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tfbaur.

Weitere Entscheidungen des Rates jte ren vom Rat in öffentlicher Sitzung getroffenen tiduDgen zählten:

31 Vjjigung einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe 10 000,- DM. Diese Ausgabe stand im Zusammen- »mit ausgeführten Entwässerungsarbeiten oberhalb laugebietes »In den Gärten« und diente der Verhin- - _ von Überschwemmungen. Die Maßnahme um-

|( ßte konkret die Anlage eines Grabens in Verlängerung **" Waldrandgrabens durch den Wiesenweg »Auf dem 'eschen«, der zum Ifeil verrohrt wurde Darüber hinaus 'ullte der Einlauf schacht im Welschneudorfer Weg ver­äußert werden.

, (baumschnitt in der Gemarkung in Auftrag gegeben lat erteilte durch einstimmigen Beschluß den Auftrag, zur jbwngdesObstbaumschnittes in der Gemarkung. Die Ar- osollen ün Winterhalbjahr ausgeführt werden. Der von der «nde aufzubringende Kostenanteil beträgt 20 %. Der Na- irk Nassau hat eine Kostenbeteiligung von 80% zugesagt.

Stahlhofen >

Umlegungsausschuß Öffentliche Bekanntmachung

Ljegungsplan für das Umlegungsgebiet »Im oberen Wie- |und,s 2. Abschnitt der Ortsgemeinde Stahlhofen ist am f 1987 unanfechtbar geworden.

er Unanfechtbarkeit sind ausgeschlossen: kNr. 17 und 36 bezüglich der Höhe der Geldleistungen 3 § 71 Bundesbaugesetz (BBauG) Ld.F. der Bekanntma- ivom 18. August 1976 (BGBL I S. 2266) wird die Unan- jbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Ir Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am Tl.1987 in Kraft. Mit diesem Täg wird gemäß § 7 2 BBauG der eigeRechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgese- [ neuen Rechtszustand ersetzt.

ikanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der4 n Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke

lerichtigung des Grundbuches und des Liegenschaf tskata- Iwird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

IbLNr. 10 des Beschreibenden Tfeiles zum Umlegungsplan Iiociunals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeich- kgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der pfechtbarkeit gemäß § 71 BBauG bzw. BauGB fällig wer- pder Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Lei- rapflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch Jusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarun- proffen hat.

Itebehelf s belehr ung:

i Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats »Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­rist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6,5430 (abaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Bude Stahlhofen schriftlich oder zur Niederschrift einzule-

pderspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider- fl 1 n °ch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten teamt eingegangen ist. iabaur, den 08. Oktober 1987 l'Wretende Vorsitzende |ialegungsausschusses Pl) Hachnberg, Oberverm.Rat.

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen vom 02.10.1987

. Forstwirtschaftspläne beschlossen peisem des derzeit kommissarisch mit der Leitung des Pwers Gelbachtal betrauten Forstinspektors z.A. Balk, ptuedete der Ortsgemeinderat den für das Forstwirt- 1 3 Jahr 1988 auf gestellten Hauungs- und Kulturplan. Nach Itekn!^ 11 < ^ urc ^ den Revierbeamten im Hinblick auf ge- I: || nahmen sowie damit im Zus ammenhang stehende f i- f e Auswirkungen erklärte der Rat seine einstimmige Zu- gzum vorliegenden Forstwirtschaftsplan.

Seite 39

Nr. 42/87

Nach den Berechnungen der Forstverwaltung werden Gesamt­einnahmen von 110.700,-- DM und Gesamtausgaben von 105.386,- DM veranschlagt. Es wird mithin davon ausgegan­gen, daß im Forstwirtschaftsjahr 1988 ein Überschuß von ca. 6.300,- DM erwirtschaftet werden kann.

Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 966 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf:

30 fm Eiche 260 fm Buche 420 fm Fichte 255 fm Kiefer.

Eine weitere, die Bewirtschaftung des Gemeindewaldes betref­fende Entscheidung, bezog sich auf den Erlaß des 2. Nach­tragsplanes zum Wirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 1987. Auch diesem Planwerk stimmte der Ortsgemeinderat ein­stimmigzu. Dementsprechend sind für Düngemaßnahmen Mit­telbereit stellun gen von ca 2.100,- DM vorgesehen, die durch ei­nen Landeszuschuß von 1.400,- DM sowie einen von der Ge­meinde aufzubringenden Eigenanteil von 700,- DM gedeckt werden.

Die Düngemaßnahme beinhaltet die Ausbringung eines Kom­pensationsdüngers in einem Buchen- imd FichtenbestandL Die Ausbringung erfolgt per Hubschrauber imd garantiert nach Mitteilung der Forstverwaltung eine gleichmäßige Verteilung des Düngemittels ohne Schädigung des Bestandes.

Investitionsplanung der Gemeinde bleibt unverändert In Vorbereitung für die Haushaltsplanung 1988 wurde vom Ortsgemeinderat die Aussage erbeten, in welcher Form das über einen Planungszeitraum von 5 Jahren erstellte Investitions­programm aktualisiert werden sollte

In diesem Investitionsprogramm werden in zeitlicher Reihenfol­ge gestaffelt, die Maßnahmen aufgeführt, die voraussichtlich von der Gemeinde mit größerem finanziellen Aufwand ausge­führt werden sollen. Durch einstimmigen Beschluß kam der Rat überein, das dem Haushaltsplan 1987 als Anlage beigefügte In­vestitionsprogramm in unveränderter Form zu übernehmen. Le­diglich die für das Jahr 1987 geplanten jedoch nicht fertigge­stellten Maßnahmen sollen den Katalog für das Jahr 1988 er­gänzen.

Weitere Entscheidungen des Rates Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden noch folgende Be­schlüsse gefaßt:

a) Zuschußbewilligung für die Mitfinanzierung des Schul­landheimaufenthaltes der Grundschule Horbach (Klasse 4a)

Genehmigung von Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Renovierung des Kirmesplatzes Auftragserteilung zur Renovierung des Gemeindehauses (Neuanstrich des Sitzungsraumes, des Firnes imd des Ttappenhaues)

b)

d)

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Daubach

Deutsches Rotes Kreuz, Ortsv. Daubach Blutspendetermin

Am Montag, dem 19. Oktober 1987 findet von 17.00 Uhr bis 20.30 Uhr in der Grundschule Horbach unser nächster Blut­spendetermin statt.

Hierzu laden wir alle Mitbürger ab dem vollendeten 18. Lebens­jahr recht herzlich ein.

Auf zum Herbst-Steratreffen nach Merenberg Am kommenden Sonntag, dem 18. Oktober ist das Herbst- Stern treffen des Westerwald-Vereins in Merenberg (B 49 in Rich­tung Weilburg).

Der Westerwald-Verein Daubach fährt mit Privat-Pkws hin. Ei­ne 11 km weite Wanderung startet um 9.30 Uhr am Parkplatz Hubertusklause in Mengerskirchen, eine 5 km weite Wanderung zur gleichen Zeit an der Sporthalle in Merenberg. Zu Mittag gibt es einen Eintopf und am Nachmittagein buntes Progr amin. Mit­fahrgelegenheit ab Daubach vermittelt Eberhard Gaebler, TfeL 5541.

Stahlhofen

FSV Gelbachtaler Sportfreunde Sonntag, 18.10.87 Spiel gegen Siershahn. Spielbeginn 15.00 Uhr in Siershahn

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