itabaur
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Nr. 60/87
«.|i Vortragen/Erarbeiten von Geschichten und Singen von lihnachtsliedern kann sich jeder in die richtige Weihnachts- Imming bringen.
& Heiligabend, 24.12.1987,14.30 Uhr } Kapelle in Goldhausen.
Vereinstermine 1987/88
nunit es nicht zu Thrminüberschneidungen kommt, wurden in L gemeinsamen Besprechung mit den Vereinsvorständen Vereinstermine einvemehmlich festgelegt:
ii'l21987 Kirchenkonzert des Männergesangvereins
1 ’ (MGV)
IJ20.12.87 Hallenfußballturnier TUS Ahrbach (Damen- u. A-Jugend-Mann schäften)
El,1988 Familienabend des MGV
^1,1988 Kappensitzung des TUS Ahrbach
i( 2.1988 Rosenmontagsball des MGV
88 Goldene Hochzeit von Peter und Katharina
Sohlbach
b.4.1988 Goldene Hochzeit von Paul und Maria Heibel
1.4.1988 Goldene Hochzeit von Peter und Elfriede Kaiser
y.1988 Silber-Hochzeit von Kurt und Luise Wirth kl988 Pfarrfest (für neue Orgel)
p.1988 Einweihung des Sportlerheimes mit Dorftur
nier .der Vereinsvorstände
b.od.
11.6.1988 Thgesfahrt VdK
b. 6.1988 Wandertag vom MGV
[2,6.1988 Kindergartenfest/26 Jahre Kindergarten
Ruppach-Goldhausen K.49.6. Ausflug der Freiwilligen Feuerwehr
k-17.6. Kirmes in Ruppach-Goldhausen
1.7.1988 Fischerfest des Angelsportvereins Intern. Damenturnier des IhS Ahrbach
9.1988 Thgesausflug des MGV
(4,16.10.88 86 Jahre MGV
kde Nov.88 Ski-Bazar des Ski-Clubs
nand, Ortsbürgermeister
[Anmeldung der Schulneulinge 1988 Augst- Schule Neuhäusel
»Anmeldung der Schulneulinge 1988 findet wie folgt in der |igst-Schule (Grundschulgebäude) statt, n Dienstag, dem 16.12.1987, in der Zeit 116.00 bis 17.00 Uhr Simmem/Neuhäusel/Kadenbach » 17.00 bis 18.00 Uhr Eitelbom.
peKinder, die vor dem 1. Juli 1988 ihren 6. Geburtstag vollen- i, m ü s s e n angemeldet werden.
öder, die ihren 6. Geburtstag in der Zeit vom 1.7. bis [12.1988 haben, können angemeldet werden. Bei der Anmel- Pgist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch voran.
>1, Schulleiter
öffentliche Bekanntmachung
[tderung der Verbandsordnung des Zweckverbandes Abwas- rverband Bad Em«
nfgnrnd des Beschlusses der Verbandsversammlung des xkverbandes Abwasserverband Bad Ems vom 21.09.1987 üt die Bezirksregierung Koblenz als die nach § 6 Abs. 1 Nr. peck verbandsgesetz (ZwVG) vom 22.12.1982 (GVBL S. 476) findige Behörde gemäß § 6 Abs. 2 ZwVG folgende Änderung * Verbandsordnung des Zweckverbandes Abwasserverband
r Ab. 2 der Verbandsordnung enthält folgende Fassung: Wmlage für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung der Npn wird auf der Basis des jeweiligen Wasserverbrauchs
berechnet. Die Änderung tritt vom 01.01.1987 an in Kraft.«
Koblenz, den 23.11.1987
Bezirksregierung Koblenz
Az. 103 • 1
Spring
Eitelborn
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelborn findet
am
Dienstag, dem 16. Dezember 1987, 20.00 Uhr im Gemeindesitzungssaal statt.
Tagesordnung:
a) öffentlicher Thik
1. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1986 sowie Entlastungserteilung,
2. Bestätigung einer EUentscheidung
3. Abrechnung des Höhenweges - Festlegung des Gemeindeanteils am beitragsfähigen Aufwand
4. Abrechnung der Kirchstraße - Festlegung des Gemeinde- anteils am beitragsfähigen Aufwand
6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Maiheckelchen
a) Zustimmungs- und b) Satzungsbeschhiß 6. Verschiedenes, Bekanntgaben etc.
b) nichtöffentlicher Teil:
1. Grundstücksangelegenheit
2. Bauanträge, Bauanfragen
3. Verschiedenes, Bekanntgaben etc 6411 Eitelbora, 2.12.1987 Hümmerich, Ortsbürgermeister
Fraktionssitzung des FWG:
Montag, 14.12.1987,19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses.
öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung
der Ortsgemeinde Eitelborn für das Haushaltsjahr 1987 vom
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419)folgen- de N achtragshaushaltssatzung beschlossen, dienach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 3.12.1987 hiermit bekanntgemacht wird:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge
erhöht vermindert gegenüber auf nunmehr um DM bisher DM DM festges.
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen 102.000 -,- 1.689.000 1.791.000
die Ausgaben 102.000 - 1.689.000 1.791.000
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen - 84.000 1.217.000 1.133.000
die Ausgaben - 84.000 1.217.000 1.133.000
§2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite wird von bisher 77.600,- DM
auf. 260.398,-DM.
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von
bisher. 293.600,-DM
auf. 220.000,-DM.
Die Steuersätze werden nicht geändert.
II.
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung:
Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) erforderliche Gene hmig un g zu folgenden Tbilen der

