Montabaur
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die Bretagne und die Normandie.
Während der 15 Freizeittage sind die Teilnehmer mit Kleinbussen unterwegs und verpflegen sich selbst. Entlangder Reiseroute werden die Westerwälder ihre Zelte auf verschiedenen Campingplätzen aufschlagen. Zur Tfeilnahme an der Freizeit sind sofortige Anmeldungen beim Kath. Jugendamt Westerwald in Montabaur, Auf dem Kalk 11, Tfel. 02602/2051, erforderlich. Dort gibt es auch alle weiteren Auskünfte.
BUND
Das nächsteTVeffen der BUND-Kreisgruppe Westerwald findet mit Rücksicht auf die Pfingstfeiertage nicht wie üblich freitags statt, sondern ausnahmsweise am Donnerstag, dem 4. Juni um 20 Uhr in Höhr-Grenzhausen im VfL-Heim. Thema des Abends ist »Die Wirkungsweise und Reinigungsleistung verschiedener Kläranlagen«. Referenten sind Peter Pellmann (Dipl.Ing. FH) und Dieter Schughart (Leiter des BUND Arbeitskreis Wasser). Für Samstag, dem 4. Juli plant der BUND eine Fahrt für jedermann zum Naturschutzzentrum Hessen in Wetzlar. Dort soll unter f achlicher Führung ein N aturgarten mit biologischen Anbau sowie verschiedene Tteichtypen besichtigt werden. Anschließend steht noch Zeit für einen Bummel durch Wetzlar zur Verfügung. Je nach Beteiligung ist die Hinfahrt mit einem Bus geplant. Abfahrt wäre dann von Montabaur um ca. 8.30 Uhr mit entsprechendem Stop zum Zusteigen in Westerburgund Rennerod. Anmeldungen zu dieser Excursion bitte bis 10.6.87 bei Michael Musil, Montabaur 02602/2096, Heike Hartkom, Westerburg 02663/3863 oder Jupp Weismüller, Rennerod 02664/6938. Kosten und genaue Tfermine werden dann gesondert mitgeteilt.
Eisbachtaler Sportfreunde
Verbandsliga Rheinland
Sonntag, den 31. Mai 1987,15.00 Uhr Eisbachtaler Sportfreunde - TiS Mayen in Nentershausen. Letztes Spiel der Saison.
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BÜCHEREI -/nfo
Neuerscheinungen der letzten Jahre, spannende Thriller wie »Die Erbschaft« von Desmond Bagley und interessante Romane, Janine Boissard »Nimm das Leben wie es ist« und »Das Krankenhaus am Rande der Stadt« von JaroslavDietl finden Sie in der Katholischen öffentlichen Bücherei Nentershausen.
Die Romane, Kinder und Jugendbücher und Sachbücher, z.B. Helmut Scharf »Die schönsten Gärten und Parks« und Heinz Sie lmann »Die stille Jagd mit der Kamera« gehören zum Blockbestand des Büchereirings der Verbandsgemeinde Montabaur der Ihnen in Nentershausen zusätzlich zum eigenen Buchangebot der Bücherei zur Verfügung steht. Die Bücherei Nentershausen bietet neben vielen interessanten Büchern für jedes Alter und fast jedes Interesse auch Gesellschaftsspiele an.
Die Katholische öffentliche Bücherei Nentershausen, im Gemeindehaus, ist sonntags zwischen 11.00 und 12.00 Uhr geöffnet.
Die Katholische Öffentliche Bücherei Nentershausen wird von Frau Metz geleitet.
Aus den Gemeinden
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MONTABAUR
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Bürgerversammlung findet im September
statt
Die ursprünglich für den 4. Juni 1987 vorgesehene Bürgerversammlung der Stadt Montabaur muß verlegt werden.
Nr. 22/d
Der neue Tfermin wird voraussichtlich im Sept. 1987 sein. Dal>. sollen u.a. die Pläne zur Umgestaltung des Hallenbades ind Freizeitbad vorgestellt werden. Zur Zeit hat noch ein Planung büro den Auftrag, einen Alternativplan an den bisher erstellt! Planentwürfen zu fertigen.
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung »Hemchen« der Stadt Montabaur I im Stadtteil Horressen. ]
Veröffentlichungder Genehmigung und RechtsverbindlichkJ gemäß § 12 desBundesbaugesetzes (BBauG). 1
3.3.1987 gemäß §§ 2,; Gemeindeordnung ’fi
Bestandteil der Genehmigung sind die beigefügten, mit demG nehmigungsvermerk versehenen Unterlagen:
§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug(l)
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlij gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichneten Ven gensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des/ Spruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der El Schädigung schriftlich bei dem Ent schädigungspflichtigen Ij antragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innere von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem diel Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetretj sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dl ses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänj oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, we| sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekannti
(2) Absatz 2 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften üa die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächenfl| zungsplanes oder der Satzung.
§ 24 Aos.6 Gemeindeordnung (Auszug)
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. dieEinberufungvmd die Tagesordnung von Sitzungen deau
meinderate (§ 34) J
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahresnacnd öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich uni Bezeichnung der Tasachen, die eine solche Rechtsverletzung! gründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung g*
g emacht worden ist.
ie Bebauungsplanänderung hat zum Inhalt:
Die Ttextfestsetzung
»Das Dacheindeckungsmaterial muß anthrazit-grau o kelbraun getönt sein«
wird ersatzlos aufgehoben. i
Das Plangebiet »Hemchen« umfaßt im groben den Bereich^ sehen
- Westerwaldstraße .Meisenstraße, Im Wiesengrund, TM
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Die vom Stadtrat von Montabaur am 26.3.1987 BBauG in Verbindung mit § 2
Rheinland-Pfalz (Gemö) als Satzung _
E lanänderung »Hemchen« wurde durch die KreisverwaltiL es Westerwaldkreises am 11.5.1987 (Az. 6A/60,610-13) genel migt.
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Auszug aus der Genehmigungsverfügung:
»Zu dem vorgenannten Bebauungsplan wird hiermit gemäß§i des Bundesbaugesetzes in Verbindung mit Ziffer 1 der Anlal zu § 2 der ZuständigkeitsverordnungzumBundesbaugesetzd
Genehmigung erteilt.
Gleichzeitig wird die Aufhebung von gestalterischen Festst zungen gemäß § 123 Landesbauordnung genehmigt. Auszug aus der Genehmigungsverfügung.
Zu der Anderungdes vorgenannten Bebauungsplanes wird hiJ mit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in Verbindungmit ZiffJ 1 der Anlage zu § 2 der Zuständigkeitsverordnungzum Bundq baugesetz die Genehmigung erteilt.
Gleichzeitig wird die Aufhebung von gestalterischen Fest» zungen gemäß § 123 Landesbauordnung genehmigt.
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Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 12 BBauG öffentlil bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Bebauungsplan! derung mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechts« bindlich wird.
Die Bebauungsplanänderungsunterlagen können bei der V| bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenaul Platz 8, Zimmer 219, während der Dienststunden eingeseh| werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie aul 24 Abs. 6 Gemö hingewiesen:
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