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Seite 11

Nr. 28/87

Eitelborn

fl^gllspielen auf innerörtlichen Straßen

nicht gestattet

fl^ a9 icb die Klagen über die Belästigungen und Sachbe- K^gen, die durch Fußballspielen auf unseren innerörtli- H^ßen hervorgerufen werden.

BLochmals darauf hinge wiesen, daß für solche und ähnli- B||l 9 piele ausreichende Flächen (Fußballplatz auf dem HL uS w.) zur Verfügung stehen und dies auf unseren Orts- Bantersagt bleiben muß.

Beachtung und entsprechende Einwirkung der El- Bihre Kinder bitten.

Bhch, Ortsbürgermeister

I Neuhäusel

Bus der Arbeit des Ortsgemeinderates Lteinrichtungswerk für die Gemeinde I Neuhäusel verabschiedet

Bus der Sitzung des Ortsgemeinderates am 25. Juni 1987 Berr Oberforstrat Jürgen Schlüter zunächst Gelegenheit, Bj neuer Leiter des Forstamtes Neuhäusel dem Rat be- Bi machen. Er erläuterte alsdann Zweck und Ziele der Brichtungund stellte in einem sehr ausführlichen und in- Kiten Vortrag das für den Gemeindewald Neuhäusel erar- (Forsteinrichtungswerk im Detail vor. Nach den Ausfüh- Kyon Herrn Oberforstrat Schlüter ist der Gemeindewald Kiselzwar relativ klein, er verfügt aber über sehr gute- Ei stellt ein typisches Laubholzrevier von den Vörausset- Eher dar. Vom Ergebnis her läßt das Forsteinrichtungs- Erden Gemeindewald Neuhäusel auch in Zukunft keine Reichtümer erwarten.

lauf seines Vortrages ging Herr Oberforstrat Schlüter Elf die Waldschäden im hiesigen Bereich ein. Er bezeichne- IbIs nicht unerheblich, jedoch geringer als in entfernteren Bezirken.

Ende der Aussprache stimmte der Ortsgemeinderat dem Binrichtungswerk für den Gemeindewald Neuhäusel in der Egten Form einstimmig zu.

I Bebauungsplan »Feldchen:

einem besonderen Tagesordnungspunkt stand in der itzung die Beratung und Beschlußfassung über die von Bagern öffentlicher Belange vorgetragenen Bedenken und Engen zum Bebauungsplan » Feldchen« und der Emungs- und Offenlegungsbeschluß gemäß § 2a Abs. 6 G an. Der Vorsitzende erläuterte zunächst den Planent- Imd führte aus, daß er die vom Rat in der letzten Sitzung fenen Entscheidungen berücksichtigt und auch die Par- Eung nach dem gegenwärtigen Stand des Umlegungsver- s enthält. Der Vorsitzende wies insbesondere darauf hin, »er Planentwurf bereits nach der vollzogenen Umgemar- Ivon Grundstücksflächen aus der Gemarkung Simmern in Eemarkung Neuhäusel die Anbindung der jetzigen Indu- Ktraße an die Bundesstraße 49 sowie die Schließung der ferner Straße am Ende der bebauten Ortslage vorsieht. Brtsgemeinderat befaßte sich alsdann mit den vom Kata- Pt Montabaur, der KevagKoblenz sowie dem Straßenbau- iDiez vorgetragenen Anregungen und beschloß, daß die An­legen berücksichtigt werden. In einem weiteren Beschluß Inte der Ortsgemeinderat mehrheitlich dem Entwurf des luungsplanes einschl. Tfextfestsetzungen und Begründung »Form zu, wie sie dem Rat in der Sitzung vorgelegt und jhdieKreisplanungsstelle erstellt wurden. Der Rat beschloß pdem die Offenlage dieser Unterlagen gemäß § 2 a Abs. 6 liG.

I Anschaffung eines neuen Fahrzeuges beschlossen Fdem der gute alte Schlepper der Gemeinde nunmehr fast [ihre seine Dienste leistet,sah sich der Rat veranlaßt, ein pFahrzeug auch mit Blick auf die zwischenzeitlich gestie- P Anforderungen anzuschaffen.

IHat bildete zu diesem Zweck aus seinen Reihen ein besonde- premium, das sich ausschließlich mit der Frage des geeigne- jwzeugtyps und der Auswahl der Zusatzgeräte befaßte. In Nchen Sitzungen, Besichtigungen und Vorführungen «sich dieses Gremium mit den Angeboten am Markt ver­wund mußte bald die Feststellung treffen, daß nicht alle- jscheerfüllbar sind bei der Auswahl geeigneter Fahrzeugty- »ompromisse geschlossen werden müssen. Das vom Rat ei- llB it der Vorauswahl und dem Vorschlag des

anzuschaffenden Fahrzeugtyps beaufftragte Gremium konnte selbst bei Verzicht auf den einen oder anderen Wunsch sich auf keinen einheitlichen Vorschlag einigen. Somußte schließlich der Ortsgemeinderat hier eine Entscheidung über das neu anzu­schaffende Fahrzeug treffen.

Der Vorsitzende unterbreitete in der Sitzung die von dem beson­deren Gremium erarbeiteten Ergebnisse und stellte nochmals die drei besonderen in diesem Gremium geprüften Fahrzeugty­pen vor. Auch in der längeren Diskussion im Rat wurde deutlich, daß eine Einigung auf einen Fahrzeugtyp wegen unterschiedli­cher Standpunkte nicht möglich war. Der Ortsgemeinderat ent­schied sich schließlich mit knapper Mehrheit für die Anschaf­fung eines neuen Fahrzeugs vom Typ MB-trac 700 K. In den dann folgenden Abstimmungen entschied sich alsdann der Rat einstimmig für die Beschaffung eines Schnee-Räumschildes, ei­nes Streu-Automaten und eines Aufbruchhammers mit Zubehör eines Frontladers für das neue Fahrzeug auf das nächste Jahr verschoben.

Nach den Ergebnissen der Beratungen im Rat und in den Aus­schüssen bleibt das alte Fahrzeug weiter im Einsatz auf dem Friedhof und in der Grünpflege. Auch kann es im Winter durch­aus noch seine Dienste tun.

Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Neu­häusel in den Haushaltsjahren 1983 bis 1986 Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwal­tung des Westerwaldkreises hatte nach Prüfungder Haushalts­und Wirtschaftsführung für die Haushaltsjahre 1983 bis 1986 einen Prüfungsbericht erstellt. Bestimmungsgemäß unterrich­tete der Ortsbürgermeister den Rat über das Ergebnis der Prü­fung. Neben den Einzelfeststellungen, die noch der Abklärung mit der Verbandsgemeindeverwaltung bedürfen, enthält der Be­richt unter dem Abschnitt »Wesentliches Ergebnis der Prü­fung« u.a.die folgenden Feststellungen:

In den Prüfungsjahren lag die Steuereinnahmekraft stets über dem Landesdurchschnitt, so daß die Ortsgemeinde keine Schlüsselzuweisungen erhielt. Bei unterdurchschnittlicher Steueranspannung waren die Steuereinnahmen in allen Jahren niedriger als im Landesdurchschnitt.

Die Haushaltswirtschaft ist geordnet. Die Haushaltspläne und auch die Rechnungsergebnisse kramten stets ausgeglichen wer­den.

Die Pro-Kopf-Verschuldungerreichtezuletzt lediglichnoch 32% des Landesdurchschnitts. Die Schuldendienstverpflichtungen konnten stets aus laufenden Einnahmen erfüllt werden; sie stan­den mit der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit in Ein­klang.

Es bleiben in allen Jahren Überschüsse der laufenden Rechnung für investive Zwecke zur Verfügung. Die Investitionen in Höhe von 3,1 Mio DM wurden zu 96% mit Eigenmitteln, im übrigen mit Zuweisungen finanziert.

Es kann davon ausgegangen werden, daß das Investitionspro­gramm im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit liegt.

Sonstiges:

Im nichtöffentlichen Tfeil der Sitzung behandelte der Ortsge- meinderat zwei Bauvoranfragen, die er positiv für die Antrag­steller entschied.

Er stimmte weiter der Veräußerung eines gemeindlichen Bau­grundstückes an einen Interessenten zu. Einem Antrag auf Ge- währungeines Zuschusses zu Maßnahmen der Dorferneuerung konnte der Rat wegen mangelnder Förderungsfähigkeit nicht entsprechen.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Simmern

Berichtigung der Berichterstattung über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern vom 02.06.1987

Bereits in der Ausgabe Nr. 25 des Wochenblattes der Verbands­gemeinde vom 19.06.1987 wurde,zummdest teilweise, über den Verlauf der Ratssitzung vom 02.06.1987 berichtet. Aufgrund ei­nes Versehens des Verlages ist der von der Verwaltung gefertigte Bericht jedoch nur zum Tfeil abgedruckt worden.

Es folgt aus diesem Grunde die Wiederholung des Berichtes - ausgenommen die weiteren Entscheidungen zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes »Siebenbom«, da dieser Tfextabschnitt richtig und vollständig abgedruckt war.