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Montabaur

Seite 14

Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führte der I. Beige­ordnete der Verbandsgemeinde Montabaur Reusch, da der Orts­bürgermeister sowie eine Vielzahl der Ratsmitglieder wegen Sonderinteressen an den für dieses Verfahren erforderlichen Entscheidungen nicht mitwirken können

Einleitend informierte der Beauftragte Reusch über Inhalt und Zweck der überarbeiteten Planung. Dabei merkte er an, daß das Verfahren nunmehr bereits seit 6 Jahren andauere, sich aber im­mer noch die Notwendigkeit ergebe, einzelne Dinge neu zu durchdenken und zu überarbeiten, um sowohl den Belangen der Bürger als auch dem öffentlichen Wohl gerecht zu werden.

Die neuesten Änderungen haben folgendes zum Inhalt:

1. In den Bebauungsplan wird die von einem Fachbüro erstell­te Straßenplanung in den Grundzügen übernommen und entsprechend zeichnerisch dargestellt.

2. In die Tbxtfestsetzungen zum Bebauungsplan wird das Er­gebnis der schalltechnischen Untersuchungen und die An­spruchsberechtigung auf Lärmschutzmaßnahmen für Grundstücke an der L 327 aufgenommen.

3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird um die Flurstücke Nr. 14 bis 16 nordöstlich der Ortslage erweitert.

4. Die Flurstücke 210/1 und 212/2 am »Äußeren Weg« sind we­gen der Ibpographie nur unter einem unvertretbar hohen technischen und finanziellen Aufwand möglich. Die Grundstücke werden daher als private Grünfläche ausge­wiesen.

6. Der Grünordnungsplan wird den Änderungen angepaßt.

In weiteren Ausführungen verwies der Beauftragte Reusch dar­auf, daß die gepflasterte Zone erweitert und nun auch der Orts­eingangsbereich aus Richtung Oberelbert hierin einbezogen wird. Dadurch soll erreicht werden, daß der Verkehr erheblich langsamer durch den Ort fließe und sich somit die Sicherheit für die Einwohner erhöhe. Es werde dabei nicht verkannt, daß dies zu einer höheren Lärmbelästigung führen könne. Den Belangen der Anlieger werde jedoch insoweit entsprochen, als das Land die Kosten für die Schallschutzmaßnahmen übernehme. Als weitere »Verkehrsbremse« soll im oberen Bereich des Dorfes eine Verkehrsinsel entstehen (bislang war lediglich eine Verkehrsin­sel im Bereich vor dem Rathaus eingeplant).

Planungsinhalt sei darüber hinaus, den Bachlauf aus Richtung Oberelbert aufzunehmen und offen weiterzuführen. Ggf. solle versucht werden, mit diesem Wasser die vorgesehenen Brunnen an der Ecke Äußerer Weg/ Hauptsraße und am Rathaus zu spei­sen.

Die Erweiterung des Bebauungsplanes im Bereich »Wiesen un­ter dem Dorf« diene der Sicherung des Standortes für den ge­planten Hauptsammler. Hinsichtlich der vorhandenen Bausub­stanz ziele der Bebauungsplan auf den Erhalt der bestehenden Fachwerkhäuser ab.

Nachdem der Beauftragte mit seinen erläuternden Ausführun­gen geendet hatte, nahmen als nicht befangene Ratsmitglieder Wulf-Ulrich Woeller für die Fraktion Ewald Hübinger und Willi bode für die Fraktion Hubert Hübinger zum Verfahrensstand Stellung. Ratsmitglied Woeller verwies eingangs seiner Erklä­rungen darauf, daß es das Hauptziel beider Fraktionen sei, die Verkehrsverhältnisse zu verbessern. Besorgnis äußerten die Sprecher beider Fraktionen hinsichtlich des sich abzeichnenden Konfliktes zwischen der Steigerung der Verkehrssicherheit und der durch die geplante Pflasterung zu erwartenden erhöhten Ge­räuschkulisse.

Ratsmitglied Bode merkte hierzu an, daß ursrünglich eine Pfla­sterung befürwortet wurde. Neueste Erkenntisse hinsichtlich der zu erwartenden Lärmbelästigungen hätten jedoch zu einem Umdenken geführt und man schlage vor, Pflasterungen nur noch im Bereich des Rathauses vorzusehen.

Im übrigen sollten durch optische Fahrbahnverengungen u.ä. entsprechende »Bremsen« geschaffen werden. Begrüßt wurde die Anlage der bereits geplanten Inseln. Zugleich erging die An­regung, weitere Inseln bzw. »'Richter« in Absprache mit dem Straßenbauamt zu planen.

In ihren weiteren Ausführungen nahmen die Sprecher beider Fraktionen Stellungzu Detailpunkten der Planung, so z.B. zu ei­nem möglichen Verzicht auf den Einbau von Fahrbahnrandstei­nen, die Notwendigkeit zur Planerweiterung im Bereich »Unter dem Dorf«, die unterschiedlich festgelegte Geschoßflächenzahl, den möglichen Gefahrenpunkt am Anwesen Berg (wegen der als unzureichend angesehenen Bürgersteigbreite von 0,80 m) und anderes.

Zu diesen Aussagen nahm -bevor die formalen Entscheidungei

ausgesprochen wurden- nochmals der Beauftragte Reusch Stel lung.

Dabei wurde u.a. auf folgendes hingewiesen:

Zu demmöglichen Gefahrenpunkt am Anwesen Berg wurde dar auf verwiesen, daß diese Frage bereits Gegenstand von Erörte rangen mit dem Straßenbauamt war. Man habe fest gestellt, dal Irden, eine Verbreiterung der Fahrbahn zum Bachübergang hin au< 9 tehe statischen Gründen nicht möglich sei. Das Straßenbauamt ha aZus

bevorgeschlagen, den Fußweg durch die Grünanlage zu führen

um dadurch eine wirksame Sicherung des Fußweges zu errei chen. Hinsichtlich der dadurch entstehenden Mehrkosten habi das Straßenbauamt die Bereitschaft zur Mitfinanzierung sig nalisiert. Trotz alle dem - so der Beauftragte Reusch - wolle er in Verhandlungen nochmals andere sich anbietende Möglichkei ten der Verbreiterung zur Sprache bringen.

Zur Erweiterung des Bebauungsplanes im Bereich »Wiesen Un ter dem Dorf« erging der Hinweis, daß die Ableitungder Abwäs ser nur über die neu geplante Rasse möglich sei. Diese Planung die erst in diesem Frühjahr erstellt wurde, habe der Werksaus schuß gebilligt. Die Planerweiterang im genannten Bereich se erforderlich, um die öffentlich-rechtlichen Belange zu sichern,

Zu den Anregungen (Einbau durchgehender Rinnen anstatt voi Hochbordanlagen und Einrichtung weiterer Inseln zur Hem mung des Verkehrsflusses) erklärte der Beauftragte, er werdi sich diesen Vorschlägen annehmen und überprüfen lassen, wi< weit sich diese realisieren lassen.

Die geänderte Festsetzung der Geschoßflächenzahl erfolge im Interesse der Anlieger, da die Grundstücke alsdann im Bereich der sehr engen Bebauung baulich besser ausgenutzt werden könnten.

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Wegen der zur geplanten Pflasterung angemeldeten Bedenken wurde festgestellt, daß eine höhere Lärmbelästigung nicht iigg Abrede gestellt werden könne. Ob diese Mehrbelastung hin*' nehmbar sei oder nicht ,sei eine Bewertungsfrage. Nach seinei Auffassung - so der Beauftragte Reusch - könnte und sollte da: bisherige Konzept weiter vertreten werden. Untersuchungen be­stätigten, daß durch die vorgesehenen Maßnahmen das Tfempi gedrosselt und die Verkehrssicherheit erhöht werde. Ein Ver zieht auf die Pflasterung bedinge vermutlich den Wegfall der Voraussetzungen für eine Kostenübemahme zur Durchführung Ihlige von Lärmschutzmaßnahme durch das Land, da die ermittelten Grenzwerte im Falle einer Pflasterung nur geringfügig über schritten würden.

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Ergänzend zu den bereits aufgeführten Planänderungen be schloß der Beauftragte nach Anhörung der nicht befangenen Ratsmitglieder die Zustimmungzu dem in der Sitzung vorgeleg ten Bebauungsplanentwurf einschl. der Tbxtfestsetzungen so­wie zu dem im Entwurf vorgelegten Grünordnungsplan. Zusatz lieh wurde noch die erneute Offenlage - diese beginnt am 10.8. beschlossen.

Über weitere in der Sitzung des Rats am 21.7.1987 ergangene Entscheidungen wird in der nächsten Ausgabe des Wochenblat­tes berichtet.

Entscheidung Uber GrUnordnungsplanungen zurückgestellt Gemäß Tagesordnung stand die Entscheidung über Grünord­nungspläne für den Rathausvorplatz bzw. die geplante Grünan­lage im Bereich Ecke Hauptstraße/Äußerer Weg an. Nach Kenntnisnahme einer von einem Landschaftsarchitekten erar­beiteten Planung erklärte der Rat, er wünsche vor einer ab­schließenden Entscheidung die Erarbeitung von Altern ativplä- nen. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, deren Erarbeitung bei zwei Architekturbüros in Auftrag zu geben.

Zu der Frage, in welcher Art die Bepflanzung in der Bergstraße ausgeführt werden soll, erging eine einstimmige Ratsaussage, wonach hierzu eine Besprechung und Abstimmung mit den An­liegern erfolgen soll.

Planungsauftrag fUr Bachregulierung erteilt Den Mitgliedern des Rates wurde zur Kenntnis gegeben, daß es aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist, vor Aus­führung einer Maßnahme zur Regulierung des Bachlaufes un Bereich »Tilgeshof« und innerhalb der Ortslage eine Genehmi­gung einzuholen. Diese wiederum erfordert die Erstellung einer Planung durch ein Fachbüro.

Der Rat beschloß einstimmig, eine entsprechende Planung® Auftrag zu geben. Mit der Verbandsgemeinde Montabaur soll über eine Kostenbeteiligung für diese Maßnahme verhandelt werden.

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