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Montabaur
Seite 18
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Nr. 26/87
Bebauungsplan „Auf der Höh” der Ortsgemeinde Kadenbach;
hier: Nichtigkeit des Teilbereiches südlich des Limesweges
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat durch Urteil vom 17.12.1986 den Bebauungsplan „Auf der Höh” vom 24.9.1982 insoweit für nichtig erklärt, als er den Bereich südlich des Limesweges betrifft.
Von der Nichtigkeit betroffen sind die westlich der Römerstraße und südlich des Limesweges gelegenen Flurstücke 167 -169, 160/2,160/3,160/4,161/1 und 161/2.
Die Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz wird hiermit gern. § 47 Abs. 6 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) öffentlich bekanntgemacht.
Kadenbach, 12.6.1987 Karbach, Ortsbürgermeister
Neuhäusel
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet am
Donnerstag, dem 26. Juni 1987, um 20.00 Uhr im Sitzungsraum des Gemeindehauses statt.
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Ihgesordnung:
I. öffentliche Sitzung
Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Tbil) über die Sitzung des Rates am 7.6.1987 Beratung und Beschlußfassung über das Forsteinrichtungswerk der Ortsgemeinde Neuhäusel Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feldchen”
Beratung und Beschlußfassung über die Erteilung des Einvernehmens nach § 31 Abs. 2 BBauG zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Sauwald” im Zuge der Bebauuung des Flurstückes Nr. 17/21 - Flur 2 -
Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges mit Zusatzgeräten Bekanntgabe des Berichtes über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Neuhäusel in den Haushaltsjahren 1983 bis 1986 Verschiedenes
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Nichtöffentliche Sitzung
Genehmigung der Niederschrift (nichtöffentlicher Tbil) über die Sitzung des Rates am 7.6.1987 Beratung und Beschlußfassung über eine Bauvoran- frage
Grundstücksangelegenheit
Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu Maßnahmen der D orfemeuenmg Verschiedenes
Neuhäusel, 12.6.1987 Hümmerich, Ortsbürgermeister
Simmern
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern vom 2.6.1987
Weitere Entscheidungen zur Änderung des Bebauungs- und GrUnordnungsplanes „Sieben bom”
Zunächst befaßte sich der Rat mit Eingaben, die im Rahmen der 3. Offenlage der Planunterlagen vorgetragen wurden. Zwei der insgesamt drei Eingaben wurden vom Rat abschlägig beschie- den. Eine weitere vom StaatL Gewerbeaufsichtsamt Koblenz vorgetragene Anregung fand Berücksichtigung und hatte die Festlegung einer Nutzungseinschränkung für die Parzelle 38/2 zum Inhalt. Für die Einschränkung der Nutzung auf dem Grundstück 38/2 wird es erforderlich sein, eine erneute eingeschränkte Beteiligung durchzuführen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur erhielt den Auftrag, den Beteiligten (angrenzende Grundstückseigentümer) Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Abschluß des Abänderungsverfahrens wird erst nach Durchführung dieser eingeschränkten Beteiligung gern. § 2 a Aba 7 BBauG möglich
sein.
Haushai tsplan/Haushaltssatzung 1987 beschlossen Einstimmig verabschiedete der Qrtsgemeinderat den im Entwurf vorgelegten Haushaltsplan bzw. die Haushaltssatzung 1987. Die Haushaltssatzung, die die summarische Zusammenfassung der Einzelansätze des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben. je 871.000,-DM
Vermögenshaushalt
Ein nahmen Aus gaben. je 1.362.000,- DM
Der Gesamtbetrag der Kredite wurde auf 774 200,- DM festgesetzt.
Die Gemeindesteuern bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Hebesätze betragen:
Grundsteuer A. 220%
Grundsteuer B. 240%
Gewerbesteuer. 280%
Hundesteuer für den 1. Hund. 48,- DM
für den 2. Hund. 72,- DM
für jeden weiteren Hund. 96,-DM
Der Verabschiedung des Haushaltsplanes war eine Haushaltsrede des Ortsbürgermeisters vorangegangen. Seinen Aussagen war im wesentlichen folgendes zu entnehmen:
Rückblick auf das Haushaltsjahr 1987
Die ursprünglich im Haushaltsjahr 1987 veranschlagte Kreditermächtigung von 634 000 DM mußte nur zu einem weitaus geringeren Tbil (161.000,- DM) in Anspruch genommen werden, um die Maßnahmen des Vermögensetats zu finanzieren.
Die Verringung des Darlehensbedarfs ist darauf zurückzuführen, daß der Bau des Dorfgemeinschaftshauses schwerpunktmäßig ins Jahr 1987 verlagert wurde Zum Jahresende 1986 er rechente sich eine Gesamtverschuldung von 642 623,61 DM. Dies oitspricht einer pro-Kopf-Verschuldung von 413,61 DM, die damit noch unter dem Landesdurchschnitt für Gemeinden vergleichbarer Größenordnungen lag.
Haushalt 1987 Verwaltungshaushalt
Die wesentlichsten Faktoren, die zu den Ausgabesteigerungen führten, sind:
Höhere Umlagezahlungen an den Kindergartenzweckverband
Erstmalig aufzubringande Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten für das Dorf gemein schaftshaus Erhöhte Umlagezahlungen (Gewerbesteuerumlage, Kreis- und Verbandsgemeindeumlage)
Erhöhter Zinsaufwand aufgrund der in 1986 eingetretenen Neuverschuldung.
Ortsbürgermeister Schneider wies in diesem Zusammenhang noch darauf hin, daß trotz der mit erheblicher Neuverschuldung durchgeführten Investitionen im Vermögenshaushalt seitens der Gemeinde noch beachtliche Leistungen zur Unterstützung örtlicher Vereine Förderung der Seniorenbetreuung u. ä. geleistet werden.
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Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt gegenüber dem Vorjahr um 30.000,00 DM. Ausschließlicher Steigerungsgrund ist eine stark verbesserte Einnahmesituation im Sektor „Steuern, Zuweisungen und Umlagen”. Dabei werden insbesondere Einnahmesteigerungen erwartet aus dem Aufkommen bei der Grundsteuer B, bei der Gewerbesteuer und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Auch auf der Ausgabenseite ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Dieser ist im Vergleich zu den Einnahmesteigerungen überdurchschnittlich und führt dazu, daß im Verwaltungshaushalt lediglich noch ein Überschuß von 88.000,- DM bleibt, der dem Vermögenshaushalt zugeführt wird (Zuführungsbetrag 1986 148.000,- DM).
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