Montabaur
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Nr. 26/87
folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1 . Bericht über die neue Organisationsform der AGJ, 2. Be- jchluß einer Satzung, 3. Wahl eines Vorstandes, 4. Organisation der künftigen Arbeit, 5. Planung von Aktivitäten, 6. Anschluß an das Jugendwerk der AW, 7. Beginn der Gründungsfeierlichkeiten.
Fahrradfreizeit im Sommer
Mit dem Drahtesel von der Lüneburger Heide nach Ostfriesland, gehts bei der Fahrradfreizeit der AGJ vom 16. bis 24. August. Kosten ca. 160 DM. Tbilnehmen können alle Mitglieder und Freunde der AGJ. Anmeldung bis spätestens 30.6. bei einem der Oberindianer.
Landjugendfest 87
Am 16./17. Oktober wird das diesjährige Landjugendfest über die Bühne der »Vogelsanghalle« in Heiligenroth gehen. Natürlich gibts wie gewohnt jede Menge Sound, Spiele, Workshops, Theater, Infos und vieles mehr. Als Tbp-Act werden die »Rodgau Monotones« für Stimmung sorgen. Alle Jugendgruppen, Vereine, Verbände und Initiativen aus dem Westerwald sind eingeladen, sich in irgendeiner Form an unserem »Markt der Möglichkeiten« und dem »Kinderaachmittag« am Samstag zu beteiligen. Der Fantasie sind hierbei keine Grenzen gesetzt. Interessenten können sich wenden an Silke Hertricb 02602/6208 oder Sandra Weber 02602/17666.
Verbandsgemeindeturnier für Alte-Herren- Mannschaften am Sonntag, 28.6.1987
Der SV Niederelbert veranstaltet am Sonntag, dem 28.6.87 das 2. Alte-Herren-Verbandsgemeindeturaier. Folgende Mannschaften nehmen an diesem Thraier teil:
Gruppe A: Gruppe B:
SV Stahlhofen SV Niedererbach
SV Eschelbach SF Heilberscheid
SV Holler SV Horresen
TSV Elgendorf SF Eisbachtal
SV Oberelbert
Die Gruppenspiele beginnen um 9.00 Uhr und enden gegen 15.40 Uhr. Die Spieldauer beträgt 2 x 10 Minuten. Anschließend sind evtl, notwendig werdende Entscheidungsspiele vorgesehen, an die sich d ann die Plazierungsspiele um die Plätze fünf und drei anreihen.
Das Endspiel ist für 17.00 Uhr vorgesehen und geht über 2x16 Minuten Spieldauer.
Gegen 18.00 Uhr wird dann der Verbandsgemeindebürgermeister (oder sein Vertreter) die Siegerehrung mit Preisverleihung vornehmen. Der Thraiersieger erhält den Wanderpokal der Verbandsgemeinde Montabaur und einen Geldpreis.
Alle weiteren plazierten Mannschaften bis Platz sechs erhalten ebenfalls Geldpreise. Schließlich bekommt jede teilnehmende Mannschaft noch ein Erinnerungspräsent.
Wir hoffen auf faire und spannende Spiele und wünschen dem TUmier einen harmonischen Verlauf.
Zuschauer aus nah und f era sind recht herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.
Für das leibliche Wohl ist mit Schwenkbratensteaks, Würstchen verschiedener Art und am N achmittag mit Kaffee und Kuchen bestens gesorgt. Wir würden uns sehr über Ihren Besuch freuen. SV Blau-Weiß Niederelbert, Abt. Alte Herren
Rente auch ohne Wartezeiterfüllung
Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, weist darauf hin, daß die Wartezeit von 60 Monaten für eine Berufs- oder Erwerbs unf ähi gk eitsrente immer als erfüllt gilt, wenn die Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalles eintritt. Zum Beispiel ist ein Berufsanfänger bereits nach Aufnahme der versicherungspflichtigen Beschäftigung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit geschützt. Wird z.B. ein 16-jähriger Auszubildender nach einer kurzen Beschäftigungszeit aufgrund eines Arbeitsunfalles erwerbsunfähig, besteht Anspruch auf Rente. Durch die Berücksichtigung der sogenannten Zurechnungszeit - das ist die Zeit vom Versicherungsfall bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres - würde diese Rente zur Zeit monatlich etwa 1.220,- DM betragen.
Aber auch bei sonstigen Unfällen, wie Verkehrs-, Freizeit-, Sportunfall, kann ohne die Wartezeiterfüllungein Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente bestehen.
Voraussetzung ist, daß der Unfall sich innerhalb von 6 Jahren uach Beendigung einer Ausbildung ereignet hat und in den letzten 24 Kalendermonaten vor dem Unfall für mindestens 6
Kalendermonate Pflichtbeiträge entrichtet sind.
Dies gilt entsprechend für den Anspruch auf Hinterbliebenenrente, wenn der Tbd des Versicherten aufgrund eines Arbeitsunfalles oder sonstigen Unfalles eingetreten ist.
Nähere Auskünfte erteilen die Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz, Eichendorffstr. 4 - 6, 6720 Speyer, ihre Beratungsstellen und Versichertenältesten sowie die Versicherungsämter der Kreis- und Stadt Verwaltungen und die G emeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen.
Jahreshauptversammlung der Eisbachtaler Sportfreunde
Zur Jahreshauptversammlung am 3.7.87 um 19.30 Uhr in der Gaststätte »Zur Waldschänke Eisbachtal« Heilberscheid (ehemals Feist) laden wir hiermit ein. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten..
Thgesordnung:
1. Begrüßung durch den Präsidenten, Alfred Diefenbach und Totenehrung. 2. Wahl des Protokollführers. 3. Bericht des geschäftsführenden Vorsitzenden, Eberhard Münch, 4. Bericht des Jugendleiters, Stefan Nink, 6. Bericht des 1. Kassierers, Bernhard Ortseifen, 6. Aussprache über alle Berichte, 7. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes, 8. Wahl eiens Versammlungsleiters, 9. Neuwahl des Vorstandes, 10. Ehrung von Mitgliedern, 11. Wahl des Ortes für die nächste Jahreshauptversammlung, 12. Wahl der Kassenprüfer für das nächste Jahr, 13. Verschiedenes.
MONTABAUR
Aus den Gemeinden
öffentliche Bekanntmachung
für die Stadtteile Eigendorf (außer Pfarrer-Fein-Straße) und Eschelbach (außer Berg-, Veilchen- und Margaritenstraße ab Aubachbrücke Richtung Wirges) sowie das Industriegebiet »Alter Galgen:.
Im Wochenblatt vom 31.10.1986 hatten wir darauf hin gewiesen, daß der vorgenannte Bereich an die Kläranlage »Aubach« der Verbandsgemeinde Wirges angeschlossen ist und alle Grand- stückskläreinrichtungen bis zum 30.6.1987 zu schließen sind. Diese Frist wird hiermit bis zum 30. Sept. 1987 verlängert, da eine Vielzahl von Anschlußnehmera ohne eigenes Verschulden ihre Hausklärgruben bisher noch nicht schließen konnten.
Wir weisen jedoch darauf hin, daß nach diesem Zeitpunkt die Hausklärgruben nur noch auf Kosten der Grandstückseigentümer entleert werden.
5430 Montabaur, 26.6.1987
Verbandsgemeindewerke Montabaur Piwowarsky (Werkleiter)
öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« der Stadt Montabaur für das Grundstück Flur 39 Flurstück 14 gemäß § 13 des Bundesbaugesetzes (BBauG) Bekanntmachung gemäß § 12 (BBauG).
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 2.6.1987 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
daß für das Grundstück Nr. 14, Flur 39, die Tfextfestsetzungen zur Frage der Dacheindeckung ersatzlos gestrichen wird.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zugestimmt.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, 5430 Montabaur, während den Dienststunden eingesehen werden können.

