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Montabaur

Seite 20

Nr. 50/ 87,

V

Fundsache

Am 5.12.87 wurde ein (Normal-)Schlüssel gefunden, der Anhän­ger trägt die Aufschrift «Ibto-Lotto/Rheinland-Pfalz«. Der Ei­gentümer kann den Schlüssel beim Ersten Beigeordneten abho­len.

Röther, 1. Beigeordneter

Heilberscheid

öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid fin­det am Montag, dem 14. Dez. 87, um 19.30 Uhr in der Schule statt.

Tagesordnung: öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über den Fällung»- und Wirtschaftsplan 1988

2. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1986 und die Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1986

3. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag der Freiherr-vom-Stein-Schule Nentershausen auf Gewäh­rung von Zuschüssen zu Schnllandheimaufenthalten im Jahre 1988

4. Beratung und Beschlußfassung über einen Zuschußan­trag der Grundschule Heilberscheid

5. Beratung und Beschlußfassung über die Verrohrung ei­nes Grabens (Feldwegeüberführung)

6. Beratung und Beschlußfassung über das weitere Vorge­hen bezüglich des Dorfgemeinschaftshauses

7. Beratung und Beschlußfassung über die teilweise Auf­kündigung der Mitgliedschaft beim Zuchtviehzweckver­band

8. Zustimmende Kenntnisnahme von der öffentlichen Be­kanntmachung über die Geltendmachung von Mängeln der Abwägung von Bebauungsplänen und sonstigen städtebaulichen Satzungen gern. § 244 Abs. 2 des BauGB

9. Verschiedenes

5431 Heilberscheid, 7.12.1987 Reichwein, Ort sbürgermeister

Niedererbach

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach fin­det am Freitag, dem 18. Dezember 1987,20.00 Uhr, im Dorf ge­mein schaftshaus statt.

Tagesordnung:

I. öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift über die vorangegange­ne Sitzung des Rates

2. Beratung und Beschlußfassung über die Erteilung des Einvernehmens zu einer Befreiung van den Festsetzun­gen des Bebauungsplanes »Am Hehlberg«

3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des bestehenden Jagdpachtvertrages

4. Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung ei­nes Zuschusses an den Schützenverein zur Erstellung ei­ner neuen Schießanlage

5. Verschiedenes

5431 Niedererbach, 7.12.87 LV. Börner, I. Ortsbeigeordneter

Nomborn

öffentliche Bekanntmachung Satzung

der Ortsgemeinde Nomborn Uber die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 7.12.87.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.10.87 im Rahmen des § 132 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 08.12.1986 (BGBL I. S. 2253) L V. mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1),

die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt

wird:

§ 1 Erhebung des Erschließungsbeitrages Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes f Erschließungsanlagen erhebt die Gemeinde Erschließungstv.. träge nach den Vorschriften des Baugesetzbuchee (§$ 127 gj und dieser Satzung. '

§ 2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen und des ErscUießungsauf wandes

(1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand

1. für die zum Anbau bestimmten öffentlichen Straßen, Weg» i und Plätze

bis zu einer Straßenbreite (Fahrbahnen einschL der StandspJ ren, Radwege, Gehwege, Schutz- und Randstreifen) von 1

a) Wochenendhausgebieten.7^

Campingplatzgebieten

b) Kleinsiedlungsgebieten. 10,0 1

bei einseitiger Bebaubarkeit.8,51

c) Darf gebieten, reinen Wohngebieten, allge­meinen Wohngebieten, besonderen Wohngebieten, Mischgebieten, Ferienhausgebieten

aa) mit einer Geschoßflächenzahl bis 0,8.14,0 ml

bei einseitiger Bebaubarkeit.10,5 J

bb) mit einer Geschoßflächenzahl über 0,8

bis 1,0. 18,0 m

bei einseitiger Bebaubarkeit. 12,6m

cc) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,0

bis 1,6.20,0 m

dd) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,6.23,0 m|

d) Kerngebieten, Gewerbegebieten und sonstigen Sondergebieten im Sinne des § 11 der Benut­zungsverordnung

aa) mit einer Geschoßflächenzahl bis 1,0.20,0 m|

bb) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,0

bis 1,6. l .23,0 m|

cc) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,6

bis 2,0.26,0 ml

dd) mit einer Geschoßflächenzahl über 2,0.27,0 m|

e) Industriegebieten

aa) mit einer Baumassenzahl bis 3,0.23,0 ml

bb) mit einer Baumassenzahl über 3,0 bis 6,0 ... 26,0 ml

cc) mit einer Baumassenzahl über 6,0 .27,0 ml

Erschließt die Erschließungsanlage Gebiete mit unterschiedli] eher Ausnutzung, so gilt die größere Breite; für die Gescho rhanznhl gelten die Regelungen des § 5 (3) entsprechend

2. für die öffentlichen, aus rechtlichen oder tatsächlichen!

Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrs-I anlagen innerhalb der Baugebiete (z.B. Fußwege, Wohnwe-I ge) (§ 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB).6,0 m|

3. für die nicht zum Ausbau bestimmten

Sammelstraßen (§ 127 (2) Nr. 3 BauGB). 27,0 m|

4. für Parkflächen a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen in Sinne von Nr. j

1 bis Nr. 3 sind, bis zu einer zusätzlichen Breite von 6 m, j b) soweit sie nicht Bestandteil der in Nr. Ibis 3 genanntenJ Verkehrsanlagen sind, aber nach städtebaulichen Grund] Sätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind, bis zu 15 v.H. bis der im Abrechnungsge-J bist sich nach § 5 (3) ergebenden Geschoßflächen

6. für Grünanlagen,

a) die Bestandteile der Verkehrs anlagen im Sinne von Nr. | 1 bis Nr. 3 sind, bis zu einer zusätzlichen Breite von 4m,J

b) soweit sie nicht Bestandteil der in Nr. 1 bis 3 genannten! Verkehrsanlagen sind, aber nach städtebaulichen

Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschlie ßung

notwendig sind, bis zu 15 v.H. der im AbrechungsgebietJ liegenden Grundstücksflächen nach § 6 (2)

(2) Zu dem Erschließungsaufwand nach Abs. 1 Nr. 2 bis Nr. 6 g hören insbesondere die Kosten für

1. den Erwerb der Flächen für die Erschließungsanlagen,

2. die Freilegung der Flächen für die Erschließungsanla- gen,

3. die Herstellung des Straßenkörpers einschließlich des Unterbaues, der Befestigung der Oberfläche sowie not-1 wendiger Erhöhungen oder Vertiefungen,

4. die Rinnen und die Randsteine sowie die Rasenbord­steine,

5. die Radwege,

6. die Geh-, Fuß- und Wohnwege