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Nr. 49/87
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Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur -Bauamt- nd-Adenauer-Platz 8, Zimmer 203, 5430 Montabaur, riltlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher jlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) t, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der stbei der Behörde ein gegangen ist.
(itabaur, 24.11.87
iel)Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
Abetufungsanordnung kbMstück der Landesstraße (L) Nr. 327 in der Gemarkung Vabaur zu einer Gemeinde-(Stadt)-Straße. fcnmd der geschaffenen zusätzlichen verkehrsmäßigen Ver- pngdee Stadtkerns mit der Bundesstraße Nr. 49 im Bereich per Straße /Pappelallee hat das in der Gemarkung Monta- b befindliche IbUstück der L 327 nicht mehr die Verkehrsbe- j einer Landesstraße. sMstück der L 327 wird daher gemäß § 3 Ziff. 2 in Verbin- kgmit § 38 Abs. 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland- minder Fassung vom 01.08.1977 (GVBL S. 273), zuletzt ge- t durch Landesgesetz vom 27.10.1986 (GVBL S. 277) mit M des 31.12.1987 zu einer Gemeinde-(Stadt)-Straße abge-
[lAbstufungsstrecke beginnt bei
dmotenabschnitt 6612 009 - Ecke Kolpingstraße / Dsters- tfsße / Koblenzer Straße und endet bei notenabschnitt 6512 074 - Koblenzer Straße bis in Höhe Mt Westerwaldkaserne
pLänge der Abstufungsstrecke beträgt 1,142 km. Die abzu- Me Strecke ist aus der auf Seite 7 abgedruckten Skizze erblich.
'btsbehelfsbelehrung:
^ie Abstufung kann innerhalb eines Monats nach dieser Mmachung Widerspruch erhoben werden. Der Wider- ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - * lä ®t- Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 203, 5430 Monta- J^hdftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftli- i Widerspruches ist die Widerspruchsfrist
(Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei der Behörde ein gegangen ist.
Montabaur, 24.11.87
(Siegel) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
Abstufungsanordnung
für die Kreisstraße (K) Nr. 126 in der Gemarkung Elgendorf und Eschelbach zu einer Gern ein de-(Stadt)-Straße.
Aufgrund der geplanten Verbindungsstraße zwischen der L 313 (Montabaur-Eschelbach) und der L 312 (Horressen-Elgendorf) haben die in den Gemarkungen Eigendorf und Eschelbach befindlichen Tfeilstücke der K126 nicht mehr die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße.
Die K 126 wird daher gemäß § 3 Ziff. 2 in Verbindung mit $ 38 Abs. 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.77 (GVBL S. 273), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 27.10.1986 (GVBL S. 277) mit Ablauf des 31.12.1987 zu einer Gemeinde-(Stadt)-Straße abgestuft.
Es handelt sich bei der K126 um das die Stadtteile Eigendorf und Eschelbach verbindende Straßenstück.
Die Abstufungsstrecke beginnt bei
Netzknotenabschnitt 5512 017 • Einmündung K 126 in L 312 und endet bei
Netzknotenabschnitt 5512 022 - Ortslage Eschelbach, Einmündung in die L 313.
Die Länge der abzustufenden Strecke beträgt 1,437 km Die abzustufende Strecke ist aus der auf Seite 7 abgedruckten Skizze ersichtlich.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Abstufung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt- Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 203, 5430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei der Behörde ein gegangen ist.
Montabaur, 24.11.87
(Siegel) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
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