Montabaur
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(5) Oie Benutzung des Hauses und seiner Einrichtungen ist auf die Räume, Einrichtungen und Geräte zu beschränken, die zur Durchführung der Veranstaltung notwendig sind.
(6) Nach Abschluß der Benutzung sind alle genutzten Räume in den Zutand zu versetzen, in dem sie sich zu Beginn der Nutzung befunden haben. Die Vereinbarung im Einzelfall ergibt sich aus dem Benutzungsvertrag.
(7) Der Saal darf zum Zwecke einer sportlichen Betätigung nur mit Hallenschuhen oder entsprechender Fußbekleidung betreten werden. Während des Sportbetriebes ist der Genuß alkoholischer Getränke sowie das Rauchen und das Mit bringen von Flaschen und Gläsern untersagt.
(8) Alle Geräte und Einrichtungen des Dorfgemeinschaftshau- ses sowie seine Nebenräume dürfen nur ihrer Bestimmung gemäß genutzt werden.
(9) Benutzte Geräte sind nach der Benutzung auf ihren Aufbewahrungsplatz zurückzubringen.
(10) Für das Wechseln der Kleider müssen die vorhandenen, entsprechenden Räume genutzt werden.
Der Zutritt zu ihnen ist nur den beteiligten Personen gestattet.
(11) Untersagt ist auch das Mitbringen von Tieren.
(12) Fundsachen sind umgehend beim Hausmeister bzw. der Ortsgemeinde abzugeben.
§7
Umfang und Voraussetzungen der kostenfreien Benutzung
(1) Das Haus steht nur den Kirchengemeinden, Ortsvereinen und demokratischen Parteien nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen kostenfrei zur Verfügung soweit es nicht für Veranstaltungen genutzt wird, durch die Überschüsse erzielt werden sollen.
(2) Voraussetzung für die kostenfreie Benutzung ist ferner, daß eigene Einrichtungen dem Benutzer nicht zur Verfügung stehen, bzw. die Kapazität vorhandener Anlagen erschöpft ist.
(3) Die Kosten für die Beseitigung außergewöhnlicher Verunreinigungen sind immer von dem Benutzer zu tragen.
§8
Festsetzung einer Benutzungsgebühr
(1) In den Fällen, in denen die Benutzung aufgrund dieser Benutzungsordnung nicht kostenfrei ist, wird für die Benutzung ein Benutzungsentgelt erhoben. Dies gilt auch für Veranstaltungen, bei denen Eintrittsgeld erhoben wird und für gewerbliche Veranstaltungen.
(2) D as Benutzungsentgelt ergibt sich aus Anlage 1 zu dieser Benutzungsordnung.
(3) Mit dem Benutzungsentgelt sind auch die Auslagen für Heizung, Wasser und Beleuchtung sowie die Inanspruchnahme des Hausmeisters abgegolten.
(4) Das Benutzungsentgelt kann ermäßigt oder erlassen werden (z.B. für Wohltätigkeitsveranstaltungen).
§9
Bezugsverpflichtung
(1) Da die Ortsgemeinde für das Haus durch Vertrag zum Bezug von Getränken durch bestimmte Lieferanten gebunden ist, haben die Benutzer ihre Getränke bei diesem Lieferanten zu beziehen.
(2) Wein, Sekt, Spirituosen und T&bakwaren können von den Benutzern frei eingekauft werden.
§10
Haftung
(1) Die Ortsgemeinde überläßt dem Benutzer das Haus sowie das Inventar zur Benutzung in dem Zustand, in dem es sich befindet.
Der Benutzer ist verpflichtet, das Inventar jeweils vor der Benutzung auf seine ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck durch seine Beauftragten zu überprüfen; er muß sicherstellen, daß schadhaftes Inventar nicht benutzt wird. Eine Haftung für Unfälle oder Diebstähle (Entwendung von Kleidungstücken pp.) übernimmt die Ortsgemeinde nicht.
(2) Der Benutzer stellt die Ortsgemeinde von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume, Geräte und sonstigen Inventars sowie mit dem Zugang zu den Räumen und Außenanlagen stehen.
(3) Der Benutzer verzichtet außerdem auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Ortsgemeinde und für den Fall, der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die Ortsgemeinde und deren Bedienstete oder Beauftragte.
_Nr. 49/M
(4) Der B enutzer hat bei Vertragsabschluß nachzuweisen, daße 1 ne ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, durchweich auch die Freistellungsansprüche der Ortsgemeinde ' werden.
(6) Die Haftung der Ortsgemeinde als GrundstückseigenttL» rin für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gern. § 836 BGI bleibt hiervon imberührt.
(6) Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Ortsgemeind an den überlassenen Einrichtungen, am Gebäude, den Zugang wegen, den Geräten und dem sonstigen Inventar durch die ] nutzung entstehen.
(7) Mit der Inanspruchnahme des Hauses erkennen die u
Haus benutzenden Personen diese BenutzungsardnungudniL damit verbundenen Verpflichtungen ausdrücklich an (versd. & < Aba 2). *
§H
Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am 4. November 1987 in] 5411 Simmern, den 4. Dezember 1987 Ortsgemeinde Simmern Anton Schneider, Ortsbürgermeister
9
wai»dWaWo
Eitelborn
Ifennisclub Eitelborn
Zu unserer Winterwanderung am Samstag, dem6.12.19871 wir alle Clubmitglieder recht herzlich ein. Wir treffen uns \ 10.30 Uhr an der Augsthalle.
SG Eitelborn/Neuhäusel
Am Sonntag, 6.12,14.00 Uhr ist der Spitzenreiter IhS ] berg Gast der 1. Mannschaft der SG Eitelbom/NeuhäueL Vie leicht kann die SG dem Spitzenreiter ein Bein stellen.
Eitelborner Schützen -Nikolausfeier- Wir laden alle Mitglieder und deren Angehörige zur Nikolau er am Sonntag, dem 6. Dezember 1987 um 16.00 Uhr im Schü^ zenhaus ein. Für die Kinder hat Sankt Nikolaus seinen ] angesagt.
MGV »Mozart« 1880 e.V. Eitelborn Amkommenden Samstag, dem06.12.1987,20.00Uhr findet? bereits angekündigt, unsere diesjährige Jahreshauptversa lung im Vereinslokal »Zur Krone« statt, zu der alle aktiven unj inaktiven Vereinsmitglieder eingeladen werden.
Am Sonntag, dem 13.12.1987 gestaltet die Chorgemeinschal Best, bestehend aus den Männerchören »04 Höhi Grenzhausen,« »Eintracht« Hillscheid, »Liederkranz« Ob bert und dem MGV »Mozart« Eitelbarn, in der Eitelb Pfarrkirche ein Weihnachtskonzert.
Der Reinerlös dieser Veranstaltung wird dem SOS-Kinderda zugefühlt. Die Bevölkerung ist hierzu recht herzlich eingelada Eintrittskarten sind bei allen aktiven Sängern oder an der T geskasse erhältlich.
Die Stell- und Singprobe für das Konzert in der Kirche ist a Mittwoch, dem 09.12.1987 um 19.00 Uhr.
CDU-Orts verband Eitelbora Zur Mitgliederversammlung des CDU-Ortsverbandes Eit bom lade ich hiermit alle Mitglieder für
Montag, den 07. Dez. 1987, um 19 J0 Uhr im Gemeindehaus, Sitzungssaal recht herzlich ein.
Tagesordnung:
TOP 1: Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzend TOP 2: Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden TOP 3: Bericht des Fraktionsvorsitzenden über die Arb de CDU-Fraktion im Gemeinderat TOP 4: Entlastung des Vorstandes TOP 5: Wahl einer Zähl- und Mandatsprüfungskonunissioa TOP 6 Wahl des Vorsitzenden und eines Stellvertreters TOP 7: Wahl der Beisitzer TOP 8: Wahl von Delegierten
TOP 9: Veranstaltungen und Parteiarbeit im Jahre 1988 TOP 10: Verschiedenes, Aussprache Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschieni nen Mitglieder beschlußfähig. Ungeachtet dessen würde “1 mich jedoch freuen, möglichst viele von Ihnen an diesem Abe#| begrüßen zu können.

