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Nr. 33/87

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[jchußrichtlinien f tir Studienfahrten sowie neue Regelung bei kbullandheimaufenthalten beschlossen ^stimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat Richtlinien jgr die Gewährung von Zuschüssen zu Studienfahrten. Dem (sprechend sollen künftig Studienfahrten von Schulen bzw. Lilklassen mit einer Mmdestdauer von 4 lägen bzw. Hochst- iuervon2lTägen mit 3,- DM prolägundlfeilnehmer gefördert rfden. Zur Angleichung an die bereits in anderen Gemeinden [stehenden Regelungen wurde darüber hinaus beschlossen, ^Zuschuß für die Schüler der Ortsgemeinde Niederelbert, die ISchullandheimaufenthalten ihrer Schule teilnehmen, auf 7,-- Ijlpro läg vmd Tfeilnehmer festzusetzen.

Welsch neudorf | Ablagerung von Bauschutt und Erdaushub am Sportplatzgelände

lir weisen hiermit nachdrücklich darauf hin, daß im Bereich js Sportplatzes Welschneudorf, jegliche Ablagerung von Bau- thutt und sonstigen Abfällen generell untersagt ist. Zuwider- odlungen werden mit empfindlichen Geldbußen geahndet, (fir bitten die Bevölkerung um Beachtung.

(euer, I. Beigeordneter

Glockenguß der neuen Friedhofsglocke nFreitag, demll. September 1987 ab 12.00 Uhr wird die neue (locke für unsere Friedhofskapelle gegossen. Hierzu lädt uns (Glockengießerei Hans August Mark, in Brockscheid in der (fei recht herzlich ein.

lollte die Bevölkerung Interesse haben an diesem Guß mit dem (olzbefeuerten Ofen teilzunehmen, so bitten wir um Meldung sider Gemeindeverwaltung oder bei Märia Lehmler und Her- i Fetz.

(eUeicht kann man dieses mit einem kleinen Ausflug verbin- >n. Bei genügend Anmeldungen werden wir einen Bus bestel­lter, I. Beigeordneter

Möhnenverein Welschneudorf (Hackgang)

laser nächter Hackgang ist am Dienstag, dem 18. August 7. Wir treffen uns um 14.30 Uhr am Kindergarten. Um voll- liges Erscheinen wird gebeten.

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Oberelbert

Wanderung am 16.8.1987

n Dillkreis bei Herborn , ca. 12 km. Abfahrt: 9.00 Uhr Dorf- llatz. Rucksackverpflegung. Wanderführer: Anusch Schnee, faste sind wie immer herzlich willkommen.

SV Obereiert, Abt. Alte Herren lSamstag, 16.8.1987,16.00 Uhr Spiel in Oberelbert gegen die |ltherrenmannschaft Meudt.

Welschneudorf

Freiwillige Feuerwehr Welschneudorf nSonntag, dem 16.8. treffen wir uns wieüblich zur Feuerwehr- ung, um 10.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus. Um vollzähli- ä Erscheinen wird gebeten.

Freiwillige Feuerwehr Welschneudorf Waldfest am 22. und 23.8.1987 ,.s Freiwillige Feuerwehr Welschneudorf veranstaltet am 22. N 23.8.1987 in der Nähe des Kinderspielplatzes ein Waldfest, ßbeiden lägen ist für Essen, TVinken und gute Unterhaltung jstens gesorgt.

(m Sonntagnachmittag wird Kaffee und Kuchen verkauft. Alle (äste aus nah und fern sind zu diesem erstmaügen Waldfest «ht herzlich eingeladen.

Verloren

Während der Dorfvereins-Fußballspiele anläßlich der Sportwo- [j>edes Sportvereins Welschneudorf im Mai 1987 ist eineläsche ' Sportschuhen verlorengegangen. Wir bitten alle Akteure mal nachzuschauen, ob die Sportschuhe versehentlich mit Mi Hause genommen wurden.

Wir bitten den evtl. Finder, sich bei Herrn Achim Best, Welsch­neudorf, Tfel. 02602/414, zu melden.

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Daubach

Urlaub des Ortsbürgermeisters

Ortsbürgeriheistr Poggemann befindet sich vom 11. -22.8.1987 in Urlaub. Die Vertretung übernimmt der I. Ortbeigeordnete Raimund Hahn, Kißbergstraße 1.

In dringenden Fällen wird gebeten, unmittelbar mit der Ver­bandsgemeindeverwaltung in Montabaur Verbindung aufzu­nehmen.

Poggemann, Ortsbürgermeister

Stahlhofen

Öffentliche Bekanntmachung Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen vom 06. Aug. 1987

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.04.1987 auf­grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (Ge- mO) v. 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) sowie der §§ 16,18 Abs. 3,32 und 33 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 05. Mai 1986 (GVB1. S. 103) und des § 30 der Satzung über das Friedhofs-und Bestattungswesen vom 06. Aug. 1987 sowie des § 2 des Vertrages zwischen den Ortsgemeinden Stahlhofen und Daubach über die gemeinsame Unterhaltung des Friedho­fes vom 08.08.1986 folgende Satzung beschlossen, die nach Her­stellung des Einvernehmens mit der Ortsgemeinde Daubach vom 22. Juli 1987 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§ 1 Gebührenpflicht

(1) Für die Benutzung des Friedhofs der Ortsgemeinden Stahl­hofen und Daubach und seiner Einrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.

(2) Zur Zahlung der Gebühren ist insbesondere verpflichtet:

1. wer den Friedhof, seine Einrichtungen oder damit ver­bundene Leistungen in Anspruch nimmt oder ihre Be­nutzung beantragt,

2. wer nach privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Vorschriften die Kosten der Bestattung und der damit verbundenen Leistung zu tragen hat.

(3) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

(4) Die Gebühren werden fälligmit der Bekanntgabe des Gebüh­renbescheides.

§ 2 Höhe der Gebühren I. BestattungsgebUhren

I. Erdbeisetzungen 1. Erdbeisetzungen

1.1 in Reihengrabstätten

1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebens­jahr . 144,-- DM

1.1.2 Verstorbene nach Vollendung

des 5.Lebensjahres . 360,- DM

1.2 in Wahlgrabstätten

1.2.1 Verstorbene nach Vollendung des

5. Lebensjahres. 360,- DM

1.3 Umen-Beisetzungen

1.3.1 in Reihen- od. Wahlgrabstätten . 50,- DM

1.3.2 in Reihen- od. Wahlgrabstätten, in denen

bereits Erdbestattete ruhen. 60,- DM

1.4 Erdbeisetzungen von Tbt- und Fehlgeburten

1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen

Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist, od. personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichti­ge Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten

beigesetzt werden . 60,- DM

II. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen 1. Ausbettung von Leichen

Das Au 9 graben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbli­che Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Ko­sten sind von dem Gebührenpflichtigen als Auslagen zu erstat­te, soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unter­nehmen sind.