Montabaur
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(3) Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn die dafür vor
gesehenen Flächen als Grünanlagen oder gärtnerisch angelegt sind.
§ Sn—I nnnlmri nnsHchu taanlH gen Art, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden durch ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt.
§ 9—Beitragsbescheid
(1) Der Beitrag, der auf den einzelnen Beitragsschuldner entfällt, wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt.
(2) Der Beitragsbescheid enthält
1. den Namen des Beitragsschuldners,
2. die Bezeichnung des Grundstücks,
3. den zu zahlenden Betrag unter Mitteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes (§ 2), des Gemeindeanteils (§ 4) und der Berechnungsgrundlagen (§§ 5 und 6),
4. die Festsetzung des Zahlungstermins,
5. die Eröffnung, daß der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht und
6. eine Rechtsbehelfsbelehrung.
(3) Der Beitragsbescheid soll ferner den Beitragsschuldner darauf hin weisen, daß er bei der Gemeindeverwaltung Stundung, Ratenzahlung oder Verrentung beantragen kann.
Ein solcher Antrag soll die Gründe anführen, aus denen die Zahlung des Beitrages zum festgesetzten Zahlungstermin für den Beitragsschuldner eine unbillige Härte wäre.
§ 10—Vorausleistungen
(1) Im Fall des § 133 Abs. 3 BauGB können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden.
(2) Für den Bescheid über die Vorausleistungen gilt § 9 sinngemäß.
§ 11—Ablösung des Erschließungsbei träges Der Betrag einer Ablösung nach § 133 Absatz 3 Satz 2 BauGB bestimmt sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Beitrages.
Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.
§ 12—Inkrafttreten/Außerkrafttreten Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. Juli 1987 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 10.6.1983 außer Kraft.
Nombom, den 7.12.1987 (S.) Brach, Ortsbürgermeister
Hinweis
Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), BS 2020-1, wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs.
1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 6430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Ortsgemeinde Nomborn (S.) Brach, Ortsbürgermeister
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in der Grundschule Heilberscheid (Schulgebäude Heilbai
scheid) statt. Schulpflichtig werden alle Kinder, die vor den 01.07.1988 das 6. Lebensjahr vollenden. Diese Kinder müsse angemeldet werden. Kinder, die in der Zeit vom 01.07 31.12.1988 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Wunschd Eltern angemeldet werden (»Kann«-Kinder).
Wir bitten um persönliche Vorstellung der Kinder.
Die Geburtsurkunde oder das Familien Stammbuch sind\ legen.
Die nachfolgende Gliederung bitten wir zu beachten und einzuj
halten: 1
Mittwoch, 16.12.1967
Schulpflichtige Kinder aus der Ortsgemcinde Nentershauwnl
08.16 - 08.46 Uhr. Familiennamen A +1 *
09.00 - 09.46 Uhr. Familiennamen C-I
10.00 • 10.46 Uhr. Familiennamen F - ]
11.00-11.46 Uhr. FamliennamenL-I
Schulpflichtige Kinder aus der Ortsgemeinde Nombom
14.16 Uhr. Familiennamen A-mJ
14.60 Uhr. Familiennamen Me-
Donnerstag« 17.12.1987
Schulpflichtige Kinder aus der Ortsgemeinde Nentershanscnl
10.00-10.46 Uhr. Familiennamens,
11.00 • 11.46 Uhr. Familiennamen T - Wej
12.00 Uhr. Familiennamen Wek-2
Schulpflichtige Kinder aus der Ortsgemeinde Heilberscheid
14.16 Uhr. Familiennamen A •
14.40 -16.06 Uhr. Familiennamen R-
»Kannu-Kinder aus den Ortsgemeinden Heilberscheid, Ns tershausen und Nombom 10.00 -12.00 Uhr.
Wiechart, Schulleiter
Großh olbach/Girod
Alte Herren Eisbachtal/GG.
Am Sonntag, dem 13.12.1987 fahren wir zum Hallent nach Sessenhausen (Halle Selters). Dort spielen wir nach fo dem Zeitplan:
11.18 Uhr gegen Herschbach
12.12 Uhr gegen Mogendorf 14.00 Uhr gegen Marienrachdorf
16.12 Uhr gegen Weidenhahn Endspiele ab ca. 16.40 Uhr.
Abfahrt ab Dorfschänke 10.30 Uhr. Spielkleidung rot, 1 Trikot mitbringen.
was -moKK Zwo
Grundschule Heilberscheid
Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 1988/89 aus den Ortsgemeinden Heilberscheid, Nentershausen und Nombom
Die Anmeldung der zum Beginn des Schuljahres 1988/89 schulpflichtig werdenden Kinder aus den ag. Ortsgemeinden findet
am
16. und 17.12.1987
Girod
Jahreshauptversammlung des MGV Concordia 1909 Girod ] Am Samstag, dem 12.12.1987,20.00 Uhr findet die diesjäl J ahreshaupt Versammlung des MGV Concordia im Vereinalol Meurer statt.
Alle Vereinsmitglieder sind herzlich hierzu eingeladen Über eine rege Beteiligung würden wir uns freuen.
Verkauf von Weihnächte bäumen Der Verkauf von Weihnachtsbäumen beginnt am Samstag, (j 12.12.87mGirodbeiBäckereiFrenschundimOrtsteiir‘ ' bach bei Theo HannappeL
TüS Girod/Kleinholbach e.V.
Zum letzten Auswärtsspiel in diesem Jahr fahren wir amS tag, 13.12.87 nach Görgeshausen. Spielbeginn ist um 14.01 Zuschauer sind herzlich eingeladen.
Kleinholbach
Schtttzenverein Punkt 12 e.V. Kleinholbach Vorankündigung
Der Schützenverein Punkt 12 Kleinholbach lädt alle Helfer un<| Helferinnen, welche unseren Verein anläßlich uns 26 jährigem Jubiläums so tatkräftig unterstützt haben, für dei 16. Jan. 1988 zu einem gemütlichen Beisammensein im Schüjj zenhaus ein. Weitere Informationen folgen in Kürze Wir bitte" Sie daher, diesen Tfermin jetzt schon einzuplanen.
Der Festausschuß
Großholbach
Am Sonntag, dem 13.12.1987 empfängt der SC Großholb den TUS Niederahr.
Spielbeginn 14.00 Uhr in Großholbach. Zuschauer sind wie« mar herzlich willkommen.

