Montabaur
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Pflanzentrögeu.ä. sind vorzugsweise aus nicht poliertem N atur- stein oder Holz zu wählen. Möglich sind auch Elemente mit zu bepflanzenden Einsätzen in schmiedeeiserner Ausführung, vorzugsweise matt schwarz, evtL weiß.
Pflanzkübel aus Kunststoff oder anderen glatten, glänzenden Materialien sind unzulässig.
Ausnahmen: Zink, Zinn, Kupfer und Keramik.
Tische und Bestuhlung sind in ihrer Anzahl auf den tatsächlichen Bedarf zu reduzieren. Ihre Gestaltung ist auf denStil des jeweiligen Teilbereiches abzustimmen.
Hinweisschilder zu Läden und Betrieben dürfen einfach ggf. beidseitig in Absprache mit der Ortspolizeibehörde aufgestellt werden.
§ 12 - BAUGENEHMIGUNG
Bei allen genehmigungsbedürftigen Vorhaben nach § 60 LBauO, ebenso für alle anderen baulichen Anlagen nach § 61 LBauO, die in den Geltungsbereich dieser Satzung fallen, sind U nter lagen erforderlich, aus denen hervorgeht, ob das Vorhaben den Vorschriften dieser Satzung entspricht. Dies gilt vor allem für das Einfügen des Vorhabens in die Umgebung.
In den Unterlagen sind insbesondere die Nachbarbauten maßstabsgerecht darzustellen. Bei Umbauten vorhandener baulicher Anlagen muß der Bestand durch ein genaues Aufmaß belegt werden. Jeder Bauantrag muß durch Fotografien des Bestandes und der Umgebung im Postkartenformat, bzw. 9x12 cm, ergänzt werden.
Zur Beurteilung können die üblichen Unterlagen im Maßstab 1:100 hinaus Einzelzeichnungen, auch Detailzeichnungen, in größerem Maßstab gefordert werden.
In der B aubeschreibung müssen eindeutige Hinweise auf Materialverwendung und Farbangaben enthalten sein. Auf Verlangen sind Proben des Außenputzes, des Anstriches und sonstiger Gestaltungsdetails vor Ausführung am Objekt anzubringen. Die betreffenden Arbeiten dürfen erst dann ausgeführt werden, wenn über deren Ausführung entschieden wurde Für alle Werbeanlagen sind die erforderlichen Unterlagen durch eine FassadenzeichnungLM. 1:60 mit allen eingetragenen Werbeanlagen, also auch den vorhandenen, und durch Fotos der Fassade und der Umgebung zu ergänzen. Ebenso sind das vorgesehene Material, die Art der Ausführung und die vorgesehenen Farben darzustellen und zu beschreiben. Falls eine Werbeanlage beleuchtet werden soll, muß dieses begründet werden.
§ 13 • AUSNAHMEN UND BEFREIUNGEN Für Ausnahmen und Befreiungen gilt § 67 LBauO sinngemäße
(1) Von Vorschriften dieser Satzung, die als Regel- oder Sollvorschriften auf gestellt oder bei denen Ausnahmen vorgesehen sind, können Ausnahmen gestattet werden, wenn die für die Ausnahmen festgelegten Voraussetzungen vorliegen, insbesondere hierdurch der historische Charakter, die künstlerische Eigenart und die städtebauliche Bedeutung des Gebäudes, des Straßen- und Platzbildes und das Stadtgefüge nicht beeinträchtigt werden.
(2) Von anderen Vorschriften dieser Satzung kann auf begründeten Antrag unter den Voraussetzungen des § 67 Abs. 3 LBauO Befreiung erteilt werden.
(3) Ausnahmen und Befreiungen können mit Auflagen und Bedingungen verbunden sowie befristet und widerruflich gewährt werden.
(4) Über Ausnahmen und Befreiungen entscheidet der Bauausschuß
§ 14 - BESTANDTEILE DER SATZUNG, ANLAGEN Bestandteile dieser Satzung sind neben dem Satzungstext und Skizzen folgende Anlagen:
1. ) Anlage 1: Liste der schutzwürdigen baulichen Anlagen
2. ) Anlage 2: Plan des räumlichen Geltungsbereiches mit den Grenzen der Gestaltungsteilbereiche. Die rechtskräftigen Bebauungspläne, sowie die Rechtsverordnung des Kreises zur Un- terschutzstellung des Altstadtbereiches von Monabaur haben über diese Satzung hinaus Gültigkeit.
§ 15 - ORDNUNGSWIDRIGKEITEN
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
- vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften der §§ 3,4,6,
6, 7, 8, 9,10, 11 und 12 dieser Satzung zuwiderhandelt oder
- einer aufgrund dieser Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung nicht nachkommt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach den Bestimmungen des § 87 LBauO mit einer Geldbuße bis zu 10.000,- DM geahndet
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werden, soweit der Tatbestand nicht schon aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu ahnden ist.
(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrikgeiten (OWiG) ist die Verbandsgemeindeverwaltung. Das Gesetz über OrdnungsWidrigkeiten in der Neufassung vm 19.02.1987 (BGBL IS. 602) findet entsprechende Anwendung.
§ 16 - INKRAFTTRETEN
Diese Satzung tritt mit dem auf ihre öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft.
Montabaur, 04. Jan. 1988
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Genehmigt:
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur Montabaur, 22.12.1987 LA. Dauber
Hinweis:
Gemäß § 24 Aba 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), BS 20 20-1), wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abe. 1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung van Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kämen, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Montabaur, 4.1.1988
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
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Anlage 2 der Satzung
Liste erhaltenswerter Gebäude außerhalb des räumlichen Gel- Die K tungsbereiches der Satzung, für die auf Grund ihrer histari- pensit sehen städtebaulichen bzw. architektonischen Bedeutung die Janus
Bestimmungen der Satzung anzuwenden sind. Mit B
1. Kreuzkapelle an der Koblenzer Straße len wi
2. Ehemalige Oberförsterei, Bahnhof Straße ben w
3. Alter Wasserturm am Bahnhof zu bes
4. Haus Bahnhofstr. 76, Baujahr 1904 DerK
6. Bahnhofstraße 53 tiger 1
6. Bahnhofstraße 51 tag, 1
7. Bahnhofstraße 47, 45, 43 u. 41 *weils i
8. Bahnhofstraße 37 altes Eckhaus ber: L
9. Gerichtstraße 4 dert 1
10. Freiflächen (Park, Garten) Gerichtstr. 6 und Tiergartenstr. stellu
10,12,14 und 16 entgei
11. Tiergartenstraße 9, Autobahnamt, Geb. II
12. Eschelbacher Str. 4 und 10 ^m g
13. Kapelle in Allmannshausen einslo
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öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am
Donnerstag, 14. Januar 1988 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.
Tagesordnung: öffentliche Sitzung:
1. Haushaltssatzung und -plan 1988; Investitionsprogramm 1987 -1991
2. Erlaß einer Hundesteuersatzung ab 01.01.1988
3. Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in der Ortsia- ge Horressen - Antrag der SPD-Fraktion -
4. Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld«
5. Änderung des Bebauungsplanes »Obere Köppelstraße«
6. Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen«
7. Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes »Altstadt I«
a) 3. einfache Erweiterung
b) 4. einfache Erweiterung
8. Neuwahl der Ausschußmitglieder
9. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
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