Montabaur
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gesondert und unabhängig von der vorstehenden Reihenfolge erhoben werden, sobald die jeweilige Maßnahme, deren Aufwand gedeckt werden soll, abgeschlossen ist.
Diesen Zeitpunkt stellt die Gemeinde fest.
§8
Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen
(1) Die öffentlichen, zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze, die öffentlichen, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete (z. B. Fußwege, Wohn woge), Sammelstraßen und Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn die Gemeinde an den erforderlichen Grundstücken Eigentum erworben hat und die Erschließungsanlagen die nachstehenden Merkmale aufweisen:
1. Eine Pflasterung, eine Asphalt-, Iber-, Beton- oder ähnliche Decke neuzeitlicher Bauart
2. Straßenentwässerung und Beleuchtung sowie
3. Anschluß an eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straße
(2) Gehwege und Radwege sind endgültig hergestellt, wenn sie eine Abgrenzung gegen die Fahrbahn und gegeneinander sowie eine Befestigung mit Platten, Pflaster, Asphaltbelag oder eine ähnliche Decke neuzeitlicher Bauart aufweisen, soweit die Gemeinde nicht beschließt, daß bei einfachen Wohnwagen und Siedlungsstraßen auf die Anlegungerhöhter Gehwege verzichtet wird und diese in einfacher Form angelegt werden.
(3) Grünanlagen sind endgültig hergestellt; wenn die dafür vorgesehenen Flächen als Grünflächen oder gärtnerisch angelegt sind.
ImmiBsionsschutzanlagen
Art, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetz werden durch ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt.
§9
Beitragsbescheid
(1) Der Beitrag, der auf den einzelnen Beitragsschuldner ent-, fällt, wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt.
(2) Der Beitragsbescheid enthält
1. den Namen des Beitragsschuldners,
2. die Bezeichnung des Grundstücks,
3. den zu zahlenden Betrag unter Mitteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes (§ 2), des Gemeindeanteils (§ 4) und der Berechnungsgrundlagen (§§ 6 und 6),
4. die Festsetzung des Zahlungstermins,
6. die Eröffnung, daßder Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht und 6. eine Rechtsbehelfsbelehrung.
(3) Der Beitragsbescheid soll ferner den Beitragsschuldner darauf hinweisen, daß er bei der Gemeindeverwaltung Stundung, Ratenzahlung oder Verrentung beantragen kann. Ein solcher Antrag soll die Gründe anführen, aus denen die Zahlung des Beitrages zum festgesetzten Zahlungstermin für den Beitragsschuldner eine unbillige Härte wäre.
§10
Vorausleistungen
(1) Im Fall des § 133 Abs. 3 BauGB können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden.
(2) Für den Bescheid über die Vorausleistungen gilt § 9 sinngemäß.
§H
Ablösung des Erschließungsbeitrages Der Betrageiner Ablösung nach § 133 Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Beitrages. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.
§12
Inkrafttreten / Außerkrafttreten Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. Juli 1987 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 15. Juli 1983 außer Kraft.
Hübingen, den 10. Oktober 1987 (S.) Hoffmann, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rhemi»„,i - GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), BS 20 20-1, wird » gen des hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteres» « ni, 1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzuaa
Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) 8
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres u ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter L nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung)] den können, gegenüber der VeTbandsgemeindever Konrad-Adenauer-Platz, 6430 Montabaur, geltend worden ist.
13. Oktober 1987 Ortsgemeinde Hü
(S.) Hoffmann, Ortsbürgermeister
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Westerwaldverein Buchfinkenland Herbstfest
Aller Anfang ist bekanntlich schwer. Sicher gilt dies aud das erstmals vom Zweigverein Buchfinkenland im Wet _ verein veranstaltete Herbstfest. Wenn viele Buchfinken * der Einladung in die Grillhütte nach Gackenbach am 8 18.10. folgen, wird dieser Anfang vielleicht doch nicht s.. Für Speise und Ttank jedenfalls ist ab 11.00 Uhr gesorgt, i für die Kinder sind einige Überraschungen geplant, bürger sind herzlich willkommen.
Deutsches Rotes Kreuz, Ortsv. Daubach Blutspendetennin Am Montag, dem 19. Oktober 1987, findet von 17.00 bisi Uhr in der Grundschule Horbach unser Blutspend ' statt.
Hierzu laden wir alle Mitbürger ab dem vollendeten 18. L jahr recht herzlich ein.
JU-Gemeindeverband Montabaur Am Donnerstag, 29. Oktober 1987 um 19.30 Uhr findet in Gaststätte »Nostalgie« in der Elisabethenstr. in Montal konstituierende Sitzung des Gemeindeverbandes Monts statt.
Da noch einige Schwerpunkte für 1987 festgelegt werdenj sen, würden wir uns freuen, recht viele Mitglieder beg ‘ können.
Gackenbach
10. Konzert der »Reichwein«-Chöre Deutsche Volkslieder und Folklore aus aller Welt. Unter diesem Motto steht das 10. Konzert der Reichwein-C das am
Samstag, dem 24. Oktober 1987, ab 20.00 Uhr im Buchfinkenzentrum an der Grundschule io bach/Horbach stattfindet.
Tfeilnehmen und ihr Können unter Beweis stellen werden® dem Frauenchor Elz die Männergesangvereine Alte Gackenbach, Holzappel, Hübingen, Hundsangen, Nieder Niederhadamar und Staffel.
Der MGV »Cäcilia« Gackenbach, als diesjähriger Auj des Konzertes, lädt Sie hierzu herzlich ein und freut sichf ren Besuch.
Horbach
Spvgg. Horbach
Am Wochenende finden folgende Spiele statt: Samstag, 17. Okt. 1987 AH Steinefrenz - AH Horbach u®
Sonntag, 18. Okt. 1987 Horbach II-Montabaur II um 13 M | Görgeshausen - Horbach um 15.00 Uhr.

