Einzelbild herunterladen

Montabaur

Seite 6

t

v.

I <V

'&

Bei unbebauten Grundstücken auswärts wohnender Eigentü­mer besteht die Verpflichtung, eine geeignete Person mit der Reinigung zu beauftragen.

Wir haben die zuständige Ortspolizeibehörde der Verbandsge­meinde gebeten, in Zukunft verstärkt Kontrollen durchzufüh- ren und Verstöße gegen unsere Satzung entsprechend zu ahn­den.

Es wird um Verständnis für beide Hinweise gebeten, obwohl das Gesagte nur für einen geringen Tfeil unserer Bevölkerung not­wendig war.

In diesem Zusammenhang muß auch allen Personen ein Lob ausgesprochen werden, die sich der Pflichten eines Bürgers der Gemeinde bewußt sind und durch die Erfüllung ihrer Pflicht ei­nen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung unseres Ortsbildes lei­sten.

H ier gilt mein besonderer D ank denen, die sich bemühen, die vor einem J ahr im Rahmen der Ortsdurchgrünung erfolgten An- pflanzunge zu pflegen und zu erhalten.

Eulberg, Ortsbürgermeister

9

was -utawt «wo

Heiligenroth

Ferienspiele in Heiligenroth

An alle 6-12jährigen Kinder aus Heiligenroth!

Auch 1987 findet wieder eine Ferienspielaktion fUr Euch, liebe Kinder, statt. In diesem Jahr an einem Tag, da wir nicht genü­gend Helfer haben, um die Ferienspiele wie in vergangenen Jah­ren an drei Tagen durchzufilhren.

Kommt alle am Samstag, dem 15.8.1987. Thema der Ferienspie­le: Märchen.

Anmeldeschluß: Sonntag, 9.8.1987 bei Bernd Müller, Bergstr. 12, 5431 Heiligenroth, Tel. 18147.

Eitelborn

Wappenfahnen sind inzwischen eingetroffen!

Die bestellten Fahnen mit dem Ortswappen sind inzwischen ein­getroffen.

Sie werden am Samstag, dem 8. August 1987 in der Zeit von 10.00 -12.00 Uhr im Gemeindehaus, Sitzungssaal ausgegeben. Preis:

Fahne. 46,-DM

Banner. 60,- DM

In diesem Betrag ist die Mehrwertsteuer enthalten.

Jeder, der seine Fahne bestellt hat, möchte sie bitte während der genannten Zeit, möglichst gegen Barzahlung -da der Betrag vorgelegt werden mußte- im Gemeindesitzungssaal in Empfang nehmen.

Es wurden noch ein paar Fahnen bzw. Banner mehr geliefert, so daß einige, die seinerzeit ihre Anmeldung nicht abgegeben hat­ten, noch ihre Fahne käuflich erwerben können.

Sollte die weitere Nachf rage wider Erwarten groß sein, so bin ich gerne bereit, eine Nachbestellung (jedoch ab mindestens 60 Stück) zu veranlassen.

Kadenbach

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet am

Freitag, 14. August 1987 um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.

Tagesordnung

I. öffentliche Sitzung:'

1. Genehmigungder Niederschrift über die Sitzungdes Rates vom 16.06.1987 (öffentlicher Tfeil)

2. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1986/Kenntnisnahme von überplanmäßi­gen und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushalts­jahr 1986

3. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1986 und die Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1986

4. Beratung und Beschlußfassung über

a) den Bau einer neuen Unterkunft für die Freiw. Feuerwehr Kadenbach,

b) den Bau von Gemeinderäumen, insbesondere Bürger­meisteramt mit Nebenräumen im Obergeschoß der Feuer­wehrunterkunft

6. Beratung über den Ausbau der Gartenstraße

6. Beratung über den Ausbau des Kirmesplatzes

7. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1 . GenehmigungderNiederschriftüberdieSitzungdesRates

vom 16.06.1987 (nichtöffentlicher Thil)

2. Grundstücksangelegenheit

3. Verschiedenes 6411 Kadenbach, 3.8.87 Karbach, Ortsbürgermeister

Neuhäusel

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates am 22.7.1987

Planung zum Ausbau bzw. zur Umgestaltung der Ortsdurch­fahrt der B 49 beschlossen

Zu Begin der Erörterungen ging der Ortsbürgermeister auf die Behandlung des Beratungsgegenstandes in der Sitzung am 09.07.1987 und das die Planungzum Ausbau bzw. zur Umgestal­tung der Ortsdurchfahrt Neuhäusel der B 49 ablehnende Ab­stimmungsergebnis ein und erklärte unter Hinweis auf die Vor­schriften der Gemeindeordnung, daß die Ratsmitglieder ihr Amt nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben haben. Daraus folge, daß andere Erwägungen und auch etwaige eigene Belange hinter das Gemeinwohl zurückzutreten hätten. Unter dem Ge­sichtspunkt des Gemeinwohls obliege es dem Rat nach seiner Auffassung, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten dafür zu sorgen, daß den vom Verkehr betroffenen Anwohnern in der Ortsdurchfahrt der B 49 die Hilfe und Unterstützung des Rates zuteil und ihre Situation verbessert und erleichtert wird. Nach dem enttäuschenden und die Planung ablehnenden Abstim­mungsergebnis in der Sitzung am 09.07.1987 habe er zunächst die Angelegenheit auf sich beruhen lassen wollen, dann aber ha­be er sich kurzfristig zu dieser erneuten Sitzungund zu der noch­maligen Behandlung dieses wichtigen Punktes entschlossen, weil er den Standpunkt vertrete, daß den Anwohnern in < Ortsdurchfahrt sobald als möglich geholfen werden muß und | der geplante Ausbau der Ortsdurchfahrt keinen Aufschuberlei­den darf. Die bereits ausführlich diskutierte Planung zum Aus­bau bzw. zur Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Neuhäusel der | B 49 werde deshalb nunmehr dem Rat nochmals zur Entschei­dung vorgelegt, und zwar ungeachtet dessen, ob sie jetzt eine j Mehrheit finde oder nicht.

Nachdem der Ortsbürgermeister für die anwesenden Zuhörer | die Planung zum Ausbau bzw. zur Umgestaltung der Orts­durchfahrt Neuhä sei der B 49 in ihren Einzelheiten erläutert I hatte, trat der Ortsgemeinderat in die Diskussion ein, in deren Verlauf nochmals die Installation einer A mpelanlage im Bereich Hauptstraße/Lahnstraße mit gegensätzlichen Standpunkten angesprochen und weitere Punkte auf gegriffen wurden, die be­reits Gegenstand der Erörterung in der Sitzung am 09.07.1976 waren. In der Aussprache war insbesondere in bezug auf die von Ratsmitlgiedern geforderte Ampelanlage im Bereich Haupt­straße/Lahnstraße im Ortsgemeinderat keine Übereinstim-1 mung oder Annäherung der Standpunkte erreichbar. Mit glei­chem Ergebnis endete auch die Diskussion über Punkte und An-1 regungen, die bereits in der Sitzung am 09.07.1987 abgehandelt I worden waren. Der Ortsbürgermeister unterbreitete am Ende der Aussprache dem Rat einen Beschlußvorschlag. Von Rats-1 mitgliedem zu diesem Vorschlag vorgetragene Anregungen, d' Beschlußvorlage um die Forderung auf Installation einer Am-1 pelanlage im Bereich Hauptstraße/Lahnstraße etc. zu ergänzen, fanden keinen Anklang. Nach Antrag faßte der Ortsgemeinde­rat sodann gemäß der vom Ortsbürgermeister unter breiteten j Beschlußvorlage einstimmig bei einer Stimmenthaltung d folgenden Beschluß:

»Der Ortsgemeinderat beschließt die Planungzum Ausbau bzw. I