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Montabaur

Seite 14

Nr. 5|

Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelborn für das Haushaltsjahr 1987 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 220.000,- DM.

II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 250.398,- DM.

5430 Montabaur, den 3.12.1987 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901*10 (S.) Im Aufträge: Meckel

III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.12.1987 bis 23.12.1987 während der al l ge meine n Dienst stund Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Eitelbora, 7.12.1987 Ortsgemeindeverwaltung Eitelbora (Siegel) Hümmerich, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichn der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Eitelborn oder der bandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnungvon Rheinland-Pfalz -Ge vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020*1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBL S. 31).

Notizen zur Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelborn vom 27.11.1987

Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde für 1967 verabschiedet Die Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes wird aufgrund der nachfolgenden Kriterien erforderlich:

1. Ttotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten entsteht ein erhebliche Fehlbetrag. Der Haushaltsausgleich ist nur durch c Änderung der Haushaltssatzung zu erreichen (vgl § 98 Abs. 2 Ziff. 1 GemO).

2. Bei ninz ftlnBn Haushaltsstellen sind Ausgaben zu leisten, die im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben einen erheblk Umfang annehmen (vgL § 98 Abs. 2 Ziff. 2 GemO).

3. Es sind Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investitionsmaßnahmen zu tätigen (vgL § 98 Abs. 2 Ziff. 3 GemO).

Angesichts dieses gesetzlichen Erfordernisses sjndsämtlicheEinnahmsn-undAusgabenansätzefortgBschriebenbzw. demv sichtlichen Bedarf angepaßt worden. Als Auswirkung dieser Fort Schreibung ist festzustellen:

a) Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes erhöhen sich von ursprünglich 1.689.000,- DM um 102.000,- DM auf nunmehr 1.791.000,- DM

b) Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögsashaushaltes vermindern sich von ursprünglich 1.217.000,- DM um 84.000< DM auf nunmehr 1.133.000,- DM.

c) Der Gesamtbetrag der Kredite erhöht sich von ursprünglich 77.500,- DM um 172.898,- DM auf 260.398,- DM.

d) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen vermindert sich von ursprünglich 293.500,- DM um 73.500,- DU auf nunmehr 220.000,- DM.

Verwaltungshaushalt

Die deutlich positivere Entwicklung des Verwaltungshaushaltes gegenüber den bisherigen Ansätzen dokumentiert der Zu rungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 319.000,- DM. Er liegt um82.000,- DM über dem bislang gültigen Zu' betrag.

Hervorgerufen wird dies insbesondere durch

a) höhere Konzessionsabgaben seitens der Gasversorgung (Nachzahlungen)

b) Mehreinnahmen bei den Holzverkäufen

c) Zuweisungen des Bundes für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Forstbereich

d) Mehreinnahmen bei der Grundsteuer B, bei der Gewerbesteuer sowie dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Diese verbesserte Finanz Situation spiegelt sich auch bei der freien Finanzspitze wider, die durch diesen N achtrag auf 288.000,-1 anwächst (bislang 205.000,- DM). Angesichts der weiteren Neuverschuldung ist dies erfreulich, weil doch bestätigt wird, daß, dauernde Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde Eitelborn weiterhin gewährleistet ist.

Vermögensbaashalt

Da sich im Investitionsbereich verschiedene Ausgabepositionen ändern bzw. neue Ausgaben für bislangnicut berücksichtigte L stitionen einzustellen sind, erscheint es zweckmäßig; eine umfassende Übersicht hierüber zu erstellen:

Maßnahme

1. Zuweisung an die Verbandsgemeinde - Anteil Ba11 fangnetze -

2. Einbau neuer Fenster In die BüchereI

3. Bau eines Dorfplatzes

4. Bau einer WC-Anlage und Errich­tung von 2 Garagen

5. Bau eines Brunnenplatzes

6* Darlehen an den Schützenverein 7- Zuweisung an den Schützenverein

8. Ausbau des Sportplatzes

9. Bau einer Flutlichtanlage

10. Ortsdurchgrünung

11. Grunderwerb beim Ausbau der K 113

Hausha1ts- ansa tz

Nachtrag

+ oder -

1 . 680,

1.850,

+ 170,-

0 ,~

5.000,

+ 5.000,-

260.000,

1 70.000,

- 90.000,-

0,--

1 50.000,

+ 1 50.000,-

°/

800,

+ 800,-1

0/

10.000,

+ 1 0.000,-1

10.000,

0,

- 1 0.000,-1

3.000,

2.500,

500,-1

1 . 000,

650,

350,1

3.000,

0,

- 3.000,-1

5.500,

0,

5.500,i