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Montabaur

Seite 18

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Nr. 26/87

BebauungsplanAuf der Höh der Ortsgemeinde Kadenbach;

hier: Nichtigkeit des Teilbereiches südlich des Limesweges

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat durch Urteil vom 17.12.1986 den BebauungsplanAuf der Höh vom 24.9.1982 insoweit für nichtig erklärt, als er den Bereich südlich des Limesweges betrifft.

Von der Nichtigkeit betroffen sind die westlich der Römerstraße und südlich des Limesweges gelegenen Flurstücke 167 -169, 160/2,160/3,160/4,161/1 und 161/2.

Die Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz wird hiermit gern. § 47 Abs. 6 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) öffentlich bekanntgemacht.

Kadenbach, 12.6.1987 Karbach, Ortsbürgermeister

Neuhäusel

Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet am

Donnerstag, dem 26. Juni 1987, um 20.00 Uhr im Sitzungsraum des Gemeindehauses statt.

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Ihgesordnung:

I. öffentliche Sitzung

Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Tbil) über die Sitzung des Rates am 7.6.1987 Beratung und Beschlußfassung über das Forsteinrich­tungswerk der Ortsgemeinde Neuhäusel Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des BebauungsplanesFeldchen

Beratung und Beschlußfassung über die Erteilung des Einvernehmens nach § 31 Abs. 2 BBauG zu einer Be­freiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Am Sauwald im Zuge der Bebauuung des Flur­stückes Nr. 17/21 - Flur 2 -

Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges mit Zusatzgeräten Bekanntgabe des Berichtes über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Neuhäusel in den Haushaltsjahren 1983 bis 1986 Verschiedenes

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Nichtöffentliche Sitzung

Genehmigung der Niederschrift (nichtöffentlicher Tbil) über die Sitzung des Rates am 7.6.1987 Beratung und Beschlußfassung über eine Bauvoran- frage

Grundstücksangelegenheit

Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu Maßnahmen der D orfemeuenmg Verschiedenes

Neuhäusel, 12.6.1987 Hümmerich, Ortsbürgermeister

Simmern

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern vom 2.6.1987

Weitere Entscheidungen zur Änderung des Bebauungs- und GrUnordnungsplanesSieben bom

Zunächst befaßte sich der Rat mit Eingaben, die im Rahmen der 3. Offenlage der Planunterlagen vorgetragen wurden. Zwei der insgesamt drei Eingaben wurden vom Rat abschlägig beschie- den. Eine weitere vom StaatL Gewerbeaufsichtsamt Koblenz vorgetragene Anregung fand Berücksichtigung und hatte die Festlegung einer Nutzungseinschränkung für die Parzelle 38/2 zum Inhalt. Für die Einschränkung der Nutzung auf dem Grundstück 38/2 wird es erforderlich sein, eine erneute einge­schränkte Beteiligung durchzuführen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur erhielt den Auf­trag, den Beteiligten (angrenzende Grundstückseigentümer) Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Abschluß des Ab­änderungsverfahrens wird erst nach Durchführung dieser ein­geschränkten Beteiligung gern. § 2 a Aba 7 BBauG möglich

sein.

Haushai tsplan/Haushaltssatzung 1987 beschlossen Einstimmig verabschiedete der Qrtsgemeinderat den im Ent­wurf vorgelegten Haushaltsplan bzw. die Haushaltssatzung 1987. Die Haushaltssatzung, die die summarische Zusammen­fassung der Einzelansätze des Haushaltsplanes darstellt, ent­hält folgende Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben. je 871.000,-DM

Vermögenshaushalt

Ein nahmen Aus gaben. je 1.362.000,- DM

Der Gesamtbetrag der Kredite wurde auf 774 200,- DM festge­setzt.

Die Gemeindesteuern bleiben gegenüber dem Vorjahr unverän­dert. Die Hebesätze betragen:

Grundsteuer A. 220%

Grundsteuer B. 240%

Gewerbesteuer. 280%

Hundesteuer für den 1. Hund. 48,- DM

für den 2. Hund. 72,- DM

für jeden weiteren Hund. 96,-DM

Der Verabschiedung des Haushaltsplanes war eine Haushalts­rede des Ortsbürgermeisters vorangegangen. Seinen Aussagen war im wesentlichen folgendes zu entnehmen:

Rückblick auf das Haushaltsjahr 1987

Die ursprünglich im Haushaltsjahr 1987 veranschlagte Kredit­ermächtigung von 634 000 DM mußte nur zu einem weitaus ge­ringeren Tbil (161.000,- DM) in Anspruch genommen werden, um die Maßnahmen des Vermögensetats zu finanzieren.

Die Verringung des Darlehensbedarfs ist darauf zurückzufüh­ren, daß der Bau des Dorfgemeinschaftshauses schwerpunkt­mäßig ins Jahr 1987 verlagert wurde Zum Jahresende 1986 er rechente sich eine Gesamtverschuldung von 642 623,61 DM. Dies oitspricht einer pro-Kopf-Verschuldung von 413,61 DM, die damit noch unter dem Landesdurchschnitt für Gemeinden vergleichbarer Größenordnungen lag.

Haushalt 1987 Verwaltungshaushalt

Die wesentlichsten Faktoren, die zu den Ausgabesteigerungen führten, sind:

Höhere Umlagezahlungen an den Kindergartenzweck­verband

Erstmalig aufzubringande Unterhaltungs- und Bewirt­schaftungskosten für das Dorf gemein schaftshaus Erhöhte Umlagezahlungen (Gewerbesteuerumlage, Kreis- und Verbandsgemeindeumlage)

Erhöhter Zinsaufwand aufgrund der in 1986 eingetre­tenen Neuverschuldung.

Ortsbürgermeister Schneider wies in diesem Zusam­menhang noch darauf hin, daß trotz der mit erhebli­cher Neuverschuldung durchgeführten Investitionen im Vermögenshaushalt seitens der Gemeinde noch be­achtliche Leistungen zur Unterstützung örtlicher Ver­eine Förderung der Seniorenbetreuung u. ä. geleistet werden.

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Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt gegenüber dem Vorjahr um 30.000,00 DM. Ausschließlicher Steigerungsgrund ist eine stark verbesserte Einnahmesituation im SektorSteu­ern, Zuweisungen und Umlagen. Dabei werden insbesondere Einnahmesteigerungen erwartet aus dem Aufkommen bei der Grundsteuer B, bei der Gewerbesteuer und beim Gemeindean­teil an der Einkommensteuer. Auch auf der Ausgabenseite ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Dieser ist im Vergleich zu den Einnahmesteigerungen überdurchschnittlich und führt da­zu, daß im Verwaltungshaushalt lediglich noch ein Überschuß von 88.000,- DM bleibt, der dem Vermögenshaushalt zugeführt wird (Zuführungsbetrag 1986 148.000,- DM).

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