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Nr. 40/87
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Am 25. September 1987 verstarb im Alter von 93 Jahren
Herr Georg Kochern
Herr Kochern war ca. 30 Jahre aktives Feuerwehrmit- qlied und von 1938 bis 1954 Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Montabaur.
Besondere Verdienste erwarb sich Georg Kochern in den Nachkriegsjahren, da er maßgeblich an der Organisation zum Wiederaufbau des Brandschutzes in seiner Heimatstadt beteiligt war.
Verantwortungsbewußtsein und uneigennützige Einsatzbereitschaft für die Allgemeinheit zeichneten Georg Kochern aus.
In Anerkennung seiner Verdienste wurde er im Jahre 1956 zum Ehrenwehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Montabaur ernannt.
Rat und Verwaltung der Stadt Montabaur danken dem Verstorbenen für die geleisteten Dienste und werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie.
Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
5430 Montabaur, 29.09.1987
Bürgerversammlung in Montabaur
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öffentliche Bekanntmachung
§§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Inland-Pfalz (GemO) jährlich einzuberufende Bürgerver- plung der Stadt Montabaur findet am
Donnerstag, 15. Oktober 1987 um 19.30 Uhr lausMons Tabor statt.
its ab 18.00 Uhr können dort Pläne und Zeichnungen kom-
aler Vorhaben eingesehen werden.
aordnung:
Bericht des Bürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem Jereich der Stadt und der Verbandsgemeinde Erstellung der Planstudie zum Umbau bzw. der Erweiterung des Hallen- und Freibades Aussprache und Anfragen
ler Bürgerversammlung nehmen als Gesprächspartner Ver- ' r des Stadtrates teil.
?r und Einwohner sind herzlich zur Te ilnahm e ein gel all Montabaur, 28.9.1987
Für die Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
[ficht über die Sitzung des Stadtrates vom 24 . 09.1987
® s amt 12 Punkte umfaßt die Tagesordnung der öffentlichen ■wung am Donnerstag, 24.9.1987. Beratungs- und Be- ^P-genstand der ersten vier im öffentlichen Tfeil der Sit- ’ zu “handelnden Punkte waren jeweils Änderungen zu Be- m gsplänen. Dazu ergingen folgende Entscheidungen:
E e jj>ng des Bebauungsplanes »Auf dem oberen Wassergra-
^altung hatte den Vorschlag eingebracht, den bereitsim ‘981 in Kraft getretenen Bebauungsplan zu aktualisie-
f -dem seither in der Verkehrsplanung stattgefundenen ~“' m g3prozeß Rechnung zu tragen (insbesondere Redu- 8 der Breiten von Erschüeßungsstraßen).
Bevor der Vorschlag der Verwaltung zur Abstimmung gelangte, befaßte sich der Rat mit einem Antrag von Ratsmitghed Lorenz (FWG), der zum Inhalt hatte, einen Tfeilbereich des genannten Bebauungsplanes für einen Tfeilbereich des genannten Bebauungsplanes für eine Doppel- oder Reihenhausbebauungzuzul aasen. Der Antragsteller begründete seinen Antrag mit der Auffassung, daß sich auch bei den B auinteressenten ein Wandel hinsichtlich deren Bedürfnisse vollzogen habe Die sich anschließende Diskussion ergab, daß man dem unterbreiteten Vorschlag durchaus aufgeschlossen gegenüber stand, jedoch dieses Baugebiet hierfür als nicht geeignet ansah. Gleichzeitig mit der mehrheitlich ausgesprochenen Ablehnung dieses Antrages wurde zum Ausdruck gebracht, daß man die Auf greifung dieses Vorschlages bei Realisierung der Bauleitplanungim Bereich des Sportplatzes an der Koblenzer Straße befürworte. Mehrheitlich angenommen wurde die Anregung des I. Beigeordneten Dr. Hütte (CDU), die Änderungsbeschlüsse zum Bebauungsplan »Auf dem oberen Wassergraben III« in der Weise zu ergänzen, daß die Planänderung auch die Erstellung eines Bepflanzungsplanes mit umfaßt, d.h es sollen Vorgaben zur zulässigen Bepflanzung nach Art und Größenordnung gemacht werden.
Abschließend ergingen zu diesem Tagesordnungspunkt jeweils einstimmig folgende Entscheidungen:
1. Der Bebauungsplan wird im wesentlichen in folgenden P unk ten geändert:
1.1 Das Plangebiet erhält im südöstlichen Tfeil eine weitere verkehrsmäßige Anbindung an die Rhönstraße.
1.2 Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt durch eine sog. Ringerschließung; auf eine getrennte Ausweisung von Fahrbahn und Bürgersteig wird verzichtet. Es entfallen auch die im ursprünglichen Bebauungsplan aus- gewiesenen Wende- und Parkmöglichkeiten.
1.3 Der Bürgersteig entlang der Rhönstraße wird auf deren westliche Seite verlegt.
1.4 Der Bürgersteig südlich der Eifelstraße entfällt.
1.6 Das Plangebiet wird um den Kreuzungsbereich Rhönstraße/Eifelstraße erweitert
1.6 Die öffentliche Grünfläche im südöstlichen und südlichen Planbereich wird reduziert.
1.7 Das Maß der baulichen Nutzung (Grund- und Geechoß- flächenzahl) wird verändert.
1.8 Die Verkehrsflächenbreiten werden auf ein Mindestmaß reduziert
2. Als weitere zur Fortführung dieses Änderungsverfahrens erforderliche Entscheidungen ergingen der Zustimmungsbeschluß sowie die Beschlüsse über die Durchführung der Bürgerbeteiligung und die Einleitung des Beteiligungsverfahrens der TYäger öffentlicher Belange
Änderung des Bebauungsplanes »Feldchen« im Stadtteil Horressen
Gemäß einstimmigem Ratsbeschluß soll der Bebauungsplan »Feldchen« dergestalt geändert werden, daß die überbaubare Grundstücksfläche im östlichen Tfeil der Flurstücke 1591/2 (bis- herl691), 1590/2 (bisher 1690), 1689/2 (bisher 1589), 1588/6 (teilweise; bisher 1588/2) erweitert werden.
Dieser Änderungsbeschluß entspricht einer Empfehlung des Umlegungsausschusses sowie der Fachausschüsse Da sich die beschlossene Änderung insgesamt auf die Grundzüge der Planung nicht auswirkt, soll ein vereinfachtes Änderungsverfahren durchgeführt werden.
Änderung des Bebauungsplanes »Obere Köppelstraße« im Stadtteil Eigendorf
Ebenfalls einstimmigerging der Änderungsbeschluß zum vorg. Bebauungsplan entprechend dem die Flurstücke Nr. 38-42 aus der Bebauung heraugenommen werden und für diese stattdes- sen eine Festsetzung als Kleingärten erfolgt. Auch dieses Änderungsverfahren soll, da es die Grundzüge der Planung nicht berührt - als vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden.
Änderung des Bebauungsplanes »Schul- und Sportzentrum« Breiten Raum nahmen die kontrovers geführten Diskussionen zur vorgeschlagenen Änderung des Bebauungsplanes »Schul- und Sportzentrum«, der insbesondere die Verlegung eines Wendehammers zum Inhalt hatte, ein.

