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Seite 19

§30

Gebühren

ürdie Benutzung des Friedhofs und seiner Einrichtungen sind Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhof sgebührensat- ng zu entrichten.

§31

Ordnungswidrigkeiten rdnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Friedhof entgegen den Vorschriften des § 5 betritt, sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes ent­sprechend verhält oder die Weisungen des Friedhofsper­sonals nicht befolgt (§ 6 Abs. 1 und 2), gegen die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 Satz 1 verstößt, gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof ausübt, ohne daß er die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 erfüllt, eine Untersagung nach § 7 Abs. 2 nicht beachtet oder gegen § 7 Abs. 4 bis 9 verstößt,

die in § 10 vorgeschriebenen Maße für Särge ohne Ein­willigung der Friedhofsverwaltung überschreitet, Umbettungen ohne vorherige Zustimmung der Fried­hof sverwaltung vornimmt (§ 12), bei der Gestaltung einer Grabstätte gegen die Vorschrif­ten des § 18 Abs. 4 verstößt,

Grabeinfassungen entgegen der Bestimmung des § 20 setzt,

als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder Gewerbetreibender Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung er­richtet, verändert oder entfernt (§ 21),

Grabmale oder sonstige baulichen Anlagen nicht ord­nungsgemäß fundamentiert (§ 22) oder sonstige bauli­che Anlagen errichtet oder verändert, ohne die Voraus­setzungen des § 21 Abs. 7 zu erfüllen, die Verkehrssicherungspflicht (§ 23) nicht beachtet, vor Ablauf der Ruhezeit oder Nutzungszeit Grabmale ohne Einwilligung der Friedhofsverwaltung entfernt (§

24 Abs. 1),

Grabstätten nicht anlegt, pflegt oder dauernd instand­hält (§ 25 Abs. 1 u. 4), die Grabzwischenwege nicht von Unkraut freihält oder unzulässige Veränderungen an den Grabzwischenwegen od. sonstigen gärtnerischen Anlagen vornimmt (§ 26 Abs. 6),

Grabstätten entgegen § 26 Abs. 1 bepflanzt, eine Grabstätte vernachlässigt (§ 27), die Leichenhalle entgegen § 28 Abs. 1 u. 3. betritt.

)ie in Abs. 1 genannten Ordnungswidrigkeiten können gern. § 4 Abs. 5 GemO mit einem Bußgeld bis zu 2.000,- DM geahndet terden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG vom .1.1975 BGBl. I S. 80) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.

§32

)iese Satzung tritt am läge nach ihrer Veröffentlichung in Iraft. Gleichzeitig treten die Friedhofssatzung vom 25. Nov. 976 und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vor- (chriften außer Kraft, itahlhofen, 6. Aug. 1987

ttsgemeinde Stahlhofen (S.) Pehl Ortsbürgermeister Imweis:

iem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 2020-1, wird auf fol-

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Abs.1 von ei-

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t sind,Bundes hingewiesen:

im Gemeindehaus statt.

IjSffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines verwaltungsrechtlichen Vertrages zwischen der Ver­bandsgemeinde Montabaur und den ihr zugehörigen Ortsgemeinden, über den Aufwendungsersatz bei Inan­spruchnahme des Bauamtes der Verbandsgemeindever­waltung für technische Sonderleistungen

2. Bekanntgabe des Berichts über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde in den Jahren 1983 -1986

3. Genehmigung von überplanmäßigen und außerplanmä­ßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1986

4. Kenntnisnahme von überplanmäßigen und außerplan­mäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1986

5. Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung des Investitionsprogrammes (Planungszeitraum bis ein­schließlich 1991)

6. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Erteilung des Auftrages zur Herstellung von Jalousien für den Glockenturm der Friedhofshalle

2. Verschiedenes

5431 Untershausen, 14.8.1987

Müller, Ortsbürgermeister

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ine Verletzung der Bestimmungen über die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

die Einberufung und die Tägesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) st unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach der ffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung erTätsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön- ieu, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, lonrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht »orden ist.

frtsgemeinde Stahlhofen S.) Pehl, Ortsbürgermeister

Untershausen

öffentliche Bekanntmachung

& nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Untershausen fin­det am

Donnerstag, 27. August 1987 um 20.00 Uhr

Nr. 34/87

Gelbachtaler

MjG.V. »Concordia« Stahlhofen/FSV

freunde

Wie in jedem Jahr veranstalten wir am 22.8. und 23.8.1987 unser traditionelles Sommerfest auf dem Festplatz im »Flachsbruch«. Wir beginnen am Samstag, 22.8. ab 18.00 Uhr mit dem Dämmer­schoppen mit musikalischer Untermalung.

Sonntag:

Frühschoppen ab 10.00 Uhr.

Ab 12.00 Uhr Mittagessen. Als Menü reichen wir Kasseler, Sau­erkraut und Pürree.

Nachmittags Kinderbelustigung mit Spielen, bei denen kleine Preise verteilt werden.

Selbstverständlich werden an beiden Tagen auch Steaks, Brat­würstchen, Pommesfrites sowie Lachs- und Käsebrötchen an ge­boten. Erstmals wird ab mittags Kaffee und Kuchen bereitge­halten. Wir laden zu unserem Fest ganz herzlich die Dorfbevöl­kerung sowie Gäste aus nah und fern ein.

Chorgemeinschaft Daubach-Stahlhofen Die erste Chorprobe nach der Sommerpause findet am Freitag, 28. August 1987, 20.16 Uhr in der Gastwirtschaft Ferdinand in Stahlhofen statt.

Es wird um pünktliches Erscheinen gebeten.

Holler

Fortuna Holler, Abt. Alte Herren Samstag, 22.8.87 Spiel zu Hause gegen die Altherrenmann­schaft aus Oberelbert.

Anstoß 16.30 Uhr.

Stahlhofen

F.S.V. Gelbachtaler Sportfreunde e.V.

Unsere I. Mannschaft nimmt in Eschelbach am Verbandsge­meindeturnier teil. Folgende Spiele finden statt:

1. Spiel am 20.8.87 um 20.00 Uhr gegen Simmem,

2. Spiel am 21.8.87 um 20.00 Uhr gegen Heiligenroth.

Alle Spiele finden in Eschelbach statt.

Pokalspiel:

Am Mittwoch, dem 26.8.87 findet das Pokalspiel gegen Eschel- v -!ch statt. Anstoß 19.00 Uhr in Stahlhofen.