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Seite 19
§30
Gebühren
ürdie Benutzung des Friedhofs und seiner Einrichtungen sind Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhof sgebührensat- „ng zu entrichten.
§31
Ordnungswidrigkeiten rdnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Friedhof entgegen den Vorschriften des § 5 betritt, sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Weisungen des Friedhofspersonals nicht befolgt (§ 6 Abs. 1 und 2), gegen die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 Satz 1 verstößt, gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof ausübt, ohne daß er die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 erfüllt, eine Untersagung nach § 7 Abs. 2 nicht beachtet oder gegen § 7 Abs. 4 bis 9 verstößt,
die in § 10 vorgeschriebenen Maße für Särge ohne Einwilligung der Friedhofsverwaltung überschreitet, Umbettungen ohne vorherige Zustimmung der Friedhof sverwaltung vornimmt (§ 12), bei der Gestaltung einer Grabstätte gegen die Vorschriften des § 18 Abs. 4 verstößt,
Grabeinfassungen entgegen der Bestimmung des § 20 setzt,
als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder Gewerbetreibender Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung errichtet, verändert oder entfernt (§ 21),
Grabmale oder sonstige baulichen Anlagen nicht ordnungsgemäß fundamentiert (§ 22) oder sonstige bauliche Anlagen errichtet oder verändert, ohne die Voraussetzungen des § 21 Abs. 7 zu erfüllen, die Verkehrssicherungspflicht (§ 23) nicht beachtet, vor Ablauf der Ruhezeit oder Nutzungszeit Grabmale ohne Einwilligung der Friedhofsverwaltung entfernt (§
24 Abs. 1),
Grabstätten nicht anlegt, pflegt oder dauernd instandhält (§ 25 Abs. 1 u. 4), die Grabzwischenwege nicht von Unkraut freihält oder unzulässige Veränderungen an den Grabzwischenwegen od. sonstigen gärtnerischen Anlagen vornimmt (§ 26 Abs. 6),
Grabstätten entgegen § 26 Abs. 1 bepflanzt, eine Grabstätte vernachlässigt (§ 27), die Leichenhalle entgegen § 28 Abs. 1 u. 3. betritt.
)ie in Abs. 1 genannten Ordnungswidrigkeiten können gern. § 4 Abs. 5 GemO mit einem Bußgeld bis zu 2.000,- DM geahndet terden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG vom .1.1975 BGBl. I S. 80) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.
§32
)iese Satzung tritt am läge nach ihrer Veröffentlichung in Iraft. Gleichzeitig treten die Friedhofssatzung vom 25. Nov. 976 und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vor- (chriften außer Kraft, itahlhofen, 6. Aug. 1987
ttsgemeinde Stahlhofen (S.) Pehl Ortsbürgermeister Imweis:
iem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 2020-1, wird auf fol-
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Abs.1 von ei-
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t sind,Bundes hingewiesen:
im Gemeindehaus statt.
IjSffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines verwaltungsrechtlichen Vertrages zwischen der Verbandsgemeinde Montabaur und den ihr zugehörigen Ortsgemeinden, über den Aufwendungsersatz bei Inanspruchnahme des Bauamtes der Verbandsgemeindeverwaltung für technische Sonderleistungen
2. Bekanntgabe des Berichts über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde in den Jahren 1983 -1986
3. Genehmigung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1986
4. Kenntnisnahme von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1986
5. Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung des Investitionsprogrammes (Planungszeitraum bis einschließlich 1991)
6. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Erteilung des Auftrages zur Herstellung von Jalousien für den Glockenturm der Friedhofshalle
2. Verschiedenes
5431 Untershausen, 14.8.1987
Müller, Ortsbürgermeister
9
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ine Verletzung der Bestimmungen über die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und
die Einberufung und die Tägesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) st unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach der ffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung erTätsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön- ieu, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, lonrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht »orden ist.
frtsgemeinde Stahlhofen S.) Pehl, Ortsbürgermeister
Untershausen
öffentliche Bekanntmachung
& nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Untershausen findet am
Donnerstag, 27. August 1987 um 20.00 Uhr
Nr. 34/87
Gelbachtaler
MjG.V. »Concordia« Stahlhofen/FSV
freunde
Wie in jedem Jahr veranstalten wir am 22.8. und 23.8.1987 unser traditionelles Sommerfest auf dem Festplatz im »Flachsbruch«. Wir beginnen am Samstag, 22.8. ab 18.00 Uhr mit dem Dämmerschoppen mit musikalischer Untermalung.
Sonntag:
Frühschoppen ab 10.00 Uhr.
Ab 12.00 Uhr Mittagessen. Als Menü reichen wir Kasseler, Sauerkraut und Pürree.
Nachmittags Kinderbelustigung mit Spielen, bei denen kleine Preise verteilt werden.
Selbstverständlich werden an beiden Tagen auch Steaks, Bratwürstchen, Pommesfrites sowie Lachs- und Käsebrötchen an geboten. Erstmals wird ab mittags Kaffee und Kuchen bereitgehalten. Wir laden zu unserem Fest ganz herzlich die Dorfbevölkerung sowie Gäste aus nah und fern ein.
Chorgemeinschaft Daubach-Stahlhofen Die erste Chorprobe nach der Sommerpause findet am Freitag, 28. August 1987, 20.16 Uhr in der Gastwirtschaft Ferdinand in Stahlhofen statt.
Es wird um pünktliches Erscheinen gebeten.
Holler
Fortuna Holler, Abt. Alte Herren Samstag, 22.8.87 Spiel zu Hause gegen die Altherrenmannschaft aus Oberelbert.
Anstoß 16.30 Uhr.
Stahlhofen
F.S.V. Gelbachtaler Sportfreunde e.V.
Unsere I. Mannschaft nimmt in Eschelbach am Verbandsgemeindeturnier teil. Folgende Spiele finden statt:
1. Spiel am 20.8.87 um 20.00 Uhr gegen Simmem,
2. Spiel am 21.8.87 um 20.00 Uhr gegen Heiligenroth.
Alle Spiele finden in Eschelbach statt.
Pokalspiel:
Am Mittwoch, dem 26.8.87 findet das Pokalspiel gegen Eschel- v -!ch statt. Anstoß 19.00 Uhr in Stahlhofen.

