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Montabaur

Seite 28

Oberelbert

SV Oberelbert, Abt. Alte Herren Für die geplante Mehrtagesf ahrt vom 12. bis 15. Mai 1988 in den Allgäu sind noch einige Plätze frei Auch Nichtmitglieder kön­nen sich bei Heini Müller anmelden.

Jahresschlußversammlung

Am Freitag, dem 08.01.1988 findet im Vereinslokal Pilgenröther die diesjährige Jahresschlußversammlung des MGV Lieder­kranz statt.

Zu dieser Versammlung sind alle aktiven und inaktiven Mitglie­der des Vereins herzlich eingeladen. Beginn 19.30 Uhr. Wir bit­ten um pünktliches und vollzähliges Erscheinen.

Freiwillige Feuerwehr Oberelbert Alle Mitglieder des Vereins der Freunde und Förderer der Freiw. Feuerwehr Oberelbert möchten wir hiermit recht herzlich zur Te ilnahm e an der Jahzeshauptversammlung am Samstag, dem 16.1.88 in die Gastatätte »Zur Dorfschänke« einladen. Beginn 20.00 Uhr.

Obst- und Gartenbauverein Oberelbert Der Vorstand des Gartenbauvexeins lädt seine Mitglieder zu der fälligen Jahreshauptversammlung ein. Wir treffen uns am Sonntag, dem 10. Januar 1988 um 16.00 Uhr in der Gastwirt­schaft Pilgenröther. Neben der üblichen Tagesordnung wollen wir Bestellungen der Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmit­tel entgegennehmen. Unter dem Tägesordnungspunkt »Ver­schiedenes« bitten wir um Anregungen und auch um kritische Stellungnahmen über unsere Arbeit.

Wanderfreunde Oberelbert

Am Sonntag, dem 10.01.1988 findet unsere 1. Wanderung statt. Unsere Wanderung führt ins Gelbachtal zu einer Winterwande- rung.

Treffpunkt: Am Dorfplatz, 10.00 Uhr. Wanderführer Egon Spitzhora, Tbl 02608/244. Gäste sind wie immer herzlich will­kommen.

Hallo Oberelberter Möhnen

Wir treffen uns am 11.01.1988 um 20.00 Uhr im Gasthaus »Zur guten Quelle«.

Welschneudorf

MGV Elintracht Welschneudorf Stiftungsfest

Am Samstag, dem 16. Januar 1988 feiert der MGV »Eintracht« wieder sein traditionelles Stiftungsfest. Beginn ist um 20.00 Uhr im Saal des Vereinslokals »Westerwälder Hof«. Die Sänger werden auch in diesem J ahr wieder mit einem bunten Programm aufwarten. Dazu laden wir alle Mitglieder und Freunde unseres Vereins recht herzlich ein.

Kinderchor Welschneudorf

Unsere erste Chorprobe im neuen Jahr findet zu gewohnter Zeit am Freitag, 8. J anuar 1988 im Pfarrheim statt. Wir bitten um Beachtung.

MGV »Eintracht« Welschneudorf Die erste Chorprobe im neuen Jahr findet am Freitag, dem 8. Ja­nuar um 19.00 Uhr im Vereinslokal statt.

QELBACMHÖHEN

Daubach

öffentliche Bekanntmachung Satzung

der Ortsgemeinde Daubach Uber die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Er­schließungsbeiträge) vom 12.12.1987

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.11.1987 im Rah­men des § 132 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 08. 12.1986 (BGBL I. S. 2253) LV. m. § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1), die folgende Satzung beschlossen, die hiermit be­kanntgemacht wkd:

Nr. 1/88

§1

Erhebung des Erschließungsbeitrages (1) Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen erhebt die Gemeinde Erschließungs­beiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 127 ff.) und dieser Satzung.

§2

Art und Umfang der Erschließungsanlagen und des Erschließungsaufwandes (1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand

1. für die zum Anbau bestimmten öffentlichen Straßen, We­ge und Plätze

bis zu einer Straßenbreite (Fahrbahnen, einschließlich Standspuren, Radwege,GehwegB Schutz- und Randstreifen) von

a) Wochenendhausgebieten

Campingplatzgebieten 7,0 m

b) Klein Siedlungsgebieten 10,0 m

bei einseitiger Bebaubarkeit 8,6 m

c) Dorf gebieten, reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten, besonderen Wohngebieten, Mischgebieten,

Ferienhausgebieten

aa) mit einer Geschoßflächenzahl bis 0,8 14,0 m

bei einseitiger Bebaubarkeit 10,6 m

bb) mit einer Geschoßflächenzahl über 0,8 bis 1,0 18,0 m bei einseitiger Bebaubarkeit 12,6 m

cc) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,0 bis 1,6 20,0 m

dd) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,6 28,0 m

d) Kerngebieten, Gewerbegebieten und sonstigen Sonder gebieten im Sinne des § 11 dar Baimutzungs Verordnung

aa) mit einer Geschoßflächenzahl bis 1,0 20,0 m

bb) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,0 bis 1,6 28,0 m cc) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,6 bis 2,0 26,0 m dd) mit einer Geschoßflächenzahl über 2,0 27,0 m

e) Industriegebieten

aa) mit einer Baumassenzahl bis 3,0 23,0 m

bb) mit einer Baumassenzahl über 3,0 bis 6,0 26,0 m

cc) mit einer Baumassenzahl über 6,0 27,0 m

Erschließt die Erschließungsanlage Gebiete mit unterschiedli­cher Ausnutzung, so gilt die größere Breite; für die Geschoßflä­chenzahl gelten die Regelungen des § 5 (3) entsprechend,

2. für die öffentlichen, aus rechtlichen oder tatsächlichen Grün­

den mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete (z.B. Fußwege, Wohnwege; (§ 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) 6,0 m

3. für die nicht zum Ausbau bestimmten Sammelstraßen (§127

(2) Nr. 3 BauGB) 27,0 m

4. Für Parkflächen,

a) die Bestandteile der Verkehrsanlage im Sinne von Nr. 1 bis Nr. 3 sind, bis zu einer zusätzlichen Breite von 6 m

b) soweit sie nicht Bestandteil der in Nr. 1 und Nr. 3 genannten Verkehrsanlagen sind, aber nach städtebaulichen Grund­sätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind, bis zu 15 v.H. der im Abrechnungsgebiet

sich nach § 5 (3) ergebenden Geschoßflächen.

6. Für Grünanlagen,

a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen im Sinne von Nr. 1 bis Nr. 3 sind, bis zu einer zusätzlichen Breite von 4 m,

b) soweit sie nicht Bestandteil der in Nr. 1 bis Nr. 3 genannten Verkehrs anlagen sind, aber nach städtebaulichen Grund­sätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind, bis zu 15 v.H. der im Abrechnungsgebiet liegenden Grundstücksflächen nach § 6 (2).

(2) Zu dem Erschließungsaufwand nach Absatz 1 Nra. 2 bis Nr.

5 gehören insbesondere die Kosten für

1. den Erwerb der Flächen für die Erschließungsanlagen,

2. die Freilegung der Flächen für die Erschließungsanlagen,

3. die Herstellung des Straßenkörpers einschließlich des Un­terbaues, der Befestigung der Oberfläche sowie notwendiger Erhöhungen oder Vertiefungen,

4. die Rinnen und die Randsteine sowie die Rasenbordsteine

5. die Radwege,

6. die Geh-, Friß- und Wohnwege,

7. die Beleuchtungseinrichtungen,

8. die Entwässerungseinrichtungen der Erschließungsanla­gen,

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