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Montabaur

Seite 13

Nr. 2/88

i No© . j^tgnütglied Odenthal begrüßte im Namen der Fraktion Hu- , bert Hübinger, daß viele Forderungen seiner Fraktion aufge- aentes. wurden. Nicht berücksichtigt sei jedoch die Forderung

ountry zum Verzicht auf die Pflasterung. Diese Entscheidung habe sich nach seiner Auffassung nicht am Wohle der Bürger der Haupt- Mn ® B straße orientiert. Als Gründe, die gegen eine Pflasterung spre­chen, wurden Lärm, erhöhte Gefahr der Glatteisbildungim Win­ter u.ä. genannt. Bei Gegenüberstellung - so die Auffassung von Ratsmitglied Odenthal - seien diese N achteile höher einzustufen als die Vorteile. Dies sei auch die Auffassung der Mehrheit der Niederelberter Bürger. 70 Einsprüche würden dies unterstrei­chen.

Abschließend sprach Ratsmitglied Odenthal an den Staatsbe­auftragten, Herrn Reusch, Anerkennung für das Bemühen aus, Eingriffe nur auf das unumgänglich notwendige Maß zu be­schränken. Bekräftigt wurde jedoch die Forderung, von der Pfla- l P rac « sterung Abstand zu nehmen.

Bevor die formalen Entscheidungen ergingen, ergriff nochmals emen ' der Staatsbeauftragte, Herr Rausch, das Wort und erklärte, daß bisher in keiner Gemeinde der Verbandsgemeinde Montabaur so viele Einwendungen im Rahmen eines Bebauungsplan Ver­fahrens ausgeräumt werden mußten. Er verwies auf die damit

__ zwangsläufig verbundenen umfangreichen Arbeiten. Zu dem

Eingaben der Anlieger merkte er an, daß oftmals der Vorwurf von mangelndem Demokratieverständnis erhoben werde, wenn die eigenen Vorstellungen nicht berücksichtigt würden. Die Ab­wägung zwischen den Interessen des Einzelnen und der Allge­meinheit habe sich vielfach als sehr schwierig erwiesen. Zu den insgesamt 70 Eingaben bemerke der Staatsbeauftragte, daß sich bei näherer Betrachtung diese Zahl deutlich reduziere Zum Beleg hierfür führte er aus, daß man lediglich von 49 Unter­schriften auszugehen hatte. 17 dieser Eingaben entstammten von Anliegern, deren Anwesen im Bereich der Asphaltstrecke gelegen seien. 4 von den verbleibenden 32 hätten ihre Einwen­dungen zurückgenommen.

Von den unmittelbar betroffenen Anliegern seien somit 28 ge­gen die geplante Ausführungsvariante. 22 hätten sich hierzu ei­ner Stellungnahme enthalten.

Nach Auff assimg von Herrn Reusch sei es unverzichtbar, sich zu , informieren und Argumente zu suchen. Um die Skepsis der An- i »Ort ügggj. abzubauen, unterbreitet er den Vorschlag, diese gemein- . sam mit den Ratsmitgliedern einzuladen, bereits realisierte Ausbaumaßnahmen zu besichtigen, die in ihrer Art der Planung füj. Niederelbert entsprechen. Als geeignete Anschauungsob- jekte wurden Aubaumaßnahmen in Lahnstein und Bad Schwal- Rh bach benannt (An dieser Stelle sei bereits angemerkt, daß in ei- "wr!i ner zum Schluß der Sitzung vom Rat geführten Diskussion die- nlediff Vorschlag des Staatsbeauftragten nochmals auf gegriffen iaß da insgesamt befürwortet wurde Demnach sollen die von der dunga Ausbaumaßnahme betroffenen Anlieger gemeinsam mit den Ratsmitgliedem Gelegenheit zu einer Besichtigungsfahrt er- m trujE halten. Hierzu werden noch gesonderte schriftliche Einladun- Bebat- gen ergehen.)

BedeiK Der Beauftragte, Herr Reusch, entschied alsdann zunächst ;en ufi t über die im Rahmen der 2. Offenlage vorgebrachten Bedenken l selbs! und Anregungen. Hierzu wurden die einzelnen Eingaben sowie der eil' der dazu ergehende Beschluß erläutert. Als weiterer formaler gspl® Beschluß schloß sich die Entscheidung, im Bereich des Ortsein- ien Bf' ganges aus Richtung Montabaur in Höhe des Flurstückes Nr. 3 gen, dif eine Fahrbahnverschwenkung auszuweisen, an (Gemäß der Be- aufgeli grün düng zu diesem ergänzenden Änderungsbeschluß soll auch oit detj von dieser Maßnahme eine verkehrshemmende Wirkung ausge- lwerdt hen.)

n Ratt; Letztlich stimmte der Beauftragte unter Berücksichtigung der larzult Änderungen (Stattgabe der Bedenken und Anregungen sowie v.g. Änderungsbeschluß) nach entsprechender Anpassung des Grünordnungsplanes diesem Bebauungsplan sowie dem Ausbau- und Begrünungsplan in der in der Sitzung vorgelegten terbw Form zu. Als nächster Verfahrensschritt folgt eine erneute Of- pmfß fenlage der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch. Y? Nachdem Ortsbürgermeister Hübinger wiederum den Vorsitz übernommen hatte, traf der Ortsgemeinderat in 9 weiteren Ta- r'hnitfi Sßsordnungspunkten u.a. noch folgende Entscheidungen:

izelntf Benutzungsordnung für das Umkleidegebäude am Sportplatz an du verabschiedet

i best« Die im Entwurf vorgelegte Benutzungsordnung wurde nach ) diese Einfügung geringfügiger Änderungen vom Ortsgemeinderat einstimmig verabschiedet. Diese Benutzungsordnungregelt so- nissia wohl die Nutzung durch den Sportverein im Rahmen des laufen- jemeii den Wettkampf- und 'frainingsbetriebes als auch die Nutzung des Gebäudes zu sonstigen Veranstaltungen. Der Wortlaut

dieser Benutzungsordnung wird in gleicher Ausgabe des Wo­chenblattes zur Kenntnis gegeben.

Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Bergstraße be­schlossen

Aufgrund eines Antrages der Anlieger in der Bergstraße (Diese führten Klage darüber, daß nach dem Ausbau die Straße oft­mals mit überhöhter Geschwindigkeit befahren werde Wegen der damit verbundenen Gefährdung für die Fußgänger insbe­sondere der Kinder wurden Maßnahmen zur Verlangsamung des Fahrzeugverkehrs gefordert.) führte der Rat die Diskussion über geeignete Maßnahmen. Seitens der Fraktion Ewald Hü­binger wurde der Antrag gestellt, im Bereich der Einmündung Ringstraße eine Senke (Querrinne) einzubauen. Die Fraktion Hubert Hübinger beantragte, zusätzlich zu dem Einbau einer solchen Rinne ein weiteres Hindernis im oberen Straßenbereich mit Zustimmung der Anlieger (zwischen Hoch- und Ringstraße) einzubauen.

Beide Anträge wurden durch Ratsbeschluß mehrheitlich befür­wortet

Abschluß eines verwaltungs-rechtlichen Vertrages mit der Ver­bandsgemeinde Montabaur zugestimmt Nachdem der I. Beigeordnete der Verbandsgemeinde Monta­baur, Herr Reusch, dem Ortsgemeinderat die Gründe darlegte, die den Abschluß eines verwaltungsrechtlichen Vertrages erfor­dern, der die Abgeltung des Aufwendungsersatzes bei Inan­spruchnahme des B auamtes der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für technische Sonderleistungen zum Inhal f, hat, stimmte der Rat nach Einarbeitung geringfügiger Änderungen dem vargelegten Vertragsentwurf zu.

Dieser Beschlußfassung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: In der Vergangenheit hatte die Verbands gemeinde von den Orts­gemeinden ihres Zuständigkeitsbereiches aufgrund einer im Jahre 1973 verabschiedeten Gebührensatzung Verwaltungsge­bühren erhoben, wenn das Bauamt der Verwaltung zugunsten einer Ortsgemeinde technische Sonderleistungen erbrachte (z.B. Planungund Bauleitungbeim Bau von Gemeindestraßen). Aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung und des Kom­munalabgabengesetzes wurde es nun notwendig, die bisherige Satzung durch einen verwaltungsrechtlichen Vertrag zu erset­zen. Die seinerzeit geltende Gebührensatzung basierte auf der Gebührenordnung für Architekten (GOA), die zwischenzeitlich durch die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurlei- stungen (HOAI) ersetzt wurde Inhaltlich ändert rieh gegen­über dem bisherigen Verfahren kaum etwas.

Die van der Verwaltung in Rechnung gestellten Aufwendungen werden nur geringfügig erhöht (Seit 1973 wurde keine Anpas­sung der Entgelte mehr vorgenommen, obwohl die Person alko­sten durch allgemeine tarifliche Erhöhungen mehrfach gestie­gen sind.)

Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Nordstraße be­schlossen

Der Vorsitzende gab dem Rat zur Kenntnis, daß bereits vor Jäh­ren die Absicht bestand, im Einmündungsbereich der Nord­straße durch Aufstellung eines Peitschenmastes die Straßenbe­leuchtungzuergänzen. DieseMaßnähme habe wegen der fehlen­den Zustimmung eines Anliegers nicht realisiert werden kön­nen. Dies sei inzwischen ausgeräumt und es liege ein Antrag vor, im Bereich des Sägewerkes Loth eine weitere Leuchte anzubrin­gen. Ergänzend wurde auf eine Kostenermittlung des Elektro­betriebes der Stadt Montabaur zur Ausführung der entspre­chenden Arbeiten verwiesen. Der Auftragsausführung zu den vom Elektrobetrieb der Stadt Montabaur genannten Konditio­nen stimmte der Rat einstimmig zu.

Antrag der Anlieger der Waldstraße auf Erstellung einer Bar­riere am Ende des Wendehammers abgelehnt Die Anlieger der Waldstraße richteten einen Antrag an die Ge­meinde, am Ende des Wendehammers eine Barriere anzubrin­gen, da sich nach deren Auff assimg die gegenwärtige Beschilde­rung als unzureichend erweise Es wurde berichtet, daß der sich an den Wendehammer anschließende Feldweg vielfach mit Fahrzeugen befahren werde. Es sei mithin nicht mehr der Cha­rakter einer Sackgasse gegeben. Der vorherrschende Durch­gangsverkehr bedinge Gefährdungen und Belästigungen für die Anlieger.

Von seiten der Verbandsgemeindeverwaltung - Ortspolizeibe­hörde - wurde zu diesem Antrag ausführlich Stellung bezogen. Zusammenfassend wurde die Auff assimg vertreten, daß die be­stehende Verbotsbeschilderung durchaus ausreichend ist. Wei­tergehende Maßnahmen z.B. der Einbau von Schranken oder Absperrpfählen, könne die Ortsgemeinde ab