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Montabaur

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Der Sonntagmorgen wird eingeleitet durch ein Frühschoppen-Konzert der Hessischen Bläsergilde.

Danach ist das Finale der Junioren-Tbur, einer Springprüfung der Klasse M/A mit zweimaligem Stechen um den Sieg.

Mit einem »Bunten Melodienreigen« wird auf den letzten ganz großen Höhepunkt des Türmers aufmerksam gemacht. Mitderl spräche des Schirmherm beginnt der GROSSE PREIS, zu dem nur die insgesamt 40 besten Reiter des Türmers startberedf sind, die zuvor in zwei Qualifikationen ermittelt werden. 1

Mit» Pauken und Trompeten« im wahrsten Sinne des Wortes erfolgt durch Musikzug Siershahn nach der Siegerehrungunddertfl gäbe der Sonderehrenpreise die Verabschiedung der einzelnen Nationen auf dem Tünuerplatz. 1

Die Türnierleitung liegt in den bewährten Händen des langjährigen Vorsitzenden des Vereins Jochen Keil, Montabaur sowieH| Joachim Schunack, Emmelshausen.

Nach der jeweils letzten Springprüfung des Täges wird zu einer Pressekonferenz in der VIP-Lotmge des Golf-Hotels Gestüt I scheid am Springplatz eingeladen.

Weitere Informationen bei der Türnierleitung, Tbl. ab 16.7. 02602/6726.

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Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Nombom folgende Baumaßnahmen öffentlich aus:

Los A: Ausbau der Enggasse, Brunnenstraße und Gabel­straße

Los B: Gestaltung des Dorfplatzes Planung und Bauleitung

Alexander Brüll, Landschaftsarchitekt BDLA, Eschelbacher Straße 33, Tbl. 02602/4740, 5430 Montabaur. Leistungsumfang Los A: 500 cbm Erdaushub 900 qm Betonpflaster 70 m Basaltpflasterrinne 30 m Entwässerungsleitungen Los B: 150 cbm Erdaushub 300 qm Schotterrasen 200 qm Natursteinpflaster 20 qm Natursteinmauerwerk 100 qm Tbichanlage 400 qm Vegetationsfläche

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer­den gebeten, die Unterlagen schriftlich bei dem obengenannten Planungsbüro anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 30,-- DM für Los A und 30,-- DM für Los B ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto des Architekten Alexander Brüll, Konto Nr. 505966 bei der Kreissparkasse Montabaur, BLZ 570 510 01 einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes: Donnerstag, 6.8.1987, 10.00 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsge- meindeverwaltungMontabaur, Abt.Bauamt, Konrad Adenauer Platz, einzureichen.

Montabaur, den 11.7.1987 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

Öffentliche Bekanntmachung

Der Gutachterausschuß für Grundstückswerte für den Bereich des Westerwaldkreises hat gemäß § 143 b Bundesbaugesetz in der zur Zeit geltenden Fassung die Bodenrichtwerte für baurei­fes Land, Rohbauland und Bauerwartungsland zum 31.12.1986 beschlossen. Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert des Grund und Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorlie­gen. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

Die Bodenrichtwertkarten liegen in derZeit vom 27. Juli bis 26. August 1987 in den Diensträumen der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2, Zimmer Nr. 201 ,

während der Dienststunden öffentlich aus. Darüber hinaus kön­nen bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Ka­tasteramt Montabaur, Schloßweg6, Tbl. 02602/4017, Auskünfte über die Bodenrichtwerte eingeholt werden.

Der stellvertr.Vorsitzende des Gutachterausschusses: Hachenberg, Obervermessungsrat

Fortsetzung Bericht »Nachbarrech tu

Grenzabstttnde für Pflanzen

Das Nachbairechtsgesetz unterscln bei Bäumen drei Gruppen:

4 Meter - sehr stark wachsende Bäumel z.B. Eichen, Pappeln, Linden, Roßk nien u.ä. mit denen ein Grenzabstandl 4 Metern einzuhalten ist),

2 Meter - stark wachsende Bäume (wiej Thuja, Birke u.ä.), mitdenen ein Gien stand von 2 Metern einzuhalten ist, 1,5 Meter alle übrigen Bäume, mit denen ein Abstand \ Metern von der Nachbargrenze einzuhalten ist.

Auch bei Obstbäumen gibt es nach dem Nachbarrechtsg drei Abstufungen:

4 Meter - mit Walnußbäumen sind 4 Meter Abstand von| Grenze einzuhalten;

2 Meter mit Kemobstbäumen auf stark wachsenden Unt/ gen veredelt, mit Süßkirschenbäumen und veredelten Wal bäumen genügen 2 Meter Abstand,

1,5 Meter bei Kernobstbäumen auf schwach wachsenden Ud lagen sowie Steinobstbäumen - ausgenommen Süßkirschen! me - sind nur 1,5 Meter Abstand erforderlich.

Ähnlich ist die Regelung für Sträucher gestuft:

1 Meter Abstand von der Nachbargrenze ist mit stark wachl den Sträuchem (wie z.B. Flieder, Haselnuß, Forsythieu.i)ei^ halten, während

0,5 Meter genügt für alle übrigen Ziersträucher ebenso für| Beerenobststräucher.

1 Meter Abstand ist bei stark wachsenden Brombeersträud zu wahren.

Diese Abstände verdoppeln sich an Grenzen zu landwirti lieh, gärtnerisch oder für den Weinbau genutzten Gn stücken.

Anpflanzungen im Grenzbereich geben häufig Anlaß zumNl barstreit. Mancher Eigentümer eines Grundstücks möchte ne Gartenfläche bis zum Äußersten ausnutzen und geht dJ bei der Änpflanzung von Bäumen oder Sträuchern bis aal Rand seines Grundstücks. Dabei unterschätzen GartenbesiJ oft das spätere Wachstum der Bäume oder Sträucher. ErreJ dann die Pflanze eine Größe, durch die sich der Nachbar in Nutzung seines eigenen Grundstücks beeinträchtigt sieh| ist der Änlaß zum Streit gegeben.

Dabei sollten bei der Anpflanzung im Grenzbereich unb die gesetzlichen Abstandsregeln beachtet werden, sofern ( nicht mit dem Nachbara eine davon abweichende Absprach! troffen hat.

Das Nachbarrechtsgesetz hat seine Regelungüber die vers denen Abstufungen bei den einzuhaltenden Grenzabsti unter Berücksichtigung der typischen Wachstumseigenai der betreffenden Pflanzengruppe getroffen. Das Gesetz nej für die einzelnen Pflanzengruppen jeweils allgemein bekar typische Vertreter der jeweiligen Baum- oder Strauchgrupl so z.B. Eiche, Pappel, Linde als typische Vertreter der GruJ der »sehr stark wachsenden Bäume«.

Bei allen im Gesetz nicht ausdrücklich genannten Bäumen i| sich der Anpflanzende vergewissern, welcher Gruppe der I