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Nr. 47/87
ubaur
, städtische Burghalle, Einsteinstr. 1, Mayen. Treff- ^^gelsänghalle Heiligenroth um 16.00 Uhr.
Boden
ASV »Deutsche Eiche« 1927 e.V. Boden Achtung! Geänderte Anfangszeiten!
Asweise am Freitag, 20.11.1987 um 21.00 Uhr ringt die „juligamannschaft der Kampfgemeinschaft Boden/Rü- Kj gegen Rheinlandeiche Büdesheim, i^andesligamann schaft ringt am Samstag, 21.11.87 um IpUhr gegen den SV Ruschberg.
lüitiven erwarten kommenden Freitag die volle Unterstützter Fans.
3 können ruhig etwas früher kommen. Bier ist ausrei- t’dvorhanden.
Heiligenroth
Herbstkonzert des Mandolinenorchesters Isamstag, dem 28.11.1987 veranstaltet der Mandolinenver- JHeiligenroth sein traditionelles Herbstkonzert.
Ijlitmrkende werden der Gesangverein Oberhaid mit sei- (Solisten Axel Schnug, der Frauenchor Heiligenroth sowie f Mandolinenorchester für einen abwechslungsreichen :gen, zu dem alle Musikfreunde recht herzlich eingela-
|iind.
Freiwillige Feuerwehr Heiligenroth r diesjährigen Jahreshauptversammlung am Samstag, 121.11.87 um 20.00 Uhr im G asthaus Neuroth, laden wir alle Bieder unserer Wehr hiermit herzlich ein.
SV Heiligenroth e.V.
Vorschau
g, 21.11.1987
lOUhr F-Jugend, JSG Heiligenroth A/M - Eisbachtal II. g, 22.11.1987
Duhr Heiligenroth II - Otzingen II 10Uhr Niederahr II - Heiligenroth I
[Tischtennis g, 21.11.1987
tl Uhr Jungenstaffel B 1, Steinefrenz - Heiligenroth.
Ruppach-Goldhausen
Ski-Club Ruppach-Goldhausen e.V.
[veranstalten einen Ski-Basar am Sonntag, dem 22. Nov. 87 cserem Vereinslokal Ruhbergschänke in Ruppach- lhausen.
srsportartikel aller Art, also auch Schlittschuhe etc kön- lam Samstag, dem 21. Nov. 87, in der Zeit von 16.00 -18.00 Jauch von Nichtmitgliedern dort abgegeben werden.
[Verkauf findet am Sonntag in der Zeit von 10.00 -17.00 Uhr [t Zur Stärkung bieten wir Brötchen, Kaffee und Kuchen an leden Service unseres Vereinslokals. Als besondere Attrak- Iführen wir um 16.00 Uhr eine Tbmbola mit schönen Preisen
Neuhäusel
Elternsprechtag in der Augst-Schule Neuhäusel
I Samstag, dem 28. November 1987, findet in der Augst |~e Neuhäusel der erste Elternsprechtag für das Schuljahj W statt und zwar in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr. Die El [werden gebeten, dieses Angebot eines Gespräches mit der r^leitera und Fachlehrem zu nutzen, um sich genauer übe: ^»tungsstand und die Arbeitshaltung ihrer Kinder zu in
Schulleiter
Schutzhütte - Diebstahl
In der Nacht vom 07.11. auf den 08.11.1987 ist an der Schutzhütte Neuhäusel ein Kupferkessel entwendet worden. Sachdienliche Hinweise nach dem Täter oder nach dem Verbleib des entwendeten Gegenstandes werden an die Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel erbeten. Die Hinweise werden auf Wunsch vertraulich behandelt.
Hummrich, Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung
des Zweckverbandes »Abwasserverband Bad Ems« für das Haushaltsjahr 1987 vom 11.11.1987 Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Landesgesetzes über Zweckverbände und andere Formen der kommunalen Zusammenarbeit (Zweckverbandsgesetz) vom 22.12.1982 (GVBL S. 156 - BS 2020-20) in Verbindung mit den §§ 95 ff. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBL S. 419 - BS 2020-1) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 02.11.1987 hiermit bekanntgegeben wird;
§ 1 Der Haushaltsplan wird für das Haushaltsjahr 1987 im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf. 2.667.800,00 DM
in der Ausgabe auf. 2.657.800,00 DM
festgesetzt.
§ 2 unverändert § 3 unverändert
§ 4 Das Verhältnis der Verbandsumlage wird ab 1.1.1987 auf der Basis des Wasserverbrauches neu festgesetzt. Sie beträgt nach § 11 (2) der Verbandsordnung und Beschluß der Vertreterversammlung vom 15.07.1987
für die Verbandsgemeinde Bad Ems. 82,54 %
für die Verbandsgemeinde Montabaur. 17,46 %.
Die gesamten Ausgaben des Verwaltungshaushaltes werden nach den obengenannten Sätzen auf die Verbandsge- meinden Bad Ems und Montabaur umgelegt.
Bad Ems, den 11.11.1987
Zweckverband »Abwasserverband Bad Ems«
Diel, Verbandsvorsteher
Genehmigung der Bezirksregierung Aufgrund der §§ 6 und 7 Abs. 1 des Zweckverbandsgesetzes (ZwVG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in Verbindung mit den §§ 24 Abs. 2 und 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung(GemO) teilen wir Ihnen mit, daß wir nicht beabsichtigen, gegen die Festsetzungen der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes »Abwasserverband Bad Ems« für das Haushaltsjahr 1987 in der Fassung des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 21.09.1987 und die Ansätze des dazu gehörenden 1. Nachtragshaushaltsplanes Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben.
5400 Koblenz, den 02.11.1987
Bezirksregienmg Koblenz im Aufträge: Voigt
Hinweis:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, daß nach § 24 Abs. 6 Satz 2 der Gemeindeordnung eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 Gemeindeordnung) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 der Gemeindeordnung)
unbeachtlich ist, wenn die nicht innerhalb eines J ahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der TätSachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
öffentliche Auslegung:
Der Haushaltsplan hegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 23.11.1987 bis einschließlich 30.11.1987 öffentlich aus
a) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems, Z imm er 30,
b) im Rathaus der Verbandsgemeinde Montabaur, Z imm er 38.
5427 Bad Ems, 11.11.1987
Verbandsgemeindeverwaltung Diel, Bürgermeister
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