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Montabaur

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4) Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§22 Abs.

1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ifct unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schrifthch unter Bezeich- dung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

16. Nov. 1987 Ortsgemeinde Horbach

(S.) Noll, Ortsbürgermeister

Hübingen

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen vom 10.11.1987

Forstwirtschaftspläne 1988 beschlossen In zwei gesonderten Tagesordnungspunkten standen in öffentli­cher Sitzung am 10.11.1987 Entscheidungen über den Hauungs- und Kulturplan 1988 sowie über den 1. Nachtrag zum Forstwirtschaftsplan 1988 an. Beide Pläne wurden vom Ortsge- ifaeinderat jeweüs einstimmig genehmigt.

Der Hauungs- und Kulturplan sieht entsprechend den Voraus­berechnungen der Forstverwaltung

Gesamteinnnahmen von. 93.037,- DM

und Gesamtausgaben von.. 92.966,- DM

üor.

Es wird mithin davon ausgegangen, daß kein nennenswerter Überschuß im Forst Wirtschaftsjahr 1988 erwirtschaftet wer­den kann.

Üer Holzeinschlag wurde auf insgesamt 290 fm festgesetzt und beinhaltet den Einschlag von

260 fm Buche, 15 fm Fichte und 15 fm Kiefer.

Inhalt des 1. Nachtrages zum Forstwirtschaftsplan 1988 ist die Mittelbereitstellung für das Grubbern von Buchenbeständen zur Förderung der natürlichen Verjüngung. Darüber hinaus soll zum Schutz gegen Wildschäden ein Gatter angebracht werden. Der Gesamtkostenaufwand für diese Maßnahme wurde mit i000 DM ermittelt und soll aus dem laufenden Forstetat 1988 finanziert werden.

Haushaltsrechnung 1986 beschlossen und Entlastung erteilt Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde im Oktober 1987 in den Räumen der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur die ordnungsgemäße Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte für das Jahr 1986 überprüft hatte - diese Prüfung führte zu keinen Beanstandungen - stand nun in der Sitzung am 10.11.1987 die Beschlußfassung über die Jahresrechnung 1986 an.

Unter Ausschluß des Bürgermeisters sowie der Ortsbeigeordne­ten erklärte der Rat seine Zustimmungzu der von der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur erstellten Jahresrechnung 1986. Darüber hinaus wurde beschlossen, dem Ortsbürgermei­ster, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und dem Bei­geordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1986 die Entlastung zu erteilen.

Weitere Entscheidungen

Im Verlaufe der öffentlichen Sitzung traf der Rat jeweils ein­stimmig noch folgende Entscheidungen:

a) Der Auftrag zur Ausführung von Begrünungsmaßnah- i men im Neubaugebiet »Ober dem Dorf« wurde erteilt

b) Die Weihnachtsaktion für Senioren soll gleich wie im vergangenen Jahr durchgeführt werden.

c) Die Gemeinde wird künftig - ab 1988 - der Freiw. Feuer­wehr Hübingen einen jährlichen Zuschuß von 150 DM gewähren.

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Horbach

Spvgg. Horbach

Am Wochenende finden folgende Spiele statt:

Sjamstag, den 21.11.1987 AH Horbach- AH Elbingen um 15.30 Ühr

Sonntag, den 22.11.1987 Horbach II Hundsangen II um 12.30 Uhr

Horbach I - Ital. Ransbach I um 14.30 Uhr.

EISBACHGEMEINDEN

Girod

öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan »Auf der Nörr« der Ortsgemeinde Girod

hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BanGl Der vom Ortsgemeinderat Girod am 2.4.1987 als Satzung schlossene Bebauungsplan »Auf der Nörr« wurde der Kreis waltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB an g a 76 l Die Kreisverwaltung hat am 29.10.1987 (Az. 6A/60,610-13) klärt, daß der Bebauungsplan Rechtsvorschriften nicht letzt.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsj meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenau, Platz 8, Zimmer 219,5430 Montabaur, während den Dienststi den (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.3I 12.46 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30-12.1 Uhr und 13.30 -18.30 Uhr) von jedermann eingesehen wenlt] J edermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzv. c Bebauungsplan änderung/-erweiterung Auskunft verlangend Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in I Es wird darauf hin gewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Al] 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvi Schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb ein Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber c Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn s nicht innerhalb von sieben J ahren seit dieser Bekanntmaehui gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. 1 Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Fo Schriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, i! darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Ab BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungspij eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprücj wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verla gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensn« teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs d durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädig schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhi von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in < Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetn sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemOM zug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen d Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach 4 öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich lmtj Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzur begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung! tend gemacht worden ist.

Hinweis:

Das Bebauungsplanverfahren wurde durchgeführt für' Grundstücke in den Gemarkungsteilen »Auf der Nörr« und »In der Klingelwiese«.

Gebietsteile des Bereiches »Auf der Nörr« sind in das zurü noch laufende Novellierungsverfahren des Flächennutzunj planes einbezogen. Daher wird zunächst der im Flächenn| zungsplan enthaltene Bebauungsteil im Bereich »In den gelwiese« in Kraft gesetzt. Der Planbereich ist aus der na hend abgedruckten Skizze ersichtlich.

5431 Girod, 10. November 1987

Ortsgemeinde Girod Hannappel, Ortsbürgerms