Einzelbild herunterladen

Montabaur

Seite 4

Kindergeld auch für «unversorgte« Jugendliche

Kindergeld kann auch für arbeitslose Jugendliche und solche in Frage kommen, die bisher vergeblich einen Ausbildungsplatz suchten. Das geht aus einer Mitteilung des Arbeitsamtes Mon­tabaur hervor. Danach können Jugendliche, die das 16., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendeten, als Kinder im Sinne der Kindergeldgesetzgebung berücksichtigt werden, wenn sie eine Beruf sausbildungmangels eines Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzec können oder wenn sie als Arbeitslose der Arbeitsvermittlung des Arbeitsamtes zur Verfügung ste­hen. Im letzteren Falle ist eine persönliche Arbeitslosmeldung der betreffenden Jugendlichen stets Voraussetzung! ür das Kin­dergeld.

Diese Ausnahme von der Regel, daß Kindergeld ab dem 16. Le­bensjahr nur während einer Ausbildung weitergezahlt werden kann, gilt allerdings nicht für Kinder, deren eigenes Einkommen (zum Beispiel: Arbeitslosengeld, Krankengeld, Waisenrente, Verdienst aus Nebentätigkeit) monatlich 400,-- Mark netto oder mehr beträgt. Zum Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen wird den Bewerbern um einen Ausbildungsplatz empfohlen, die Dienste der Berufsberatung in Anspruch zu nehmen. Die Aus­zahlung des Kindergeldes für die bisher imversorgten Jugendli- chen ist nur auf besonderen Antrag möglich. Das Arbeitsamt Montabaur weist daher die Kindergeldberechtigten - in der Re­gel die Eltern- auf die Möglichkeit der Antragstellung hin. An­tragsvordrucke und nähere Auskünfte sind beim Arbeitsamt Montabaur erhältlich.

Information zur Rentenversicherung

Jahrgange 1923 bis 1926 sollen Kindererziehungszeiten melden Die Landesversicheungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz-Speyer, fordert nunmehr alle Mütter und Väter der Jahrgänge 1923 bis 1926 auf, die Anerkennung der Kindererziehungszeiten zu be­antragen. Mütter, die bereits eine Versicherungsnummer der ge­setzlichen Rentenversicherung haben, werden von Amts wegen angeschrieben und brauchen sich daher nicht selbst zu melden. Aufgerufen sind auch die Berechtigten der Jahrgänge 1921/1922, die sich bisher noch nicht gemeldet haben. Der Auf­ruf der J ahrgänge ab 1927 erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Zeiten der Kindererziehungbis zu einem Jahr je Kind können bei Personen der Geburtsjahrgänge 1921 und später als Versiche­rungszeit beitragslos rentenbegründend und rentensteigernd berücksichtigt werden.

Nähere Auskünfte erteilen die Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz in Speyer, ihre Auskunfts- und Beratungsstel­len und Versichertenältesten, die Versicherungsämter der Stadt- und Kreisverwaltungen sowie die Gemeinde- und Ver­bandsgemeindeverwaltungen.

Beratung:

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachbearbeiter Herr Schrupp, Rathaus-Altbau, II.Stock, Zimmer 21, Tfelefon: 02602/126.156, möglichst nach vorheriger Tfer min Vereinba­rung.

Darüber hinaus bietet die Bundesversicherungsanstalt für An­gestellte, Berlin, sowie die Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz, Speyer, einen weitergehenden Beratungsser­vice, durch Emsatz einer mobilen Datenübermittlungsstation. Mit dieser Datenübermittlungsstation können bei Ihrer Vor- sprache unmittelbar Informationen abgerufen werden.

Ein Abruf ist jedoch nur dann möglich, wenn Ihr Versicherungs­konto »geklärt« ist.

Sollten Sie bisher noch keinen »Versicherungsverlauf« von Ih­rem Rentenversicherungsträger erhalten haben, so ist davon auszugehen, daß eine Kontenklärungnochnichterfolgtist. Den Antrag auf Kontenklärung stellen Sie bitte bei der Verbandsge­meindeverwaltung-Versicherungsamt-Der zuständige Sachbe­arbeiter ist Ihnen bei der Antragstellung und der Beschaffung fehlender Nachweise behilflich.

Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und deren Versicherungskonto geklärt ist, erhalten unmittelbar bei ihrer Vorsprache eine Rentenberechnung. Sollten Sie selbst nicht vor­sprechen können, können die Auskünfte auch an einen Bevoll­mächtigten erteilt werden. Aus Gründen des Datenschutzes ist

Nr. 27/87

in diesem Fall jedoch die Vorlage einer Vollmacht imbedingt er­forderlich.

Das gilt auch für Ehegatten.

Sprechtage:

1) Bundes Versicherungsanstalt für Angestellte: an jedem I. Montag im Monat, von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.301 Uhr -15.00 Uhr.

2) Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz:

in der Regel an jedem 1. Dienstag im Monat, von 08.00 Uhr bis j'/j 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr -15.00 Uhr.

3) Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Versicherungs­amt: !

montags - freitags von 08.00 -12.30 Uhr, dienstags zusätzlich' von 16.00 -18.00 Uhr. «

Für die Nachmittagssprechstunden wollen Sie bitte einen Tfer min vereinbaren. (Tfel. Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, 02602/126 156).

Die Beratungen werden im Rathaus-Altbau, II. Stock, Zimmer 21, durchgeführt.

ö:

Arbeitsamt Montabaur

Der Berufsberatung des Arbeitsamtes Montabaur zur Vermitt­lung gemeldete offene Ausbildungsstellen. Ausbildungsbeginn: 01.08.1987 Verbandsgemeinde Montabaur/Wirges:

Ausbildungsberuf Besonderes

Gärtner

3

Forstwirt

2

Industriekeramiker

1

Kunststoff-Formgeber

2 guter Be­werber

Gas- u.Wasserinstallateur

1

Bauschlosser

1

M aschinenbauer

2

Kfz-Mechaniker

5 guter Be­werber

Elektroinstallateur

1 mgL

Haupt­

schüler

Bäcker

1 auch Son­derschüler

Fleischer

4 auch Son-

derschüler

Koch/Köchin

1

Maurer

2 auch Son­derschüler

Dachdecker

2

Straßenbauer

2

Stukkateur

1

Tischler

1 I

Maler

2 i

Stoffprüfer

1 Mittl

Reife (

Tbchn.Zeichner

1 MittLReife 1

Großhandelskaufmann

1 mind. 17 J,| I MittLReife

Einzelbandelskaufmann

1

Verkäuferin

3

Fleischereifachverkäuferin

3

B äckereif achverkäuferin

1

Speditionskaufmann

1 Mittl.

Reife

Bürokaufmann

2 Mittl Rei- fe, Abitur

Industriekaufmann

2 MittL

Reife

Arzthelferin

2

Friseuse

2

Fachgehilfin i.Gastgewerbe

1

Tfextilreiniger

1

Praktikantin Altenpflege

3

H aushaltspraktikantin

1 Unter- i

kunft

u.Verpfle- j gung J

Vorpraktikantin Kindergarten

1 l

Eine Bekanntgabe der Anschriften der Ausbildungsstellei kann nur dann erfolgen, wenn bereits in einem voran ge gangenei j persönlichen Gespräch mit dem Berufsberater die Eignungfüi i den gewünschten Beruf festgestellt worden ist. /