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Nr. 48/87

LjNachentrichtung möglich.Die Landesversicherungsan- flLVA) Rheinland-Walz in Speyer weist erneut darauf hin, jter Umständen nur dann die Wartezeit noch rechtzeitig , ^ Vollendung des 65. Lebensjahres erfüllt werden kann, jjoch im Jahne 1987 mit der freiwilligen Beitragszahlung ® 0 wird. Eine spätere Wartezeiterfüllung hätte einen i Rentenbeginn zur Folge

. Berechtigten des Geburtsjahrganges 1922 können be-

fSerechtigte des Geburtsjahrganges 1923, denen noch 11 i ein Jahr an der Wartezeit von 60 Monaten

Pt,

berechtigte des Geburtsjahrganges 1924, denen noch Ldestens zwei Jahre fehlen,

-Berechtigte des Geburtsjahrganges 1925, denen noch 1 lestens drei Jahre fehlen, chtigte des Geburtsjahrganges 1926, denen noch jdestens vier Jahre fehlen.

iRentenverluste zu vermeiden, empfiehlt die LVA diesem uenkreis, sich bei einer der Auskunf ts- und Beratungsstel- einem Versichertenältesten der LVA, den Versiche- Bämtem der Kreis- oder Stadtverwaltungen oder den geinde- oder Verbandsgemeindeverwaltungen beraten zu

jütung:

itad 9 genieindeverwaltung Montabaur, Sachbearbeiter rrSchnipp, Rathaus-Altbau, ILStock, Zimmer 21, Tblefon: 102/126.156, möglichst nach vorheriger 'Ibrminvereinba-

über hinaus bietet die Bimdesversicherungsanstalt für An- ällte, Berlin, sowie die Landesversicherungsanstalt gland-Pfalz, Speyer, einen weitergehenden Beratungsser- j durch Einsatz einer mobilen Datenübermittlungsstation, ger Datenübermittlungsstation können bei Ihrer Vor- 9 unmittelbar Informationen abgerufen werden.

(Abruf ist jedoch nur dann möglich, wenn Ihr Versicherungs- ifskonto »geklärt« ist.

ienSie bisher noch keinen »Versicherungsverlauf« von Ih- versicherungsträger erhalten haben, so ist davon . daß eine Kontenklärung noch nicht erfolgt ist. Den gauf Kontenklärung stellen Sie bitte bei der Verbandsge- iverwaltung- Versicherungsamt- Der zuständige Sachbe- üiter ist Ihnen bei der Antragstellung und der Beschaffung Inder Nachweise behilflich.

ierte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und deren herungdkonto geklärt ist, erhalten unmittelbar bei ihrer spräche eine Rentenberechnung.

k Sie selbst nicht vorsprechen können, können die Aus- ) auch an einen Bevollmächtigten erteilt werden. Aus iiden des Datenschutzes ist in diesem Fall jedoch dieVorlage iVollmacht unbedingt erforderlich.

(gilt auch für Ehegatten!

pdesversicherungsanstatt für Angestellte:

ijedem 1 . Montag im Monat, von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

113.30 Uhr -16.00 Uhr.

kdesvei sicherungsanstalt Rheinland-Pfalz:

^ Regel an jedem 1 . Dienstag im Monat, von 08.00 Uhr bis WUhrund von 13.30 Uhr -16.00 Uhr. Wandsgemeindeverwaltung Montabaur - Versicherungs-

1:

>>tags freitags von 08.00 -12.30 Uhr, dienstags zusätzlich 116,00 -18.00 Uhr.

idie Nachmittagssprechstunden wollen Sie bitte einen Tfer- 1 vereinbaren. (TfeL Verbandsgemeindeverwaltung Monta- M2602/126.164).

Beratungen werden im Rathaus-Altbau, II. Stock, Zimmer

fdurchgeführt.

Nebenverdienste sind anzuzeigen

eitslose, die vom Arbeitsamt Arbeitslosengeld oder Ar- .^uhilfe erhalten, müssen nicht nur jede Arbeitsaufnah- r®dera auch jeden Nebenverdienst unverzüglich melden. ["5 Mt das Arbeitsamt Montabaur noch einmal hingewie- Wwverdienste seien durchaus gestattet und werden nur J?, gewisser Grenzen auf das Arbeitslosengeld oder die Jwlosenhilfe angerechnet. Auf eine Anzeige des Nebenver- f 9 - so das Arbeitsamt, kann jedoch in keinem Falle ver- t werden.

Das Arbeitsamt Montabaur verdeutlichte die Problematik an einem Einzelfall. Die betreffende Arbeitslose war schon lange arbeitslos und erhielt im Monat rund 900,- DM Arbeitslosen- hilfde. Bei einer Überprüfung der bestehenden Arbeitsverhält­nissein der Firma K. stellten die Bediensteten des Arbeitsamtes fest, daß die Arbeitslose dort stundenweise beschäftigt war und im Monat ca. 390,- DM netto erhielt. Das Arbeitsamt errechne- te daraufhin, daß insgesamt 1.200,- DM Arbeitslosenhilfe zu Unrecht gez ahlt worden waren und forderte diese Gelder von der Arbeitslosen zurück. Die Arbeitslose war der irrigen Ansicht, Nebenverdienste unter 400,- DM müßten dem Arbeitsamt nicht an gezeigt werden. Bei einer Überprüfung der Firma J. wurde dann weiter festgestellt, daß die Arbeitslose auch dort stundenweise arbeitete und im Monat bis zu 400,- DM verdien­te. Durch ihr Fehlverhalten ist dem Arbeitsamt ein Gesamt­schaden von über 6.000,- DM entstanden, für den die Arbeitslo­se nunmehr aufkommen muß.

Daß dies in Wahrheit kein Einzelfall ist, beweisen die neuesten Zahlen des Arbeitsamtes Montabaur. In den ersten neun Mona­ten dieses Jahres wurden in mehreren Betrieben des Westerwald-Kreises und des Rhein-Lahn-Kreises insgesamt 3.110 Arbeitsverhältnisse überprüft. Dabei wurde in 163 Fällen ein Leistungsmißbrauch festgestellt. Genau 4,92 Prozent aller überprüften Personen haben zu Unrecht Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe erhalten. Damit entsprachen diese Feststel­lungen dem Bundesdurchschnitt von 1986 (4,83 Prozent).

aufgegriffenen Fällen konnten bislang 93 abge- aden. Hier'

Von den 163

schlossen werden. Hierbei wurde eine Schadenssumme von 60.200,- DM festgestellt. Das Arbeitsamt trug durch seine Er­mittlungen aber auch dazu bei, daß Schäden anderer Behörden, wie zum Beispiel der Finanzämter oder der Krankenkassen auf

I eckt wurden (nicht gezahlte Lohnsteuer, nicht entrichtete renkassenbeitrage, zu Unrecht bezogenes Krankengeld).

Vereine und Verbände berichten

Winterfiitterung für Vögel - Ja oder Nein?

In den kommenden Wochen wird für die Winterfütterung wieder sehr viel Geld aufgewendet. Doch lindert die Winterfütterung wirklich die Not der Vögel? Für viele nicht bedrohte Vogelarten ist es sicherlich bequem, wenn sieim Winternicht auf Nahrungs­suche gehen müssen, sondern immer »einen gedeckten Tisch« varfinden. Die Vögel, die wir am Futterplatz durch den Winter bringen, gibt es noch überall in großer Zahl und zwar nicht als Folge unserer Fütterung. Gewiß sollen mm nicht alle Futter­häuschen den Winter über verschwinden. Wir sollten vielmehr prüfen wie und wann wir füttern. Regelmäßig füttern sollte man nur bei Eis und Schnee. In der Vorwinterzeit kann man die Vögel bereits an den Futterplatz gewöhnen, indem man von Zeit zu Zeit ein wenig Futter ausstreut. Als Futter genügen Sonnenblu- menkeme und Hanfsamen für das Häuschen und für den Boden Haferflocken. Gerne angenommen wird auch eine Mischung aus Rindertalg, Weizenkleie und Sonnenblumenkernen, die man in Kokusnußschalen oder Blumentöpfchen abfüllt, erkalten läßt und im Astwerk auf hängt. Das Futterhaus soll möglichst auf ei­nem freien Platz stehen, um die Vögel vor Raubzeug zu schüt­zen. Findet man am Futterplatz tote Vögel, muß die Fütterung eingestellt, und die Futterstelle gründlich desinfiziert werden. Was spricht nun für und was gegen die Winterfütterung?