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Montabaur

Seite 8

Nr. 49/1

öffentliche Bekanntmachung

Abetufungsan Ordnung

fllr die Kreisstraße (K) Nr. 150 in der Gemarkung Montabaur zu einer Gemeinde-/Stadt)-Straße.

Auf grund der geplanten Verbindungsstraße zwischen der L 313 (Montabaur-Eschelbach) und der L 312 (Horressen-Elgendorf) haben die in der Gemarkung Montabaur befindlichen Tbilstücke der K 150 nicht mehr die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße. Die K 150 wird daher gemäß § 3 Ziff. 2 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.77 (GVBL S. 273), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 27.10.1986 (GVBL S. 277) mit Ablauf des 31.12.1987 zu einer Gemeinde-(Stadt)-Straße abgestuft.

Es handelt sich bei der K 150 um die ab Ecke Wall-/Wilhelm- Mangels-Straße in Richtung Eigendorf bis zur Einmündung in die L 312 (Horressen-Elgendorf) führende Straße.

Die Abstufungsstrecken umfassen die Netzknotenabschnite: 5512 016 bis 5612 021 von Stat. 0,003 bis Stat. 0,624 5512 021 bis 5512 072 von Stat. 0,000 bis Stat. 1,023.

Die Länge der abzustufenden Strecke beträgt 1,644 km. Die ab­zustufende Strecke ist aus der auf Seite 7 abgedruckten Skizze ersichtlich.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Abstufung W ann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt- Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 203, 5430 Monta­baur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftli­cher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ab­lauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Montabaur, 24.11.87

(Siegel) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Abstuf ungsanordnung

für die Kreisstraße (K) Nr. 151 in der Gemarkung Montabaur zu einer Gemeinde-(Stadt)-Straße.

Auf grund der geplanten Verbindungsstraße zwischen der L 313 (Montabaur-Eschelbach) und der L 312 (Horressen-Elgendorf) hat das in der Gemarkung Montabaur befindliche Tbilstück der K 151 nicht mehr die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße Die K 151 wird daher gemäß § 3 Ziff. 2 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.77 (GVBL S. 273), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 27.10.1986 (GVBL S. 277) mit Ablauf des 31.12.1987 zu einer Gemeinde-(Stadt)-Straße abgestuft.

Es handelt sich bei der K151 um das am Gemarkungsteil »Gru­benfeld« zwischen Montabaur und Horressen vorbeiführende Straßen stück.

Die Abstufungsstrecke beginnt bei

Netzknotenabschnitt 5512 015 Einmündung K 151 in L 312 (Horressen - Eigendorf) und endet bei

Netzknotenabschnitt 5512 021 - Knotenpunkt K151/K 150 am Grubenfeld.

Die Länge der abzustufenden Strecke beträgt 0,651 km. Die ab­zustufende Strecke ist aus der auf Seite 7 abgedruckten Skizze ersichtlich.

Rechts behelfsbelehrung:

Gegen die Abstufung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt- Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 203, 5430 Monta­baur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftli­cher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ab­lauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Montabaur,, 24.11.87

(Siegel) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Joseph-Kehrein-Schule Grundschule

Schuleinschreibung

Die Schulneulinge für das Schuljahr 1988/89 können vom 10.12. - 12.12.87 zwischen 8.00 und 10.00 Uhr im Sekretariat der Joseph-Kehrein-Schule angemeldet werden.

Alle Kinder, die vor dem 1. Juli 1988 ihren sechsten Geburtstag haben, müssen angemeldet werden. Kinder, die ihren sechsten Geburtstag in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1988 haben, können angemeldet werden.

Wir bitten, auch die im Vorjahr zurückgestellten Kinder wied

ein schreiben zu lassen. 60

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Famil' Stammbuch vorzulegen. «mna

Waldschule Montabaur Grund- und Hauptschule

Anmeldung der Schulneulinge 1988 Die Einschreibung der Schulneulinge 1988 von MT-Horre» und MT-Elgendorf wird vom 07. bis 10.12.1987 zwischen 9*O0b 11.00 Uhr im Sekretariat der Waldschule in MT-Horres« durchgeführt.

Angemeldet werden müssen alle Kinder, die bis zum 30.06.19! das 6. Lebensjahr vollenden. Kinder, die nach dem 30.6 b 31.12. des kommenden Jahres 6 Jahre alt werden, können s Wunsch der Eltern angemeldet werden.

Auch die im Vorjahr zurückgestellten Kinder müssen neu ani meldet werden.

Zur Anmeldung bitte Geburtsurkunde bzw. Stammbuch n bringen.

Bericht über die Sitzung des Stadtrates von

26 . 11.1987

Zur letzten Ratssitzung im Jahr 1987 trat der Stadtrat am Da nerstag, 26.11.1987 zusammen. Die Tagesordnung der öffeot chen Sitzung umfaßte insgesamt 10 Punkte und wurde in 21 ständiger Sitzungsdauer abgehandelt. Es ergingen ua. folge de Entscheidungen:

Hanshaltsrechnnng 1986 beschlossen und Entlastungen ertd Nach Abruf des Tagesordnungspunktes zur Entscheidung^ die Jahresrechnung der Stadt und des Hospitalfonds für 19! sowie die Entlastungserteilung übertrug Bürgermeister I] Possel-Dölken den Vorsitz dem an Lebensjahren ältesten Rat mitglied Gustav Hannappel (SPD), da der Bürgermeister so« die Beigeordneten wegen Interessenkollission von der nachfi genden Beratung und Beschlußfassung auszuschließen wäre

Gustav Hannappel erteilte daraufhin dem Vorsitzenden d Rechnungsprüfungsausschusses, Ratsmitglied Andreas Kfic (CDU), das Wort Dieser gab dem Rat zur Kenntnis, daß d Rechnungsprüfungsausschuß in zwei Sitzungen die Ordnung gemäße Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte fi das Jahr 1986 überprüfte

Die Prüfung habe sich schwerpunktmäßig erstreckt auf die B reiche Forst, Altstadtsanierung, Sportanlagen, Wartungsw träge Bewirtschaftungskosten für die Stadthalle und das A tenheim sowie Vermögens- und Schuldenverwaltung. Das E gebnis sei - so die Feststellung des Rechnungsprüfungsau Schußvorsitzenden daß weder in formeller noch in maUrUli Hinsicht Anlaß zu Beanstandungen bestand. Der Ausschuß h be lediglich einige Anregungen an die Verwaltung ausgespr chen, die sich unter anderem bezogen auf die Berücksichtigul ortgsansässiger Unternehmen bei Auftragsvergaben, Überpr fung der Wartungsvertrage für technische Anlagen im Hinblic auf die Wirtschaftlichkeit, Offenlegung der Abrechnung unterlagen für die Bewirtschaftung der Stadthalle u.ä.

In seinen abschließenden Ausführungen stellte Ratsmit^K König für die Stadt fest, daß deren wirtschaftliche Verhältnis! geordnet sind und eine solide Finanzierung gewährleistet is Als Beleg hierfür wurde angeführt, daß die Stadt Mootabst trotz ihrer vielfältigen Investitionsmaßnahmen seit dem Jabi 1979 einen Schuldenabbau um 360.000,- DM erreicht habe Di Ergebnis der durchgeführten Überprüfungen habe den Red nungsprüfungsausschuß - dieser setzt sich aus Mitgliedern! ler im Rat vertretenen Fraktionen zusammen - veranlaßt, da Stadtrat einstimmig die Beschlußfassung über die Jahresrec nung 1986 sowie zur Entlastungserteilung des Bürgermeista und der Beigeordneten zu empfehlen.

Nach kurzer Diskussion zu eini ge n der Prüfungsbemerkungt erfolgte die Abstimmung über die Jahresrechnung 1986 so» die Entlast ungserteilun gen. Ratsmitglied Hannappel stell' hierzu die Einstimmigkeit im Rat fest, sprach anschließend n mens des Rates an die Verwaltung Dank für die gute und « trauensvolleZuammenarbeit aus und gabdanach wiedenun® Vorsitz an Bürgermeister Dr. Possel-Dölken zur Fortruhrui der Sitzung ab.