Montabaur
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Ausblick 1988 • 1990
Der Ausbau der Ortsdurchfahrt, die weitere Erschließung der Baugebiete »An der Schmiede« und »Kleines Hühfeld« sowie der Ausbau der Wiesgenstraße sind Straßenbauvorhaben der kommenden Jahre. Außerdem steht der Bau von zwei Kinderspielplätzen (»Vorm Tbr« und »Kleines Hühfeld«) und - als Zu- kunfsprojekt - die Errichtung einer Leichenhalle auf dem Programm.
Ausweislich der mittelfristigen Finanzplanung ist eine Finanzierung dieser Projekte ohne Fremdmittel möglich. Wenn alle Erschließungs- und Ausbaubeiträge im geschätzten Umfang fließen, ist im Jahr 1989 sogar eine Sondertilgung möglich, durch die die Ortsgemeinde Horbach schuldenfrei wird.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde spiegelt sich in den freien Finanzspitzen für das jeweilige Haushaltsjahr wider:
1987-Ü 79.000,-DM 1988 - Ü 49.000,- DM 1989-Ü 43.000,-DM 1990 - Ü 47.000,- DM.
Horbach
öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung »An der Schmiede« der Ortsgemeinde Horbach
Veröffentlichung der Genehmigung und Rechts Verbindlichkeit gemäß § 12 des Bundesbaugesetzes (BBauG).
Die vom Ortsgemeinderat Horbach am 2.4.1987 gemäß §§ 2,10 BBauG in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) als Satzung beschlossene Bebauungsplanänderung »An der Schmiede« wurde durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am 11.6.1987 (Az. 6 A/60,610-13) genehmigt.
Auszug aus der GenehmigungsverfUgimg:
»Zu der Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in Verbindung mit Ziffer 1 der Anlage zu § 2 der Zuständigkeitsverordnung zum Bundesbaugesetz die Genehmigung erteilt.
Bestandteil der G enehmigung sind die beigefügten, mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Unterlagen.
Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 12 BBauG öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Bebauungsplanänderung mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Die Bebauungsplanänderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8, Zimmer 219, während der Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie auf § 24 Abs. 6 GemO hingewiesen:
§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er k ann die Fähigkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachtehe eingetreten sind, die Fähigkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstehung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder S atzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soh, ist darzulegen.
(2) Absatz 2 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
§ 24 Abs.6 Gemeindeordnung (Auszug)
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. dieEinberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)
ist imbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter
Nr 22/81
2 .
Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung gel tend gemacht worden ist. *
Die Bebauungsplanänderung hat folgenden Inhalt:
1. Der vorgesehene Fußweg am nördlichen Ende des Weges I 102/1 entfällt und wird aus dem Planbereich heausge- 1 nommen.
Die öffentliche Verkehrsfläche in Verlängerung der Schulstraße wird einheitlich als solche, d.h. ohne Diffe- renzierung der Straße und des Bürgersteiges, ausgewiesen.
Die vorgesehene öffentliche Verkehrsfläche zwischen der I Schulstraße und der Straße »Rebstock« wird ebenfalls einheitlich als solche ausgewiesen, und zwar in einer Breite von 7 m.
Die öffentliche Verkehrsfläche in Verlängerung der Straße »Rebstock« wird ebenfalls als solche einheitlich ausgewiesen.
Die öffentliche Verkehrsfläche im südlichen Bereich des Weges 102/1 wird einheitlich als solche festgesetzt, und zwar in einer Breite von 6 m.
Insbesondere durch die Reduzierung der öffentlichen Verkehrsflächen werden die überbaubaren Grundstücks-1 flächen erweitert; zwischen den öffentlichen Verkehrsflä-1 chen und den überbaubaren Flächen wird jedoch ein 6-m-| Abstand eingehalten.
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Horbach, 21.6.1987
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anläßlich des Freundschaftstreffens von MuJ sikkapelle Südlohn e.v. und Männergesangverein »Frohsinn« Hübingen mit anschließendem Tanz J
am Pfingstsamstag, dem 6. Juni 1987, 20.00 Uhr in der Buchfinkenland-Halle in Hu| bingen.
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