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Montabaur

Seite 14

Nr. 30/

Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung gel­tend gemacht worden ist.

Ruppach-Goldhausen, 15.07.1987 Müller, I. Ortsbeigeordneter

Verloren - Gefunden

In der Gemeinde Ruppach-Goldhausen wurde eine Kinderbrille gefunden. Sie kann bei entsprechendem Eigentumsnachweis beim Bürgermeister abgeholt werden.

Ferdinand, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen vom 15.07.1987

Werner Blatt zum neuen II. Ortsbeigeordneten gewählt Zur Nachfolgeregelung im Bezug auf die Neubesetzung der Po­sition des II. Ortsbeigeordneten - der bisherige Amtsinhaber Al­bert Diefenbach verstarb - stand in der Sitzung am 15.07.1987 als erster Tagesordungspunkt im öffentlichen Tbil der Sitzung die Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung eines neuen II. Ortsbeigeordneten an.

Die Wahlhandlung wurde unter dem Vorsitz von Ortsbürgermei­ster Ferdinand mit der Aufforderung zur Abgabe von Wahlvor­schlägen eingeleitet. Aus der Mitte des Rates wurden zwei Kan­didaten für die Wahl nominiert:

Wahlvorschlag 1: Werner Blatt Wahlvorschlag 2: Kurt Herz

Es schloß sich die geheime Wahl an. Die Auszählung der Stimm­zettel ergab, daß für den Kandidaten Werner Blatt 10 Ratsmit­glieder und für den Kandidaten Kurt Herz vier Rasmitglieder stimmten. Der Vorsitzende stellte daraufhin fest, daß Werner Blatt im ersten Wahlgang mit der erforderlichen Stimmenmehr­heit zum II. Beigeordneten gewählt wurde Daran anschließend wurde die Ernennungsurkunde ausgefer­tigt und an den Gewählten überreicht. Letztlich vollzog der Ortsbürgermeister noch die Vereidigung sowie die Einführung in das Amt.

Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Ver­bandsgemeinde Montabaur zugestimmt Für die Verbandsgemeinde bezog Bauingenieur Galke Stellung zu der angestrebten Änderung der öffentlich-rechtlichen Verein­barung über die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeindestraßen und -wegen.

Er erläuterte dem Rat sowohl die Gründe, die den Abschluß ei­ner solchen Änderungsvereinbarung erfordern, als auch die da­mit verbundenen Auswirkungen.

Daran anschließend gab der Rat einstimmig die Zustimmung zum Abschluß der Änderungsvereinbarung. Diese hat im we­sentlichen folgendes zum Inhalt:

Nach Inkrafttreten des neuen Kommunalabgabengesetzes und der Kommunalabgaben Verordnung war die Berechnung der Ko­sten für Aufwendungen der Kanalisationsleitungen und der da- zugehörenden Tfeile neu vorzunehmen. Dies galt sowohl für die Schmutz- als auch Oberflächenwasser inschließlich der Straßenentwässerung.

Die neuesten Berechnungen, die ihren Niederschlagin der Ände­rungsvereinbarung gefunden haben, beinhalten das künftig für die Straßenentwässerung nicht mehr wie bisher 25 % der Bau­kosten der Gemeinde angelastet werden, sondern 11,50 DM je qm Straßenfläche.

Dieser geänderte Kostenmaßstab wird rückwirkend ab 01.01.1987 Anwendung finden.

Die Neufestlegung des Kostenanteils für die laufenden Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten an Kanalisationsanlagen erfolgt zum 01.01.1988. Hier wird eine Erhöhung von bislang 1,50 DM auf 1,70 DM je lfdm. befestigte Straßen- und Wegestrecke für Straßen und Wege, deren Oberflä­chenwasser in die Kanalisation eingeleitet werden festgelegt.

Entscheidung Uber den Erlaß einer neuen Ausbaubeitragssatzung vertagt Entgegen der bei der Aufstellung der Tagesordnung bekunde­ten Absicht, konnte der zuständige Sachbearbeiter der Ver- bandsgemein deverwal t ung Montabaur zur Sitzung am 15.07.1987 nicht erscheinen, um die Gründe darzulegen, die den Erlaß einer neuen Ausbaubeitragssatzung erfordern.

Aus diesem Grunde beschloß der Rat diese Entscheidungzu v tagen.

Änderung des Bebauungsplanes »Auf dem Damm« beschlo Zum zweitenmal stand die Entscheidungüber die Änderung Bebauungsplanes »Auf dem Damm« an, da erstmals ; 14.06.1987 wegen der Befangenheit und des Fehlens einii Ratsmitglieder wirksame Entscheidungen nicht getroffen v den konnten.

In der Wiederholung am 15.07.1987 war nun eine Beschlu higkeit des Rates gewährleistet und es wurden folgende ] Scheidungen ausgesprochen:

1. Der Bebauungsplan »Auf dem Damm« wird wie folgt c ändert:

Die Tbxtfestsetzung, wonach die Bedachung sämtliche Gebäude dunkelfarbig sein muß, wird ersatzlos aufgehc ben.

2. Die Kreisplanungsstelle erhält den Auftrag, den Bebg ungsplan insgesamt zu überarbeiten. Hierbei soll insb sondere der Frage der Festsetzung der Nutzungsart nachgegangen werden.

Die Entscheidung zur Aufhebung der Festsetzungen über j Farbe der Bedachung erfolgt, um den Bauherren mehr Spl raum bei der Entscheidung über die Farbgestaltung von I ehern zukommen zu lassen und um damit zugleich auch einet tische Belebung der Baugebiete zu erreichen.

Zu dem an die Kreisplanungsstelle erteilten Auftrag wurde: gemerkt, daß der Bebauungsplan auf der Grundlage des 1 sehen außer Kraft getretenen Bundesbaugesetzes erla wurde

Mit Blick auf die neuen gesetzlichen Regelungen soll eine/ passung an die heutigen baulichen Gegebenheiten erfolgen,: mal noch einige Baugrundstücke unbebaut sind.

Hierbei soll die Kreisplanungsstelle insbesondere der Fest: zung der Nutzungsart nachgehen; der jetzige Bebauungsp] sieht eine x Festlegung als Dorfgebiet vor. Hier soll überpri werden, ob entsprechend der vorhandenen BebauungeineFe legung x als allgemeines Wohngebiet angezeigt ist.

Nachträge zu den Forstwirtschaf tsplänen 1987 beschlo Jeweils einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den sten Nachtragsplan zum Fällungsplan 1987 sowie den zweit Nachtragsplan zum Wirtschaftsplan für das Forstwirtsch jahr 1987.

Der erste N achtragsplan beinhaltet die Mittelbereitstellung! die außerordentliche Endnutzung von Fichten in einer Ab lungdes G emeindewaldes. Diese Maßnahme bezieht sich auf: Aufarbeitung und Begradigung einer Windwurf fläche und fordert Kosten von voraussichtlich 2.525,- DM. Deren Deck ist nach Mitteilung der Forst Verwaltung gewährleistet ausc Veräußerung des auf gearbeiteten Holzes.

Der zweite Nachtragsplan zum Wirtschaftsplan enthält j Mittelbereitstellung für die Aufforstung von Windv im Gemeindewald mit Bergahorn und Wildkirsche sowie j Eingatterung dieser Fläche zum Schutz gegen Wildschäda Der Kostenaufwand hierfür wurde mit 3.510,- DM beziffert.] ne Deckung erfolgt aus Mitteln des Haushaltsplanes 1987.)

was-cvawegwo

Freizeit in Holland Vom 20. August bis 27. August dieses Jahres veranstaltet i IhS Ahrbach für seine große TUS-Familie einen Urlaub in H land.

Im Freizeit-Park von Erve Het Hulsbeek (mit Badesee, Surfe Skatebahn, Sportanlagen, Grillplätzen, etc.) wird man 8 T unbeschwerten Urlaub mit der gesamten F amili e, oder aberl Einzelperson innerhalb der großen TUS-Familie, verbring Der Gesamtpreis incl. Vollpension beträgt 200,- DM für 1 wachsene und 100,- DM für Kinder unter 12 Jahren.

Da noch einige Plätze frei sind, finden kurzfristige Buchung Berücksichtigung.

Anmeldungen und Auskünte bei Detlev Tänk, Tbl. 02602/85 oder Gerd Ehl, TbL 02602/8694.

Heiligenroth

An alle 6 - 12jährigen Kinder aus Heiligenroth Auch 1987 findet wieder eine Ferienspielaktion für Euch, U® Kinder, statt. In diesem Jahr jedoch nur an einem Tag, dal nicht genügend Helfer haben, um es -wie in den vergang Jahren-