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Montabaur

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Ttermin für die Abgabe des Angebotes ist

Dienstag, der 11. August 1987,10.00 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsge- meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 217, einzurei­chen.

Montabaur, den 15. Juli 1987 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

Stellenausschreibung

Der Hospitalfonds (Alten- und Pflegeheim Montabaur) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Altenpflegerin oder Krankenschwester für den Nachtdienst. Bewerben können sich auch Altenpflegehelferinnen oder sonst, qualifizierte Fachkräfte mit Erfahrung in der Alten- oder Krankenpflege. Die Tätigkeit erstreckt sich nicht bloß auf eine Nachtwache. Vielmehr sind auch pflegerische Arbeiten während des Nachtdienstes erforderlich.

Die Dienstzeit beginnt um 20.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr. N ähere Festlegungen insbesondereüber die Zahl der Arbeits­tage und der freien läge erfolgen nach Vereinbarung mit der Pflegedienstleitung.

Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für drei Monate, sofern die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle bewilligt ist, kann bei Bewährung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis be­gründet werden.

Schriftliche Bewerbungen sind zu richten an:

Alten- und Pflegeheim -Verwaltungsleitung- Dillstraße 1, 5430 Montabaur

Öfknil Bekanntmachungen

öffentliche Bekanntmachung

Ausweisung von Naturdenkmalen im Westerwaldkreis Offenlage des Entwurfs der Rechtsverordnung Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises beabsichtigt, auf­grund des § 22 des Landespflegegesetzes (LPflG) eine Rechts Verordnung über die Festsetzung von Naturdenkmalen im Westerwaldkreis zu erlassen.

Es handelt sich hierbei um Bäume, die wegen ihrer besonderen Schönheit, ihres Alters oder der das Ortsbild bereichernden Wir­kung unter Schutz gestellt werden.

Die Rechtsverordnung umfaßt aus dem Bereich der Verbands­gemeinde Montabaur

die Linde am Ortsrand von Großholbach an der Ecke Lindenstraße/Hohe Straße (Flur 1, Flurstück Nr. 389)

Schutzzweck ist die Erhaltung einer gut entwickelten großkronigen, gesunden Linde wegen ihres prägenden Einflusses auf den Ortsrand und das Landschaftsbild.

Der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung von Naturdenkmalen liegt gern. § 28 LPflG in der Zeit vom 3. August 1987 bis 3.September 1987 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz 8, Bauamt, Zimmer 201, während den Dienst­stunden zur Einsicht öffentlich aus.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sp ätestens innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Ausle­gungsfrist bei der Kreisverwaltung -Untere Landespflegebe­hörde - Peter-Altmeier-Platz, Montabaur oder der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur Anregungen oder Einwendun­gen schriftlich oder zur Niederschrift Vorbringen.

Montabaur, den 16. Juli 1987 In Vertretung:

Reusch, I. Beigeordneter

Nr. 3

Vit Verwaltung in förmig

Bericht über die Sitzung des Verbandsgemeinderates am Dienstag 14.07.1987

Bericht des I. Beigeordneten Volkszählung

Erster Beigeordneter Heinz Reusch, der anstelle des erk _ Bürgermeisters Dr. Possel-Dölken den Vorsitz im Verband meinderat führte, berichtete über den Stand der Arbefo Rahmen der Volkszählung. Von den ca 35.000 Personenb der Verbandsgemeinde Montabaur fehlten der Erhebung zur Zeit noch 100 Fragebögen, alsonur etwa 0,3 %. Der Beigi nete berichtet, das Statistische Landesamt habe der E bungssteile im Mai 1987 Listen übersandt, die mit den Di aus der Volkszählung sorgfältig verglichen werden müßt« Er rechne damit, daß Ende August die Unterlagen an das S stische Landesamt ordnungsgemäß übergeben werden kön Ausbildungsplätze In seinem Bericht zur Ausbildungssituation bei der Verb gemeindeverwaltung konnte Beigeordneter Reusch mitte daß vor einigen lägen sechs Auszubildende ihre Abschlu fungen bestanden hätten, von denen der Überwiegendei der eigenen Verwaltung oder bei anderen Dienststellen \ beschäftigt würde Einschließlich der für August 1987 va henen Einstellung von drei weiteren Auszubildenden < die Verbandsgemeindeverwaltung und der Eigenbetrieb \ serversorgung/Abwasserbeseitigung in 1987 insgesamt UJ bildungsplätze zur Verfügung.

Einweihung des Stadions Reusch informierte den Verbandsgemeinderat weiterhin i die bevorstehende Fertigstellung des Stadions iyp B im S Zentrum Montabaur. Reusch verwies auf die offiziellen Eia hungsfeierlichkeiten am 19. Juli 1987.

Planung und Bau von Kläranlagen In bezug auf den Umwelt- und Gewässerschutz konnte Eij Beigeordneter Reusch mitteilen, daß sich der Werksaus der Verbandsgemeindewerkein seiner letzten Sitzungmitei Planungsauftrag zum Bau einer belüfteten Tteichkläranlai der Ortsgemeinde Niedererbach beschäftigt habe. Nachn jährigen Vorarbeiten sei der Grunderwerb mittlerweile al schlossen. Die Einweihung der Kläranlage in der Ortsgemej Nentershausen sei nach den Sommerferien vorgesehen. I Bereich der Gemeinden Holler, Untershausen und Nied« ist eine Studie der Bezirksregierung Koblenz für den Baud eigenen Tteichkläranlage unterhalb der Ortsgemeinde H| vorgelegt worden.

Neue ThrnhaUe an der Freiherr-vom-Stein-Schule in Nenj hausen wird größer gebaut als bisher geplant CDU-Fraktion beantragt Vergrößerung des Raumprog Die CDU-Fraktion im Verbandsgemeinderat stellte in t ten Sitzung den Antrag, das Raumprogramm der ; TUrnhalle an der Freiherr-vom-Stein-Schule Nentershau erweitern. Bisher war vorgesehen, eine Sporthalle in derG 15 x 33 m zu errichten. Entgegen der früheren Absicht des] bandsgemeinderates beantragte die CDU-Fraktion, nui das Raumprogramm auf 18 x 36 m zu erweitern. D ie Mehrkoj betragen rund 600.000 DM. Man erwartet dazu einen 50%j Zuschuß von Land und Kreis, so daß von Verbandsgen und Ortsgemeinde rund 300.000 DM zu finanzieren sindj FraktionsVorsitzende der CDU im Verbandsgemeinderat]] gangMüller begründete den Antrag. Seine Fraktion verl

Auffassung, daß der Bedarf für den Schulsport am Ort der ä le gedeckt werden solle. Er halte es - gerade im Hinblick auf geplanten Bau einer Grundschule in der Ortsgemeinde Ned hausen in den 90er Jähren - für nicht gerechtfertigt, Schüfe] Nentershausen auf Dauer zum Schulsport nach Görgesk zu befördern. Die Fahrten von der Schule Nentershau« Sporthalle nach Görgeshausen seien mit organisatr» Nachteilen verbunden, und außerdem müßte die Verbaut] meinde die Fahrtkosten für den Schulsport in Görgesk übernehmen.