bilden, die evtl, eine erhöhte Zuführungzum Verm}| genshaushalt erlaube

Als vorsichtige Betrachtungsweise der Verwaltung bezeichnet] Bürgermeister Dr.Possel-Dölken auch den erwarteten Gemein| deanteil an der Einkommensteuer, der den Vorjahresansatz i 60.000,- DM übersteige. Die Steuersenkungsgesetze des Bu des sowie die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung, eil schwerten es derzeit,das zu erwartende Aufkommen abzuschätf zen.

Zur Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes wies der Vorsitl zende zunächst auf die Umlagebelastungen der Stadt hin. Id H aushaltsplan 1988 habe man die Kreisumlage nach dem ui j sprünglich erwarteten Satz von 29 % errechnet. Der Beschlul j des Kreistages, die Umlage lediglich auf 28,5 % zu erhöhen, be i deute für die Stadt Minderausgaben von ca. 50.000,-- DM, di 1 den Haushalt insoweit entlasteten. Dennoch verblieben eil * Mehr von 660.000,- DM Kreisumlage und ca. 600.000,-- DM Va bandsgemeindeumlage im Vergleich zu 1987. Obwohl die Va 1 bandsgemeinde keine Erhöhung des Umlagesatzes beschlösse -V ? 04,1 habe, steige die Umlagebelastung beträchtlich. Ursache hierfü 1,16868 seien die verbesserten Umlagegrundlagen. Diese dem Verwal tungshaushalt der Stadt belastenden Ausgaben engten denü nanziellen Spielraum für 1988 deutlich ein. Der Überschuß de Verwaltungshaushaltes, der dem Vermögenshaushalt zugtj] führt werde, liege dennoch mit ca. 400.000,- DM doppelt so ho wie die Pflichtzuführung. Ziel sei es dennoch, das Rechnungsa| gebnis 1988 durch sparsame Bewirtschaftung der Mittel zu i bessern.

Zum Vermögenshaushalt konstatierte Bürgermeister Possel-Dölken vorab eine geringfügige Ausweitung des Volul mens auf 5,27 Mill. DM. Schwerpunkte der Investitionstätifl keit im Jahre 1988 seien die Altstadtsanierungundder Straße«! bau. Zu den Straßenbaumaßnahmen wurde angemerkt, daß dis se zum Tfeil noch zurückgestellt würden, um vorab noch Anlisj gergespräche zu führen. Auch mit Blick darauf, daß die Post ii den Jahren 1989 und 1990 Verkabelungsarbeiten in der Innen]

Stadt durchführe, verzögere sich die eine oder andere Maßna me, um Verkabelungs- und Straßenbauarbeiten miteinander zj koordinieren. Der Investitionsplan solle danach ausgerichtf werden. Vorrangige Vorhaben des Jahres 1988 sei der Straßen] bau in der Elgendorfer Straße in Verbindungmit der Westumgi hung, der Aubau der Eichendorff Straße, des Schloßweges son die Erschließung des Baugebietes »Wassergraben III«. | lahrssi Zur Mitfinanzierung der Erschließungsmaßnahme »WasseBusch graben III« werde die Erhebungvon Vorausleistungen nach dep^nge; neuen gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches beal plantet sichtigt. Fraglich sei derzeit noch die Mittelverwendungim HiJ|(lo9tei blick auf die Umgestaltung der Sporthalle in Horressen zi&grei Mehrzwecknutzung. Hier solle zunächst noch die Entschefrücksic düng der Kirchengemeinde abgewartet werden. ; puerui

Seine abschließende Betrachtung richtete Bürgermeister I dem

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