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Montabaur

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(3) Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn die dafür vor­

gesehenen Flächen als Grünanlagen oder gärtnerisch angelegt sind.

§ SnI nnnlmri nnsHchu taanlH gen Art, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutz­gesetzes werden durch ergänzende Satzung im Einzelfall gere­gelt.

§ 9Beitragsbescheid

(1) Der Beitrag, der auf den einzelnen Beitragsschuldner ent­fällt, wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt.

(2) Der Beitragsbescheid enthält

1. den Namen des Beitragsschuldners,

2. die Bezeichnung des Grundstücks,

3. den zu zahlenden Betrag unter Mitteilung des beitrags­fähigen Erschließungsaufwandes (§ 2), des Gemeindean­teils (§ 4) und der Berechnungsgrundlagen (§§ 5 und 6),

4. die Festsetzung des Zahlungstermins,

5. die Eröffnung, daß der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht und

6. eine Rechtsbehelfsbelehrung.

(3) Der Beitragsbescheid soll ferner den Beitragsschuldner dar­auf hin weisen, daß er bei der Gemeindeverwaltung Stundung, Ratenzahlung oder Verrentung beantragen kann.

Ein solcher Antrag soll die Gründe anführen, aus denen die Zah­lung des Beitrages zum festgesetzten Zahlungstermin für den Beitragsschuldner eine unbillige Härte wäre.

§ 10Vorausleistungen

(1) Im Fall des § 133 Abs. 3 BauGB können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erho­ben werden.

(2) Für den Bescheid über die Vorausleistungen gilt § 9 sinnge­mäß.

§ 11Ablösung des Erschließungsbei träges Der Betrag einer Ablösung nach § 133 Absatz 3 Satz 2 BauGB bestimmt sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Beitrages.

Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.

§ 12Inkrafttreten/Außerkrafttreten Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. Juli 1987 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Erschlie­ßungsbeiträgen vom 10.6.1983 außer Kraft.

Nombom, den 7.12.1987 (S.) Brach, Ortsbürgermeister

Hinweis

Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), BS 2020-1, wird auf fol­gendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs.

1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 6430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Ortsgemeinde Nomborn (S.) Brach, Ortsbürgermeister

So* 22 __Nr60(d

in der Grundschule Heilberscheid (Schulgebäude Heilbai

scheid) statt. Schulpflichtig werden alle Kinder, die vor den 01.07.1988 das 6. Lebensjahr vollenden. Diese Kinder müsse angemeldet werden. Kinder, die in der Zeit vom 01.07 31.12.1988 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Wunschd Eltern angemeldet werden (»Kann«-Kinder).

Wir bitten um persönliche Vorstellung der Kinder.

Die Geburtsurkunde oder das Familien Stammbuch sind\ legen.

Die nachfolgende Gliederung bitten wir zu beachten und einzuj

halten: 1

Mittwoch, 16.12.1967

Schulpflichtige Kinder aus der Ortsgemcinde Nentershauwnl

08.16 - 08.46 Uhr. Familiennamen A +1 *

09.00 - 09.46 Uhr. Familiennamen C-I

10.00 10.46 Uhr. Familiennamen F - ]

11.00-11.46 Uhr. FamliennamenL-I

Schulpflichtige Kinder aus der Ortsgemeinde Nombom

14.16 Uhr. Familiennamen A-mJ

14.60 Uhr. Familiennamen Me-

Donnerstag« 17.12.1987

Schulpflichtige Kinder aus der Ortsgemeinde Nentershanscnl

10.00-10.46 Uhr. Familiennamens,

11.00 11.46 Uhr. Familiennamen T - Wej

12.00 Uhr. Familiennamen Wek-2

Schulpflichtige Kinder aus der Ortsgemeinde Heilberscheid

14.16 Uhr. Familiennamen A

14.40 -16.06 Uhr. Familiennamen R-

»Kannu-Kinder aus den Ortsgemeinden Heilberscheid, Ns tershausen und Nombom 10.00 -12.00 Uhr.

Wiechart, Schulleiter

Großh olbach/Girod

Alte Herren Eisbachtal/GG.

Am Sonntag, dem 13.12.1987 fahren wir zum Hallent nach Sessenhausen (Halle Selters). Dort spielen wir nach fo dem Zeitplan:

11.18 Uhr gegen Herschbach

12.12 Uhr gegen Mogendorf 14.00 Uhr gegen Marienrachdorf

16.12 Uhr gegen Weidenhahn Endspiele ab ca. 16.40 Uhr.

Abfahrt ab Dorfschänke 10.30 Uhr. Spielkleidung rot, 1 Trikot mitbringen.

was -moKK Zwo

Grundschule Heilberscheid

Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 1988/89 aus den Ortsgemeinden Heilberscheid, Nentershausen und Nom­bom

Die Anmeldung der zum Beginn des Schuljahres 1988/89 schul­pflichtig werdenden Kinder aus den ag. Ortsgemeinden findet

am

16. und 17.12.1987

Girod

Jahreshauptversammlung des MGV Concordia 1909 Girod ] Am Samstag, dem 12.12.1987,20.00 Uhr findet die diesjäl J ahreshaupt Versammlung des MGV Concordia im Vereinalol Meurer statt.

Alle Vereinsmitglieder sind herzlich hierzu eingeladen Über eine rege Beteiligung würden wir uns freuen.

Verkauf von Weihnächte bäumen Der Verkauf von Weihnachtsbäumen beginnt am Samstag, (j 12.12.87mGirodbeiBäckereiFrenschundimOrtsteiir ' bach bei Theo HannappeL

TüS Girod/Kleinholbach e.V.

Zum letzten Auswärtsspiel in diesem Jahr fahren wir amS tag, 13.12.87 nach Görgeshausen. Spielbeginn ist um 14.01 Zuschauer sind herzlich eingeladen.

Kleinholbach

Schtttzenverein Punkt 12 e.V. Kleinholbach Vorankündigung

Der Schützenverein Punkt 12 Kleinholbach lädt alle Helfer un<| Helferinnen, welche unseren Verein anläßlich uns 26 jährigem Jubiläums so tatkräftig unterstützt haben, für dei 16. Jan. 1988 zu einem gemütlichen Beisammensein im Schüjj zenhaus ein. Weitere Informationen folgen in Kürze Wir bitte" Sie daher, diesen Tfermin jetzt schon einzuplanen.

Der Festausschuß

Großholbach

Am Sonntag, dem 13.12.1987 empfängt der SC Großholb den TUS Niederahr.

Spielbeginn 14.00 Uhr in Großholbach. Zuschauer sind wie« mar herzlich willkommen.